Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702236 times)

P€AT

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #735 on: January 18, 2013, 04:55:17 pm »
Schade, bleibt eine absolut unverständliche Entscheidung. Kennt jemand paar gute Fächer für leichte 1sen?
Denn leider werden die Fächer, welche ich mir aus Interesse ausgesucht habe, meine Noten zu sehr ruinieren...

Danke an alle die sich in der Sache eingesetzt haben!

Quickley

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #736 on: February 03, 2013, 11:58:58 am »
Moin Moin,

ich weiß nicht genau, ob meine Frage in dieses Thema gehört. Falls nicht, bitte ich darum, dass das Thema verschoben wird.

Hat zufällig jemand Erfahrung bzw. Informationen darüber, ob man als eingeschriebener Student der TU-Dresden im Studiengang Maschinenbau sein Diplom auch an einer anderen Universität schreiben kann und welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen?

Ich denke gerade darüber nach mein Diplom an der TU-Darmstadt zu schreiben. Für mich selbst habe ich dazu auch einige Gründe. Ist also keine fixe Idee von mir. ;) Die Studienberatung der TU-Darmstadt hat mir mitgeteilt, dass es aus Sicht dieser Uni kein Problem ist. Wenn ein Student der TU-Darmstadt eine Diplomarbeit an einer anderen Uni schreiben möchte, braucht er lediglich an beiden Universitäten eine Betreuung und müsste dann einen formlosen Antrag auf Anerkennung an den Dekan stellen. Die Sache mit der Betreuung wäre dann wohl so ähnlich geregelt, wie bei einer externen Diplomarbeit in einem Unternehmen. Das größte Problem ist dann wohl die Lehrstühle der beiden Unis zu einer Zusammenarbeit zu bringen.

Geht sowas auch aus Sicht der TU-Dresden?`Weiß das jemand? Ich werde mich auch noch mit der Studienberatung der TU-Dresden in Verbindung setzen und gezielt fragen, aber vielleicht hat hier ja schon jemand ein paar Erfahrungswerte beizusteuern.

Schöne Grüße

Quickley

Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #737 on: February 03, 2013, 03:42:06 pm »
Hallo,

weiß jemand zufällig, wie lange die Klausuren für Immatrikulationsjahrgänge 10 und 11 noch angeboten werden? Bspw. müssen die IJ2012 ja kein TM-Testat mehr schreiben. Ist denn nun zu befürchten, dass dieses bald nicht mehr angeboten wird? Und was macht man dann, wenn man zwei Mal krank war und das Testat deshalb noch nich hat?

Danke für eure Antwort.

Jamesgunert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #738 on: February 04, 2013, 09:07:01 am »
@ Strombert: Die Klausuren müssen so lange angeboten werden, wie es Studenten gibt, die nach dieser Prüfungsordnung studieren und das Modul noch offen haben.
Im Extremfall kann es passieren, dass nur für dich allein eine Klausur angeboten wird.
Du brauchst dir also keine Sorgen machen, dass du irgendwann keine Klausur mehr schreiben kannst.
Lisa Riese

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10. Semester Maschinenbau (AKM)

Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #739 on: February 04, 2013, 09:54:00 am »
Vielen Dank! Das beruhigt sehr. :)

snowmountainer

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« Reply #740 on: February 05, 2013, 09:49:32 am »
Hallo,

ich weiß leider nicht ob ich morgen Mathe 1. Semester mitschreiben kann, da ich ziemlich krank bin. Um von der Prüfung zurückzutreten brauch ich ja einen Attest, den ich mir dann auch holen werde. Das Formular ist richtig:

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen/Formblatt%20zur%20Krankschreibung.pdf

, oder?

Wie ist es eigentlich dann im 2. Semester zur Wiederholungsprüfung, kann ich da Mathe 1 schreiben und zusätzlich meine reguläre Mathe Prüfung, also die vom 2. Semester, oder ist die 1. bestandene Mathe Vorraussetzung dafür.

Mfg Alex
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StefanTheBrav

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« Reply #741 on: February 06, 2013, 10:58:28 am »
Ich wollte einmal nachfragen ob es im Hauptstudium irgendwelche fristen gibt bis wann man spätestens eine Prüfung zum 1. mal zu schreiben hat.
Da mein Studium definitiv 12 Semester dauern wird plane ich 2 Prüfungen aus dem normalerweise 5. in meinem 10. Semester(ja werden angeboten) zu schreiben. Aufgrund von Krankheitbedingter Abmeldung und nun fehlender Zeit konnte ich sie bisher nicht wahrnehmen. Und eine Prüfung möchte ich zum 1. und dann letzten mal im 11. schreiben.
Gibt es bei sowas irgendwelche Probleme? Irgendwelche Anträge die man stellen müsste oder ist das alles kein Problem?

Viele Grüße und schonmal im Vorraus Danke

celesta

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« Reply #742 on: February 06, 2013, 07:19:16 pm »
Gibt da kein Problem. Prüfungen kannst du schreiben wann du willst.
Mandy Schulz

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StefanTheBrav

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« Reply #743 on: February 09, 2013, 02:05:16 pm »
Und mal ganz blöd gefragt...muss man zum Zeitpunkt wo man die Diplomarbeit anfängt alles fertig haben oder wo ist der Punkt wo man nicht mehr weiter kommt wenn noch nicht alle PRüfungen oder Leistungen wie Exkursionen etc. fertig sind!?

celesta

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« Reply #744 on: February 09, 2013, 02:17:14 pm »
Bei der Diplomanmeldugn darfst du max. eine offene Fehlleistung haben.
Mandy Schulz

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Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #745 on: February 17, 2013, 10:02:51 pm »
Stimmt es eigentlich, dass man sein Vordiplom nicht mehr bis zum sechsten Semester fertig haben muss?
Bei mir wird sich mind. eine Prüfung bis ins 7. Semester verschieben. Muss man nur die "Zwangsexmatrikulation" fürchten? Obwohl die Gerüchte nun ein halbes Jahr alt sind, finde ich irgendwie nirgends eine offizielle Bestätigung, die aussagt, dass es keine Vordiplomsfrist mehr gibt.

Bin übrigens Imma-Jahrgang 2010.

Black Dragon

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« Reply #746 on: February 17, 2013, 10:07:04 pm »
Welches Vordiplom? ;)
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Strombert

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« Reply #747 on: February 17, 2013, 10:25:33 pm »
Also bei uns haben alle, die "pünktlich" fertig wurden, bisher ein Vordiplomszeugnis bekommen.

Black Dragon

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« Reply #748 on: February 17, 2013, 10:54:07 pm »
Die Sache ist die, dass es bis auf wenige Ausnahmen keine Zwischenprüfung aka "Vordiplom" mehr gibt.
Du musst also nur in den höchstens 14 Fachsemestern mit dem Studium fertig werden.
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Strombert

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« Reply #749 on: February 17, 2013, 10:56:10 pm »
Ok. Was wären denn das für "wenige Ausnahmen"? ^^

Und in meiner Prüfungsordnung steht nachwievor:
Quote
"(1) Die Diplom-Vorprüfung soll spätestens bis zum Beginn des fünften (FS neunten) Semesters abgelegt werden. Eine nicht bestandene Diplom-Vorprüfung kann nur innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als endgültig nicht bestanden.