Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 693290 times)

teddy

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #120 on: February 07, 2008, 03:23:41 pm »
Ich hätte einige Fragen zur Berechnung der Noten im technischen und nichttechnischen Wahlpflichtfach.
In der Infoschrift zu TWF und NTWF steht folgendes: "wird in 2 und 2 SWS aufgeteilt, ist für mindestens eins der Fächer eine Prüfung, für das andere ein Leistungsnachweis abzugeben"
1. Was ist unter Leistungsnachweis zu verstehen,ein benoteter oder unbenoteter Schein?
2. Wie wird die Note berechnet, wenn ich nur für 2 SWS eine Prüfungsnote bekomme und auf die anderen 2 keine. Zur Bildung der Gesamtnote wird ja mit 4 SWS gerechnet. Z.B. wenn ich eine zwei bekomme, habe ich dann für die anderen 2 SWS auch als ob eine zwei bekommen?
3. Wie wird gerechnet, wenn ich zur Prüfungsnote(für zwei SWS) noch  einen anderen benoteten Schein einreiche? Wird die Note vom Schein ignoriert, weil es keine angemeldete Prüfung war und ist dann für das Modul nur die Prüfungsnote maßgebend?

Ich frage deshalb, weil ich in dem Glauben, dass es als Studium Generale (Grundstudium) anerkannt wird, den BWL Kurs bei Dresden-exists belegt habe. Da dem aber nicht so ist, würde ich den Schein gerne im Hauptstudium zum Auffüllen der SWS im NTWF nehmen. Ich hoffe das geht! Aber die Note würde ich lieber nicht einbringen, das wird wohl keine eins werden.
Ich hoffe, jemand von euch hat mehr Durchblick und kann mir meine Fragen beantworten.

Caschu

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #121 on: February 07, 2008, 03:34:08 pm »
Also....
 
Du musst leider, zumindest theoretisch, vor der Klausur beim Pamt angeben ob das Fach als Leistungsnachweis (nur bestanden) oder Prüfung (mit Note) gezählt werden soll. Damit sollte also das klar sein! Ich empfehle direkt ein Fach mit den geforderten SWS, dann hat man es weg. Machst du 2 verschiedene Fächer dann setzt sich die Note aus der Wichtung der SWS zusammen. Belegst du 2 Fächer mit je 2 SWS, dann 50:50. Machst du nur 1 Fach mit Note, das andere mit L, dann zählt halt die eine Note.

nyphis

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #122 on: February 07, 2008, 03:50:14 pm »
also es sieht so ähnlich aus, wie Caschu das schon geschrieben hat ...

Leistungsnachweis = bestanden / nicht bestanden
Prüfung = Note

Du kannst 4 SWS mit Prüfung machen - dann gilt die Note eben ...
wenn Du 2 SWS mit LN und 2 SWS mit Prüfung machst, dann musst Du *vorher* (bei der Prüfungseinschreibung) angeben, welches Fach als Prüfung gewertet werden soll ...
wenn Du ein Fach mit 1 SWS und ein Fach mit 3 SWS machst, dann *musst* Du das 3-SWS-Fach mit einer Prüfung abschließen ...

ob Dein Dresden Exists als NTWF anerkannt wird, solltest Du im P-Amt nachfragen ... dass das Fach anerkannt wird, ist klar ... aber rein theoretisch musst Du Dich vorher dafür einschreiben ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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teddy

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #123 on: February 07, 2008, 06:33:18 pm »
Vielen Dank für die Antworten. Eine Frage noch, wie schreibt man sich  im HISQIS für ein Fach ein, für das es nur einen Leistungsschein gibt. Die Einschreibfächer sind doch immer vorgegeben und bei den Wahlfächern gibt es unendlich viele Fächer, die man belegen kann, die stehen doch sicher nicht alle da.
Nochmal zu dem sich vorher einschreiben müssen. Das weiß ich ja, aber an verschiedenen Stellen im Bombentrichter habe ich gelesen, dass man einen Leistungsschein ins Hauptstudium mitnehmen kann. Oder stimmt das nicht?

Miri

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« Reply #124 on: February 07, 2008, 07:08:55 pm »
da gibt es ein Formular. Das musst du ausfüllen und da kannst du TW und NTW angeben. Das Formular gibst du dann im PA ab.
Mit dem Schein, den du jetzt schon hast, gehst du am Besten hin und fragst ganz lieb ;)
----------------------------------
„Ein Schweigen dringt an mein Ohr.
Dein Schweigen auf meine stumme Frage.
Warum du nichts sagtest,
als ich dir meine Liebe verschwieg.“
-Faltsch Wagoni-

nyphis

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #125 on: February 08, 2008, 10:25:04 am »
die Formulare findest Du auf der Seite des Prüfungsamtes ...
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_formulare_informationen


Quote from: teddy
Nochmal zu dem sich vorher einschreiben müssen. Das weiß ich ja, aber an verschiedenen Stellen im Bombentrichter habe ich gelesen, dass man einen Leistungsschein ins Hauptstudium mitnehmen kann. Oder stimmt das nicht?
das erfragst Du am Besten mal im Prüfungsamt ... mich würde da auch mal eine "Aussage" der Damen interessieren ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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teddy

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« Reply #126 on: February 08, 2008, 03:17:13 pm »
Danke. Ich habe schon eine Mail hingeschickt, über die Antwort werde ich berichten.

teddy

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« Reply #127 on: February 13, 2008, 02:34:19 pm »
Wie versprochen, hier die Antwort:
                          ... ja das ist möglich; bringen Sie den Schein, wenn Sie im Hauptstudium sind!

Darthwader

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« Reply #128 on: February 16, 2008, 10:57:21 am »
Hallo

Am Anfang dieses Themas steht u.a.:


"Fristen für Vordiplom und Diplom

Wenn die Prüfungen des Vordiploms nicht in der Regelstudienzeit von 4 Semestern angetreten worden sind, ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Frist zum Ablegen des Vordiploms zu stellen, damit der Prüfungsanspruch erhalten bleibt. Eine Verlängerung um 2 Semester wird nur dann gewährt, wenn die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss des Vordiploms besteht. Einschließlich der Zeit von 2 Semestern für Wiederholungsprüfungen ist dann das Vordiplom bis zum Ende des 8. Semesters zu erreichen. Verlängerungen über das 8. Semester hinaus sind nur in ganz besonders begründeten Aus-nahmefällen möglich."

Ist dies noch aktuell? Oder gibts da schon wieder neue Regelungen?

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #129 on: February 16, 2008, 12:33:44 pm »
Sollte noch aktuell sein - Habe zumindest noch nichts anders lautendes gehört.
Toni Steinke

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3cKo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #130 on: February 19, 2008, 08:24:57 pm »
hab da mal ne frage. und zwar würd ich gerne wissen was passiert, wenn man zu einer Prüfung eingeschrieben ist aber dort nicht erscheint. Bekomme ich dann die Note 5 und das wars ? Weil hier oft davon die Rede ist, nach 5min ein leeres Blatt abzugeben, um dann die in Kauf genommene 5 zu erhalten.
Bloß das ist wahrscheinlich doch ein wenig unangenehm, nach 5 min den Professor das Blatt in die Hand zu drücken. Darum würd ich gern mal um Rat bitten, was denn nun passiert wenn man einfach nicht erscheint.  :innocent:

foo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #131 on: February 19, 2008, 08:38:04 pm »
Wenn du nicht da bist bekommst du ne 5, durchgefallen. Naja bei uns in der Info2 Prüfung haben welche ihr Blatt sofort wieder abgegeben und sind gegangen ;)
eof.

3cKo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #132 on: February 19, 2008, 08:39:24 pm »
das "erscheinen" wollt derjenige vermeinden :whistling:, aber danke dir,
dann weiss ich bescheid :happy:

Opfer

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #133 on: March 29, 2008, 06:47:44 pm »
Hallo,

die Frage wurde vielleicht schon gestellt, konnte aber nichts konkretes finden...
Darf ich an der HTW Maschinenbau studieren wenn ich an der TUD zwangsexmatrikuliert wurde? Es gibt ja den Spruch 1.W, 2.W, HTW, LKW aber stimmt der wirklich?

Caschu

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« Reply #134 on: March 29, 2008, 06:49:19 pm »
Ja es stimmt wirklich, du darfst nur an keiner Universität MB studieren.