Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702666 times)

Baerli

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #105 on: July 24, 2007, 08:37:53 am »
ich bitte noch zu bedenken: eine WÜ-Durchfaller ist keine Fehlleistung, wenn du in der Energielehre im 3. Semester eine 3.0 hattest... dann ist das Modul nämlich mit 4.0 bestanden und du besitzt keine Fehlleistung. Das Modul muss bestanden werden, erst wenn dies nicht der Fall ist kannst du Prüfungen aus dem Modul nachschreiben. Selbst, wenn du eine 5 in WÜ  hättest, aber das Modul bestanden ist, dann könntest du zur Notenverbesserung die WÜ trotzdem nicht nachschreiben.
Unter Modul versteht man z.b. Energielehre und WÜ, die bilden eins.

Darthwader

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #106 on: July 24, 2007, 03:58:32 pm »
Habe mal an die Studienberatung geschrieben, und nachgefragt was is, wenn man mehr als 2 offene Prüfungsleistungen hat. Das war die Antwort:

"bitte stellen Sie Anfang des 5. Semesters (Wenn die Noten vorliegen!) den Antrag auf Verlängerung des Grundstudiums. Prof. Klöden wird darüber entscheiden und meistens zugusten des Studenten!


Mit freundlichen Grüßen"

Blümchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #107 on: July 25, 2007, 08:11:57 am »
was heißt zugunsten des studenten?
dass man froh sein kann nicht geext zu werden oder dass man auch mit 2 offenen leistungen im 5. Semester prüfungen mitschreiben darf?

Checker

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« Reply #108 on: July 25, 2007, 08:18:51 am »
prüfungen vom hauptstudium dürfen nicht mit geschrieben werden !

alle anderen prüfungen schon



und der antrag is formlos zu stellen


mal im prüfungsamt fragen was da alles drauf muss, is eigentlich nix anderes als dass du bescheid gibst "eh leute, ich brauch für`s vordiplom noch etwas zeit"

Außerdem, mal logisch überlegen : ihr schreibt z.B. Mathe,ME,WÜ,TM/B usw. und fallt durch! dann waren das doch eure ersten versuche, d.h. ihr habt doch noch mind. einen für die durchgefallenen fächer + zwei 2. Wdhg. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


und da sollen die euch EX`EN ?????????:huh:


dat gäbe aber ne fette klage vor gericht mit saftigem gewinn für die studenten

nyphis

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #109 on: July 25, 2007, 11:29:02 am »
richtig ... ums mal kurz zu formulieren ...

eigentlich kannst Du mit 2 offenen Prüfungsleistungen nicht an den Prüfungen des Hauptstudiums teilnehmen ... zugunsten des Studenten heißt, die Faklutät wird langsam weich und lässt jetzt auch schon Studenten mit 2 offenen Prüfungsleistung im Hauptstudium zu (nix gegen Euch - war bei uns aber noch nicht so) ...

an den Prüfungen aus dem Grundstudium kannst (und sollst) Du Dich weiterhin versuchen ... Vorlesungen, Praktika und Belege im Hauptstudium kannst Du auch mitmachen (wenn Du jede Prüfung aus dem Grundstudium schon mal versucht hast - so jedenfalls Prof. Klöden) ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

mephillica

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« Reply #110 on: December 03, 2007, 11:20:08 am »
Hallo,

da ich noch eine offene Leistung aus dem Grundstudium habe, muss ich ja jetzt einen formlosen Antrag für die Prüfungszulassung im 5. Semester stellen.
Gibt es dafür einen Vordruck?
Wenn nicht, dann würde ich gern wissen, was ich dort alles draufschreiben muss.

mermaid

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« Reply #111 on: December 03, 2007, 02:17:42 pm »
Adresse
Studiengang
Semester
warum
vllt noch ein schöner Satz, dass du dich beeilst
und das übliche: Matrikelnr, Name, ...

Ramon Miel

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« Reply #112 on: December 04, 2007, 07:23:01 pm »
Hallo!

Ich habe jetzt schon von 2 Leuten unabhängig voneinander folgendes gehört:

Beide haben den Grundpraktikumsbericht noch nicht abgegeben, haben sonst aber keine offene Prüfungsleistung. Sie wollten nun den formlosen Antrag abgeben, dass sie trotz einer offenen Prüfungsleistung an den Prüfungen des Hauptstudiums teilnehmen können.
Die Dame aus dem Prüfungsamt meinte jedoch, dass das Grundpraktikum nicht als Prüfungsleistung zählt. Der Bericht sollte auf jeden Fall ebenso bis mitte Dezember vorliegen. Ist dies nicht der Fall, würde der formlose Antrag abgelehnt werden.
Das widerspricht sich total mit allem was wir bisher eingetrichtert bekommen haben. Es wurde immer gesagt, das Grundpraktikum zählt als Prüfungsleistung....

Kann da einer vom FSR genaueres sagen?


Gruß,
Ramon

spej

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« Reply #113 on: December 07, 2007, 06:18:04 pm »
mir wurde gesagt das das praktikum eine prüfungsleistung ist, deswegen wollte die nette dame mir auch nicht den bafög antrag ausfüllen( muss dazu sagen eine prüfung hab ich noch net geschriebn). da hätte das nach deiner info ja eigentlich schneller gehen müssen und ich würde quasi im geld schwimmen xD

n-w

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« Reply #114 on: January 07, 2008, 10:48:53 am »
Quote

Eine Anmeldung zur Prüfung kann nur für das jeweils aktuelle Semester erfolgen.
Zur Auswahl stehen Ihnen die aktuell angebotenen Prüfungen für Ihren Studiengang.
Für das Studium Generale und Zusatzprüfungen sind an der Fakultät Maschinenwesen keine Anmeldungen erforderlich.

Das ist neu, oder? D. h. wir schreiben ca. 10 Prüfungen im Studium Generale, bis mal ne 1,0 dabei ist und geben das dann ab? Wie wird denn aber so sichergestellt, dass der Prüfer weiß, wie viele Klausuren er drucken soll?!

nyphis

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« Reply #115 on: January 07, 2008, 06:00:10 pm »
Du musst dann beim Beantragen des Vordiploms den Schein mit abgeben ...
damit sollten auch 10 Versuche ausgeschlossen sein (außer Du fängst im 1. Semester mit dem Spaß an und hörst erst im 6. Semester damit auf) ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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n-w

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« Reply #116 on: January 08, 2008, 10:16:22 am »
Nee, das mein ich nicht. Hast mich wohl mit dem K***** verwechselt?! Ich hab nämlich schon ein Vordiplom! Aber beim Studium Generale im Hauptstudium wirds dann auch ni anders sein, einfach Zettel abgeben.

nyphis

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« Reply #117 on: January 08, 2008, 11:03:34 am »
im Hauptstudium heißt das ja auch technisches und nichttechnisches Wahlpflichtfach ...
 
und dafür muss man sich anmelden ... wenn Du da ein Fach angerechtnet haben willst, musst Du das Fach vorher als TWF/NTWF angeben - das macht man mit so einem manuellen Einschreibezettel innerhalb der Einschreibezeit ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
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n-w

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #118 on: January 11, 2008, 10:51:13 am »
Quote
Sehr geehrter Herr [*****],
vielen Dank nochmals für die Info. Ich habe bereits alles eingeleitet und der Text wird ein wenig geändert (hoffentlich verständlicher für Studenten).
MfG  Chr. Schubert

D.h. doch einschreiben.

rhavin

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #119 on: January 11, 2008, 05:17:22 pm »
mal kurz mein senf dazu (eigentlich gings um astro als ntwf), heute als mail-antwort bekommen:
 
Sehr geehrter Herr [********],
dazu verwenden Sie bitte das Einschreibeformular und stecken es in den Briefkasten. Es müssen immer alle Prüfungen angemeldet werden.
MfG  S. Damm

irgendwie steht da ein wort IMMER drin, d.h. wohl immer, also auch im grundstudium...
 
mfg,
rhavin