Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702303 times)

Caipiranha

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 2081
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
    • http://
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #345 on: March 04, 2010, 03:40:19 pm »
Das beide Prüfungen drin stehen ist richtig, es zählt aber nur die bestandene. Es kann allerdings manchmal ziemlich lange dauern, bis das Modul als bestanden angezeigt wird.
Toni Steinke

Save the Earth, it\'s the only planet with chocolate

sanileo

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 308
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #346 on: March 04, 2010, 08:49:21 pm »
oder die im Prüfungsamt haben vergessen, dass Modul neu zu berechnen - einfach ins P-Amt gehen und die freundlich bitten, das Modul doch mal neu zu berechnen.
ehemaliges FSR-Mitglied

Strombert

  • Full Member
  • ***
  • Posts: 134
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #347 on: February 23, 2015, 09:32:04 am »
Hallo,

laut Prüfungsordnung 2006 muss man eine erstmals nicht bestandene Prüfung ja innerhalb eines Jahres wiederholen.

Quote
Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als endgültig nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden.

Angenommen, ich hatte bspw. am 3.8.14 eine Prüfung und habe diese nicht bestanden. Jetzt im WS 14/15 kann ich aus bestimmten Gründen nicht antreten. Kann ich dann die erste Wiederholung in der Prüfungsphase SoSe 15 schreiben, auch wenn die Prüfung dann bspw am 10.8.15 ist? Dann läge sie genau ein Studienjahr später, aber nicht ein Kalenderjahr. Gilt die Frist damit als eingehalten oder nicht?

Danke für eure Hilfe!

InkA

  • Newbie
  • *
  • Posts: 1
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #348 on: March 26, 2010, 10:35:09 pm »
Hallo
 
  Meine Frage:
  Muss man alle Prüfungen bis zum 6. Semester einmal versucht haben?
  Ich habe das mittlerweile von mehreren Mitstudenten gehört, aber nix offizielles/schriftliches gefunden.


  Mein Problem: Ich bin im 5.Semester und habe heute gesehen, dass ich das TM-Testat nicht bestanden habe. Ich darf somit in meinem 6 Semestern die TM B Prüfung nicht mitschreiben. Demnach würde ich nach der Regelung zwangsläufig exmatrikuliert werden?
  Kann ich mich in dem Fall durch eine Beurlaubung retten?
 
  Wäre um schnelle Hilfe dankbar.
 
  Lg InkA

mArKuZZZ

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 836
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #349 on: March 27, 2010, 09:39:41 am »
die 6.-semester-sperrfrist gibt es nicht mehr, du hast 8 semester zeit um dein vordiplom zu erwerben sonst wirst du geext. einfach einen antrag auf verlängerung des grundstudiums stellen und anstrengen ;)
Fear the beard!

STERN

  • Newbie
  • *
  • Posts: 21
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #350 on: April 29, 2010, 12:35:21 am »
Hallo an den Prüfungsausschuss.

Es geht um ein Problem mit dem Technischen Wahlpflichtfach.
Ich habe Eines absolviert und in Erwartung einer guten Note beim
Prüfungsamt angemeldet.
Ich habe mich zwar vorher über die PDFs des Prüfungsamtes informiert,
war mir aber über den Unterschied Leistungsschein/ Prüfung nicht ganz im klaren
und habe daher zunächst keines von beiden angekreuzt.

Den Vorwurf, ich hätte nachfragen können nehme ich an, doch habe
ich damit schon schlechte Erfahrung gemacht (Vorwürfe man müsste dieses
oder jenes als Student doch wissen, harscher Tonfall usw...)
und
daher den Entschluss gefasst die Resourcen des Prüfungsamtes diesmal zu schonen.

Mein Gedanke:

- wird eine Note an das Prüfungsamt gemeldet = Benotetes TWF

- wird keine Note an das Prüfungsamt gemeldet = Bestandenes TWF

Und für Zweifel steht der Mitarbeiterin die EMAILADRESSE, die bei
der Anmeldung angegeben werden sollte zur Verfügung.

Doch weit gefehlt das Fach wurde von der Prüfungsamtmitarbeiterin willkürlich
als Leistungsschein (trotz eingegangener Note) eingestuft und ist somit selbst in Hinblick auf eine erneute Prüfung für eine Note verloren.

Mein persönlicher Besuch im Prüfungsamt und die Eräuterung, dass damit ein halbes
Jahr Arbeit auf einen Schlag vernichtet würde wurde mit einem
schlichten "Pech gehabt" abgetan (soviel auch den "guten" Erfahrungen mit dem PA)

Meine Frage an den Prüfungsausschuss:
=========================

Ist es rechtens das die PA-Mitarbeiterin eigenwillig die Entscheidung
Prüfung/ Leistungsschein ohne Rückfrage beim Studenten trifft?
Und wie ist es in diesem Fall (es betrifft mehrere Studenten) möglich, dass
eine Einigung im Sinne der Studenten und über bürokratische Unvernunft hinweg
erzielt werden kann?
Schließlich studieren wir (fast) alle zum ersten Mal und würden uns bei unvollkommenen Entscheidungen wie diesen gern auf die Unterstützung der
langjährig erfahrenen PA-Mitarbeiter stützen statt nachträglichen Argwohn zu erfahren.

Vielen Dank für die Auskunft

Stern

Kessel

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 2084
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
    • http://fsr.mw.tu-dresden.de
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #351 on: April 29, 2010, 03:02:45 pm »
Ich wüsste jetzt nicht, nach welchem Paragraph der Studienordnung das rechtens sein soll. Aber zur weiteren Klärung musst du einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen.

Beantragen tust du das Ergebnis, was du haben möchtest. Über weitere Sachen muss dann der Prüfungsausschuss entscheiden.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

STERN

  • Newbie
  • *
  • Posts: 21
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #352 on: April 29, 2010, 06:34:36 pm »
Einen Antrag an wen ganz konkret?
Und soll die Situation im Antrag geschildert werden oder
die Anerkennung der Note beantragt werden?

Viele Dank

Meloku17

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 308
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #353 on: April 29, 2010, 06:42:44 pm »
Antrag an Professor Modler, seines Zeichens Vorsitzender des Prüfungsausschusses.

Du beantragst was du haben willst- die Note, es kann aber denke ich nicht schaden, wenn du die Situation wie es dazu gekommen ist mit schilderst (sonst fragt man sich, warum du den Antrag überhaupt stellst ;))

Ich hoffe das hilft dir erst mal weiter.

Kernspalter

  • Newbie
  • *
  • Posts: 25
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #354 on: June 28, 2010, 10:26:17 am »
Hallo,
wie schon aus dem Titel erkenntlich, würde mich mal interessieren, ob es überhaupt eine Beschränkung der Prüfungsanzahl im Urlaubssemester gibt und falls ja, wo diese liegt. Bin MB/Imma 06. In der zugehörigen Studienordnung hab ich nix dazu gefunden und nen direkt als "Prüfungsordnung" ausgewiesenes Dokument auch nicht.
Kann mich irren aber mir schwirrt was von 4 oder 5 Prüfungen im Hitnerkopf rum..? :huh:

Caipiranha

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 2081
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
    • http://
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #355 on: June 28, 2010, 01:15:33 pm »
Das wird durch das Hochschulgesetzt geregelt und von einer Beschränkung hab ich noch nie was gehört/gelesen.
Toni Steinke

Save the Earth, it\'s the only planet with chocolate

GyO

  • Newbie
  • *
  • Posts: 20
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #356 on: June 28, 2010, 02:41:06 pm »
Hallo,

ich bin gerade ziemlich verzweifelt, nachdem ich vorhin probiert habe, mich im HisQis zur 2. Wiederholung der MaII-Prüfung einzuschreiben. Wider erwarten, war eine Anmeldung nicht möglich.

Ich bin im 6. Fachsemester und habe nur noch die MaII-Prüfung offen.
Nach meiner Recherche hätte ich wohl einen Antrag auf Grundstudiumsverlängerung stellen müssen, oder? Ist das auch jetzt noch möglich? Gibt es dafür einen Vordruck? Was kann ich tun um doch noch zu einem Vordiplom zu kommen?

Danke schon mal für eure Hilfe.

sanileo

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 308
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #357 on: June 28, 2010, 04:07:03 pm »
Da du die Prüfung ja schon mind. einmal geschrieben hast brauchst du keinen Antrag auf Grundstudiumsverlängerung stellen.
Das einzige was du machen musst ist einen schriftlichen, formlosen! Antrag an deinen Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen (Abgabe möglich im Prüfungsamt), dass du eine 2. W in der Prüfung beantragst. Dieser Antrag wird immer positiv bestätigt. Damit wirst du dann automatisch für die 2.W im Hisqis eingetragen.
ehemaliges FSR-Mitglied

GyO

  • Newbie
  • *
  • Posts: 20
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #358 on: June 30, 2010, 11:31:10 am »
Erstmal nochmal Danke für deine Hilfe, sanileo!

Ich hab noch eine weitere Frage: Als ich die Studien- und Prüfungsordnung nach einer Antwort auf meine erste Frage durchforstet habe, bin ich auch auf den Punkt Studienberatung gestoßen. In diesem (§10) steht unter Abschnitt 3, dass Studenten die vor dem 5.Semester die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden haben, am Anfang diesen Semesters an einer Studienberatung teilnehmen müssen. Davon habe ich bis jetzt nichts gewusst und so stellt sich mir die Frage nach den Konsequenzen? Erhalte ich jetzt, bestandene MaII-Prüfung vorausgesetzt, wegen einer versäumten  Studienberatung kein Vordiplom? Oder lässt sich das noch nachholen?

Danke nochmals für die Hilfe und großes Kompliment an alle, die dieses Forum mit Wissen füllen. Da ich im Moment nicht in Dresden wohne, seid ihr mein erster Ansprechpartner und habt mir immer aus der Klemme geholfen. *THUMBS UP*

mermaid

  • Guest
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #359 on: June 30, 2010, 11:55:11 am »
Als Studienberatung zählt auch die (total persönliche ;) )Einführungsveranstaltung Studienrichtungen, die im 4. Semester am Freitag stattfindet und zu der man ja gehen soll.
Das taucht aber nicht im HISQIS auf und sollte kein Problem für dich sein, sonst gehst du halt mal zur Studienberatung (bzw. telefonierst kurz), informierst dich und lässt dir die Beratung quittieren ...

würde mich schwer wundern, wenn deine Zeitersparnis Konsequenzen hätte - zumindest ist mir bisher kein derartiger Fall bekannt ;)