Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702316 times)

Raaf

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #795 on: April 07, 2013, 10:55:51 pm »
Quote from: Meil
2. Wenn zwei Prüfungen zum gleichen Termin stattfinden... Ist das dann Pech oder kann man auf die Freundlichkeit der Profs vertrauen in einem Fach mündlich geprüft zu werden ?
Das liegt ganz im Ermessen des Prüfenden. Jeder sieht das anders. Kulanterweise kann man dann für dich einen Ersatztermin suchen und eine Mündliche stattfinden lassen. Ist aber kein Pflicht der Prüfenden.
Einfach ganz nett und freundlich uuund am besten persönlich anfragen und hoffen ;-)

Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #796 on: April 07, 2013, 11:12:20 pm »
Quote
1. Ist der Katalog für das NTW bindend oder kann man noch zum PA gehen  und fragen nach einer Genehmigung für ein anderes fach wie bspw.  Prozessmanagement.
Noch ist der Katalog nicht bindend. Erst wenn die Studienkommisionen am Ende des Monats diesen Katalog beschliessen, dann ist er bindend. ABER....

Zitat aus einer Rundmail des P-Amt:
Quote
Eine erste Vorinformation mit Empfehlungen steht Ihnen ab sofort im Internet unter den Informationen des Prüfungsamtes zur Verfuegung. Bis zum 17.04.2013 haben alle betreffenden Studenten die Moeglichkeit, die Aufnahme weiterer Faecher fuer diesen Katalog zu beantragen. Bitte nutzen Sie dazu folgendes Formular "Antrag Faecherkataloge", welches Angaben zum Titel der Lehrveranstaltung, des Namens der Verantwortlichen, eine kurze Inhaltsangabe mit SWS oder LP enthaelt und im Pruefungsamt bis 17.04.2013 einzureichen ist. Danach besteht keine Moeglichkeit mehr, Ausnahmeregelungen ueber Antraege an den Pruefungsausschuss zu erwirken.

d.h. wenn du dein NTW-Wunschfach bis zum 17.04. beantragst, werden die Studienkommisionen darüber entscheiden, ob dieses Fach in den Katalog aufgenommen wird oder nicht.
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

USER

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #797 on: April 08, 2013, 01:39:50 pm »
Quote from: USER
heißt das im umkehrschluss, ich kann mich nach der abgabe der diplomarbeit exen?


die dame im pamt hats bei der abgabe bestätigt
Wirklich unabhängige Berichterstattung:

http://www.heise.de/tp/

http://www.nachdenkseiten.de/

Allan Sche Sar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #798 on: April 08, 2013, 05:35:07 pm »
Ich hab einmal eine Frage an euch.

Und zwar habe ich letztes Semester eine Prüfung geschrieben, die eigentlich erst in einem Jahr auf meinem Regelstudiunplan stehen habe. Diese Prüfung ist jedoch nicht so ausgegangen, wie ich es mir gehofft haben. Daher möchte ich gern wissen, ob es möglich ist diese Prüfung noch nachträglich als Freiversuch werten zu lassen?

tiefenbass

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #799 on: April 08, 2013, 06:34:43 pm »
mhh. du kannst noch versuchen einen Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen, jedoch sind imho die Chancen sehr gering, da dem Text unserer DPOs nach die Anzeige von Freiversuchen mit der Prüfungs-Einschreibung zu erfolgen hat.

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

----------------------------------------
Matthias Zagermann
Jünger der polyphonen PVC/PVAc-Scheiben

[/align]
 
Quote
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten

Tyler

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #800 on: April 10, 2013, 08:29:47 pm »
Hallo zusammen,

ich bin studiere Maschinenbau im 8 Semester und habe noch eine Vordiplomsprüfung TMB offen. Ich bin theoretisch gesehen im 6ten Semester und habe letztes WS Prüfungen meiner Vertiefungsrichtung mitgeschrieben.

Heute habe ich gehört das man nach dem 8ten Semester exmatrikuliert wird, wenn man noch nicht das Vordiplom abgeschlossen hat. Jetzt bin ich etwas panisch da ich TMB noch nie geschrieben habe und alle 3 versuche offen habe. Droht mir jetzt die Exmatrikulation?

Black Dragon

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #801 on: April 10, 2013, 09:42:45 pm »
Das Vordiplom gibt es seit dem Hochschulgesetz von 2008 für den Maschinenbau hier nicht mehr. Du musst also "nur" noch innerhalb von 14 Fachsemestern deine Diplomarbeit einreichen.
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Race4Fun

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #802 on: April 11, 2013, 03:19:46 pm »
Ich bin jetzt im 4ten Semester, wenn ich jetzt zum Abschluss Mathe und TM nicht bestehen sollte, wären ja 2 Module offen. Aber um ins Hauptstudium wechseln zu können, darf ja nur 1 Modul offen sein.
Im Falle des Falles, gibt es da evtl. eine Sonderregelung um dennoch seine Vertiefungsrichtung studieren zu können (+Prüfungen mitschreiben) und zusätzlich noch die offenen Module aus dem Grundstudium absolvieren zu können?

Black Dragon

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #803 on: April 11, 2013, 03:31:38 pm »
Für dich gilt dasselbe: Da es kein Vordiplom mehr gibt, was als Zulassungs-Beschränkung wirkt, kannst du auch mit mehreren offenen Modulen aus dem Grundstudium an Prüfungen des Hauptstudiums teilnehmen.
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Race4Fun

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #804 on: April 11, 2013, 03:33:35 pm »
alles klar, muss man dann noch einen Antrag ausfüllen oder läuft das von selbst?

NinjaWalross

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« Reply #805 on: April 11, 2013, 04:07:50 pm »
Dort gibts den Antrag:

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen

einfach ausfüllen und in den Briefkasten werfen oder direkt abgeben.

snowmountainer

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #806 on: April 12, 2013, 11:41:45 am »
Hallo, ich hab 2 Fragen zwecks meiner Englisch Note EBW1.

Laut meiner Englisch Lehrerin war es nicht notwendig sich im HISQUIS zu einer Englisch-Prüfung einzuschreiben... das hab ich auch nicht gemacht, wie bekomm ich nun meine Englisch Note ins HISQUIS?

Und ist die Englisch Note auf dem Vordiplom ersichtlich?
Wenn ja, kann ich die durch eine bessere ersetzen falls ich später nochmal den gleichen Kurs wiederhole? Meine war nämlich nicht so überragend...
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and STAY PUFT :laugh:


Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #807 on: April 12, 2013, 03:25:20 pm »
Wenn ich mich recht Entsinne, mussten wir den Leistungsschnein aus dem TUDIAS dann einfach im Prüfungsamt abgeben. Demnach könntest du einfach einen anderen Kurs machen und somit nachweisen. Aber wen kümmert schon die Sprachnote des Vordiploms?

Jenny146

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #808 on: April 12, 2013, 03:36:20 pm »
Hallo,

Ist es möglich als Vollzeitstudent 2 LV als Fernstudium zu absolvieren? Ich wäre sonst wegen 2 LV ein ganzes Semester hier vor Ort, was ich ein bissl sinnlos finde. Ich könnte diese doch auch mit Hilfe der Fernstudium's Unterlagen lernen und zu diesen Präsenzterminen hier erscheinen (da es auch Belege gibt in diesen LV) und an anderer Stelle 6 Monate arbeiten gehen. Kann mir jemand darüber eine Auskunft geben?

Danke im Voraus
Jenny

Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #809 on: April 12, 2013, 05:59:02 pm »
@snowmountainer: Ich hatte dieses Wintersemester das gleiche Problem: Note bekommen, aber nicht eingeschrieben. Du machst folgendes:
  • drucke dir im LSK-Online unter Scheine dein Teilnehmerzertifikat aus.
  • Damit gehst du zur TUDIAS entweder im WTC Freiberger Str. 37 oder ins Sprachengebäude SE 1 am Zelleschen Weg. Je nach dem in welchem Gebäude sich die Frau Hankte befindet.
  • Von ihr lässt du dir dieses Zertifikat unterschreiben und schmeisst es danach beim Prüfungsamt in den Briefkasten
Zum anderen: ich weiß nicht ob LSK-Online es zulässt, dass du dich in den selben Kurs nochmal einschreibst. Falls ja kannst du ihn nochmal machen. Da du dich ja letztes Semester nicht eingeschrieben hast, glaube ich, dass das P-Amt gar nicht weiß dass du diesen Kurs belegt hast.


@jenny146: Ich kenne jetzt die gesetzlichen Regularien nicht, wieviel ein Vollzeitstudent neben dem Studium verdienen darf (Es geht da um steuerliche Regelungen), aber aus Sicht des Studiums ist es eher kein Problem. Sich als Fernstudent für 1 Semester zu immatrikulieren ist so eine Sache, aber es gibt im Studium keine Anwesenheitspflicht, außer zu Präsenzterminen wie Praktika, Klausuren oder Belegabgaben. d.h. wenn du dich richtig im Vorfeld informierst, wie diese zwei LV strukturiert und terminlich organisiert sind, dann kannst du sehr genau planen, an welchen Tagen du tatsächlich an der Uni sein solltest und an welchen nicht. Und das sogar als Direktstudent.
[align=left]Arne Pospiech


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