Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 673230 times)

Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #330 on: February 23, 2015, 11:00:52 am »
Danke für den Hinweis. Ich lern auch noch dazu :P

Dann ist es deine persönliche Entscheidung was du da stehen haben willst. Das Ergebnis bleibt das gleiche. Du trittst zurück. Und ich habe noch nichts davon gehört, dass irgendwem mal aus Rücktrittsgründen ein Strick gedreht wurde.
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

Körperklaus

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #331 on: February 25, 2010, 09:43:50 am »
Wie ist das mit der Bewertung der 2.W eines Faches? Es gibt Gerüchte, die sagen, eine 2.W wird entweder als nicht bestanden (5,0) oder bestanden (4,0) gewertet.

Stimmt das, oder gibt es stinknormale Noten?

mermaid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #332 on: February 25, 2010, 11:32:44 am »
es gibt ganz normale noten

Körperklaus

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #333 on: February 25, 2010, 11:47:42 am »
Alles klar danke. Hätte mich irgendwie auch gewundert.
derjenige meinte halt, sonst könne man ja alles mehrmals schrieben um ne Top-Note zu bekommen...aber wer will schon ewig studieren

mermaid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #334 on: February 25, 2010, 12:48:15 pm »
das geht ja schon deswegen nicht, weil man bestandene leistungen nicht nochmal ablegen kann

Jule

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« Reply #335 on: February 25, 2010, 03:18:18 pm »
An manchen Unis ist das so. Also dass man, im 1. Versuch durchgefallen und unabhängig davon wie gut man die 1. bzw. 2.W schreibt, maximal noch eine 4,0 erreichen kann. Bei uns ist das nicht so. Aber wie meinst du das mit dem "Schieben" bis man "eine gute Note" hat? Man kriegt die Note, die man erreicht, wenn man die Prüfung erstmalig besteht. Wiederholen/Verbessern ist nicht.
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Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #336 on: February 25, 2010, 03:41:41 pm »
Quote from: Jule
Aber wie meinst du das mit dem "Schieben" bis man "eine gute Note" hat?
Er meinte Schreiben... ;)
Toni Steinke

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kalle03

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #337 on: February 26, 2010, 06:13:59 pm »
hey

ich hab nochmal eine frage zu dem sachverhalt mit den fristen. und zwar habe ich schon gelesen, dass man bei nicht bestehen einer prüfung diese innerhalb 1 jahres wiederholen muss und dann die 2.w das darauffolgende semester.
ich wollte nun fragen, ob man sein vordiplom immernoch innerhalb von 8 semestern haben muss und wenn man das nicht packt ob man automatisch geext wird?! weil ich vor der wahl stehe tm dieses sem mitzuschreiben (bin7. fachsemester) und dann falls ich nicht bestehe im nächsten semester meine 2.w hab oder eventuell nochmal zu schieben, sodass ich die 2. w falls ich nicht bestehe im 9. haben könnte?!
könnt ihr eure antwort auch mit nem entsprechenden gesetzestext belegen bzw habt ihr sichere quellen?!

danke für eure antwort

Körperklaus

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« Reply #338 on: February 28, 2010, 09:54:58 am »
Soweit ich weis ist die Grundstudiumsverlängerung bis maximal 8.semester! Wenn du bis dahin erst 2mal ne Prüfung versucht hats, ist es dein Pech!

kalle03

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« Reply #339 on: March 02, 2010, 10:40:14 am »
falls es jmd interessiert, ich hab mal das prüfungsamt gefragt.
diese frist besteht weiterhin. wenn man aber eine 2.w im 9. semester hat, liegt es am prüfungsausschuss ob man noch ein semester fristverlängerung bekommt. ich denke mal wenn das die einzige noch offene prüfung ist dann sollte das stattgegeben werden. ich leg aber dafür nicht meine hand ins feuer!

grüße

Zwinsch

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« Reply #340 on: March 03, 2010, 05:24:07 pm »
Ich habe mal eine Frage zu den Vertiefungsmodulen:

Ich habe als 2. Verteifeungsmodul Mobile Arbeitsmaschinen gewählt. Es sind 8 SWS erforderlich. Ich habe 5 Fächer mit je 2SWS belegt und habe in einem der Fächer eine für mich nicht zufriedenstellende Note. Kann ich dieses Fach aus dem Modul streichen lassen, bzw. als Zusatzleistung umtragen lassen, oder wird einfach die Gesamtnote gebildet und diese mit 8 SWS berechnet?

Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #341 on: March 14, 2015, 06:37:39 pm »
Danke, hat sich allerdings bereits erledigt. :)

Aber sicher ist es ja für andere interessant, die nächstes Semester vor der Fragestellung stehen. :)

asdf.

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« Reply #342 on: March 03, 2010, 06:35:44 pm »
Quote from: kalle03
falls es jmd interessiert, ich hab mal das prüfungsamt gefragt.
diese frist besteht weiterhin. wenn man aber eine 2.w im 9. semester hat, liegt es am prüfungsausschuss ob man noch ein semester fristverlängerung bekommt. ich denke mal wenn das die einzige noch offene prüfung ist dann sollte das stattgegeben werden. ich leg aber dafür nicht meine hand ins feuer!

grüße


Die Fristen sollten sich eigentlich notfalls auch mit nem Urlaubssemester noch strecken lassen.

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #343 on: March 04, 2010, 11:21:01 am »
@zwinsch: wenn ich richtig informiert bin kannst du dir beim beantragen des diploms aussuchen aus welchen leistungen die note des vertiefungsmoduls gebildet wird, wenn du mehr als 8 sws belegt hast.
Wirklich unabhängige Berichterstattung:

http://www.heise.de/tp/

http://www.nachdenkseiten.de/

kindermaxikonzi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #344 on: March 04, 2010, 03:23:54 pm »
Hallo, ich musste dieses Semester eine Physikprüfung vom Sommer wiederholen und hab diese bestanden. Im qiz stehen jetzt beide Prüfungen (die bestandene und die nicht bestandene) drin, aber das Modul ist immernoch nicht bestanden. Ist das nur ein Fehler im System, braucht das Prüfungsamt noch Zeit oder zählt meine alte Prüfung immer noch irgendwie mit, sodass die Note der wiederholten Klausur nicht reicht?