Bombentrichter
Also wenn ich nur eine fehlende Leistung ins 5. Sem. mitbringe bekomme ich Bafög und kann auch normal die Prüfungen des Haupstudiums mitschreiben? Ich muss mich dann nur darum kümmern die eine Prüfung zu bestehen und somit das Vordiplom zu bekommen?
Bei 2 nichtbestanden Prüfungen bekomme ich kein Bafög und kann auch nicht die Prüfungen des Hauptstudiums mitschreiben? Aber die Praktikas und Testate sind möglich?
Wäre jetzt die Frage wenn ich dann im 5. Sem die 2 Prüfungen nachschreibe, diese bestehe, kann ich erst im 6 Sem. die Prüfungen des 5. schreiben? Wie würde es dann um die Prüfungen des 6. Sem. aussehen? Ist die Überlegung so richtig?
Du sagst es sieht bei 3 nicht bestandenen Prüfungen dunkel aus. Was heißt das genau?Sollte ich dann das 3 und 4 Sem. wiederholen? Das 3.wäre dann doch eigentlich überflüssig wenn man von dort alle Prüfungen hat?
Das ich mich reinhänge steht außer Frage. Nur ist das manchmal ziemlich doof. Man lernt, lernt, übt ...usw. und dann kommt ne total dämliche Prüfung und alles war fürn A... So gings mir in ET im 3 Semester.
das würde ich auch gern wissen, was is, wenn man mehr als 2 offene Leistungen hat nachm 4. Semester... erlischt da der Prüfungsanspruch?also droht da die Exmatrikulation?
Bei 2 nichtbestanden Prüfungen bekomme ich kein Bafög
Wenn du zum Bafög-Amt gehst mit Formblatt 5 und mehr als 1 Prüfung (sprich 2 oder mehr) fehlen bzw. als offene leistungen dort vermerkt worden sind; dann bekmmt man kein Bafög mehr (da man ja auch kein Vordiplom vorweisen kann bzw. kein`s vom Prüfungsamt bekommt) ! Allerdings muss man dann nachhaken nach dem para. 48.2 wo sinngemäß drin steht dass man: BEIM ERSTMALIGEN NICHTBESTEHEN VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN FÜR DAS NÄCHSTE SEMESTER NOCH GEFÖRDERT WIRD. allerdings nur erstmal dieses eine und dann muss man alles geschafft haben.
so ich nehme mal an das die leute die die letzten 3 beiträge gelesen haben evtl. mal wieder total durcheinander sind???!!!?