Hallo und guten Morgen,
ich habe noch einmal eine Frage zum Thema "Einjahresfrist bei nicht-bestehen einer Prüfung":
folgendes Problem:
Ich bin nun im 3. Semester und habe vor einem Jahr die Chemie-Prüfung in den Sand gesetzt... Nun wollte ich sie dieses Semester nachschreiben, bin aber eine Woche vorher krank geworden. Da ich zu diesem Zeitpunkt nicht in Dresden war, dachte ich mir, es ist einfacher und unkomplizierter, wenn ich mich einfach wieder abmelde (fristgerecht...)
Mittlerweilen wurde ich jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass ich eine Prüfung bei Nichtbestehen spätestens ein Jahr danach nachholen MUSS...
Nun zu meiner Frage:
Zählt die Prüfung nun automatisch als nicht bestanden, heißt ich hab meinen 1. Wiederholungsversuch auch vergeigt? Hab ich in so einem Fall überhaupt noch einen zweiten? Falls ja, wäre der dann gezwungenermaßen im nächsten Semester bzw. in der nächsten Prüfungsperiode?
Oder gibt es eine Möglichkeit sich jetzt noch ein Attest zu holen, wenn ich einen Arzt finde, der mir jetzt noch bestätigt, dass ich zu diesem Zeitpunkt krank war (falls sowas dann überhaupt gültig ist)?
Danke schonmal für die Antworten und entschuldigt bitte, dass ich nochmal so doof frag, aber das Durchlesen der ganzen Prüfungsordnungen und Posts hier hat mich nur noch mehr verwirrt