Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702210 times)

Darthwader

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #90 on: July 21, 2007, 01:23:56 pm »
das würde ich auch gern wissen, was is, wenn man mehr als 2 offene Leistungen hat nachm 4. Semester...

erlischt da der Prüfungsanspruch?
also droht da die Exmatrikulation?

Master3

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #91 on: July 21, 2007, 01:26:35 pm »
Ah ok. Also wenn ich jetzt die Wiederhoung von ET bestehe, aber jetzt halt mehr wie 1 Prüfung nicht schaffe aus dem 4, so bekomme ich noch das Geld für das 5 Sem., da ich diese erst einmal versucht habe?

Wenn ich diese dann im 5. bestehe, müsste ich ja sozusagen das Vordiplom bekommen und kann erst im 6. Sem die Prüfungen des 5 Sem. schreiben. So würde ich doch immer um 1 Semester hinterherhängen?

Sind das dann nicht immer die Widerholungsprüfungen die man dann mitschreibt?

Naja, werd ich erstmal mein Bestes geben und wenns soweit kommt muss ich halt weitersehen.

Checker

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #92 on: July 21, 2007, 01:30:26 pm »
@ darthwader




da droht erstmal nix, außer en haufen rennerei und stress und ärger eben wegen den verpatzten prüfungen, aber wie gesagt kein ge`EX`e




ach so ja..........natürlich rückmelden zum semester nich vergessen ;-)

nyphis

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #93 on: July 21, 2007, 04:08:33 pm »
Quote from: Master3
Also wenn ich nur eine fehlende Leistung ins 5. Sem. mitbringe bekomme ich Bafög und kann auch normal die Prüfungen des Haupstudiums mitschreiben? Ich muss mich dann nur darum kümmern die eine Prüfung zu bestehen und somit das Vordiplom zu bekommen?
japp ... richtig ...
 
Quote from: Master3
Bei 2 nichtbestanden Prüfungen bekomme ich kein Bafög und kann auch nicht die Prüfungen des Hauptstudiums mitschreiben? Aber die Praktikas und Testate sind möglich?
japp ... auch richtig ...
 
Quote from: Master3
Wäre jetzt die Frage wenn ich dann im 5. Sem die 2 Prüfungen nachschreibe, diese bestehe, kann ich erst im 6 Sem. die Prüfungen des 5. schreiben? Wie würde es dann um die Prüfungen des 6. Sem. aussehen? Ist die Überlegung so richtig?
wenn Du die Prüfungen aus'm Grundstudium bestanden hast (das kann ja u.U. auch schon im 5. Semester nachschreibbar sein), kannst Du alle Prüfungen aus'm Hauptstudium schreiben ... soll heißen im 6. Semester schreibst Du ganz einfach alles, was ansteht (wenn Du das schaffst und alle Vorraussetzungen, Belege, Praktika, etc. hast) ...
 
Quote from: Master3
Du sagst es sieht bei 3 nicht bestandenen Prüfungen dunkel aus. Was heißt das genau?
Sollte ich dann das 3 und 4 Sem. wiederholen? Das 3.wäre dann doch eigentlich überflüssig wenn man von dort alle Prüfungen hat?
das war vielleicht ein bissl harrsch formuliert ... das war vor allem auf das BAFöG bezogen ... und bezieht sich auf alles was mehr als eine fehlende Leistung ist ...
 
Quote from: Master3
Das ich mich reinhänge steht außer Frage. Nur ist das manchmal ziemlich doof. Man lernt, lernt, übt ...usw. und dann kommt ne total dämliche Prüfung und alles war fürn A...
So gings mir in ET im 3 Semester.
das ging mir auch so (ich hab' mich ein bissl an Energielehre aufgehalten) ... und jetzt bin ich doch schon fast beim Diplom ...
 
was man auf jeden Fall noch versuchen sollte: man sollte versuchen, mal mit den Vorlesenden zu reden, ob man die Prüfung doch mit schreiben kann ... manche Profs lassen da mit sich reden und halten das Prüfungsergebnis dann so lange zurück, bis Du die Prüfung "offiziell" mitschreiben darfst ...
das machen allerdings nur wenige Profs - und ich schätze mal, dass das auch keine großen Vorlesungen (MAT, AWI, BWL) sein dürfen (da wäre der Aufwand einfach zu groß) - aber probieren sollte man das auf jeden Fall ...
 
 
____________________________________________
 
 
Quote from: Darthwader
das würde ich auch gern wissen, was is, wenn man mehr als 2 offene Leistungen hat nachm 4. Semester...
 
erlischt da der Prüfungsanspruch?
also droht da die Exmatrikulation?
scroll mal nach oben ... klick auf Seite 1 ... und dann fängst Du nochmal an den ganzen Thread zu lesen ... das haben wir alles schon lang und breit diskutiert ...
 
Du darfst im Hauptstudium keine Prüfungen mitschreiben ... so einfach kann man das umreißen ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

Blümchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #94 on: July 21, 2007, 05:07:49 pm »
Quote from: Master3

Bei 2 nichtbestanden Prüfungen bekomme ich kein Bafög

Wenn ich bis zum 5. Semester 2 offene Leistungen haben sollte, bekomme ich dann nie wieder Bafög???

Checker

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #95 on: July 21, 2007, 07:12:16 pm »
also bafög sachen lassen sich besser beurteilen wenn man angibt was nach einem semester is(zb. offene prüfungen usw.) aber bitte nich bis und so was, verwirrt doch ganz schön



also, "blümelienchen" was is denn nun die genaue frage: etwa, was is wenn ich nach dem 4.semester noch 2 prüfungen offen hab oder wie ?


immer bitte so genau wie nur möglich fragen, weil (spreche jetzt für mich) man sonst nix sagen kann und will (wegen evtl. falschauskunft usw. nur weil eine winzigkeit gefehlt hat) und man außerdem nur ewig lange rumpostet bis alles geklärt ist.

wenn`s jetzt um 2 prüfungen geht brauche ich ne angabe wie oft du die prüfung schon versucht hast


P.S.: wer sich nich so ganz preis geben will, geht auch über PN, besser is aber ihr macht`s gleich hier für alle, was ja sinn von nem forum is



also bitte mal mit dran denken


danke  checker

Blümchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #96 on: July 21, 2007, 07:53:07 pm »
gut also etwas genauer:
 
- es ist echt nicht unwahrscheinlich, dass ich durch WÜ gefallen bin
- dann hab ich noch vor mathe2 schiss
 
also es ist nicht unwahrscheinlich, dass ich 2 offene leistungen haben werde (nach dem 4. Semester) Nach dem 5. Semester sollte ich dann aber Vordiplom haben, da bin ich mir jetzt mal relativ sicher
 
Macht es denn einen Unterschied ob ich mich aus Mathe wieder austrage oder einmal durchfalle??
 
Meine Frage ist jetzt, ob ich ab dem 5.semester mit 2 offenen leistungen noch bafög bekomme
 
hier stand irgendwo im 5. noch auf jeden fall aber wie siehts im 6. Semester aus (wenn ich bis dahin Vordiplom habe)

Checker

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #97 on: July 21, 2007, 08:08:16 pm »
arrrrrrrrrrrrrrrrrrrggggggggggggghhhhhhhhhhh


frauen und ihre doppelten verneinungen


na egal



also: mal angenommen du bist durch WÜ durchgefallen und fällst auch noch durch mathe2 durch, dann hast du zwei offene leistungen......so.

nun nehme ich mal an das dann diese leistungen für dich deine ersten versuche waren in den jeweiligen fächern, dass bedeutet dann das du nach para. 48.2 für dein 5. fachsemester BEIM ERSTMALIGEN NICHTBESTEHEN VON PRÜFUNGEN, für das 5. fachsemester gefördert wirst.
dann musst du zum 31.03.08 die leistungen nachgeholt haben, sprich dieses datum muss unbedingt auf deinem formblatt 5 stehen welches du zum 5 fachsemester dann nachreichen musst zu deinem antrag

erstmal klar soweit?

Blümchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #98 on: July 21, 2007, 08:12:14 pm »
und wenn ich dann nach dem 5. Semester Vordiplom habe, wie sieht es dann mit Bafög aus?
macht es einen Unterschied ob ich durch Mathe einmal durchgefallen bin oder mich austrage?

Kessel

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #99 on: July 21, 2007, 08:41:38 pm »
Quote from: Checker
Wenn du zum Bafög-Amt gehst mit Formblatt 5 und mehr als 1 Prüfung (sprich 2 oder mehr) fehlen bzw. als offene leistungen dort vermerkt worden sind; dann bekmmt man kein Bafög mehr (da man ja auch kein Vordiplom vorweisen kann bzw. kein`s vom Prüfungsamt bekommt) !      Allerdings muss man dann nachhaken nach dem para. 48.2 wo sinngemäß drin steht dass man: BEIM ERSTMALIGEN NICHTBESTEHEN VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN FÜR DAS NÄCHSTE SEMESTER NOCH GEFÖRDERT WIRD. allerdings nur erstmal dieses eine und dann muss man alles geschafft haben.
Ich kann das nur bestätigen. Hatte im 4. Semester 3 Prüfungen verhauen. Man füllt dann noch ein Extra-Blatt aus, in dem steht seit wann man die Fehlleistungen hat, welchen Grund es für die Fehlleistungen gibt und wann man die Fehlleistungen das nächste mal nachschreiben kann. Danach muss man dann im 5. Semester dann nochmal ein Formblatt 5 abgeben. Da gabs bei mir irgend ein Hickhack wegen dem Semester (also für welches Semester ich das haben will, brauchte das wohl für das 5. und hab es erst im 6. beantragt). Fragt am besten, was eure Bafög-Beraterin da sehen will. Danach wollten die nie wieder ein Formblatt sehen.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

Checker

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #100 on: July 21, 2007, 08:16:36 pm »
nun mit mathe is so ne  sache, will dir da jetzt nix falsches sagen, aber der 48.2 mist is so wie ich es verstanden habe auf erstmaliges nicht bestehen ausgelegt, also würde ich es an deiner stelle schreiben, wenn du nach dem 5 fachsemester dein vordiplom vorweisen kannst dann hast du ruhe musst keine formblätter 5 mehr bringen



die damen und herren vom bafögamt begründen ja auch meist ihre vergabe mit fleiß und so, also macht sich da en ja ich hab halt die nich mitgeschrieben wegen einem schlechten gefühl und so nicht gut, was auch nich zählt is, ich hab mich ausgetragen um ne andere zu bestehen oder so was in der art

nyphis

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #101 on: July 22, 2007, 11:52:31 am »
@Blümchen ... ich formulier' es mal kurz ...
 
wenn Du nachweisen kannst, dass Du ein Vordiplom hast (also Formblatt 5) dann kannst Du auch wieder BAFöG beantragen ... und das kann auch erst im 9. Semester sein ...
also wenn Du nach dem 5. Semester kein BAFöG mehr bekommst, dann musst Du das Formblatt 5 (mit Bestätigung auf Vordiplom) neu einreichen ... und dann geht's wieder ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

Nardo

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« Reply #102 on: July 22, 2007, 01:49:44 pm »
@ nyphis:
Das stimmt so nicht ganz, du musst im Formblatt 5 alle bis zum jeweiligen Semester geforderten Leistungen nachweisen. Also z.B. nach dem 6. Sem. das Vordiplom und alle Prüfungen aus dem 5. und 6. Semester.

Checker

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« Reply #103 on: July 22, 2007, 04:09:49 pm »
@ nardo


aber nicht wenn du einmal nach 48.2 gefördert worden bist, da dies dir ein semester aufschub gewährt



so ich nehme mal an das die leute die die letzten 3 beiträge gelesen haben evtl. mal wieder total durcheinander sind???!!!????   :huh:

Blümchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #104 on: July 22, 2007, 04:31:59 pm »
Quote
so ich nehme mal an das die leute die die letzten 3 beiträge gelesen haben evtl. mal wieder total durcheinander sind???!!!????

nu genau:D
 
aber egal, ich frag nachm semester dann meine bafög tante