Bombentrichter
Fragen an den Prüfungsausschuss "Wiederholung von Prüfungen Nichtbestandene Prüfungsleistungen sind dann zu wiederholen, wenn die Note für das Modul schlechter als 4 ist. Setzt sich die Modulnote aus mehreren Prüfungsleistungen zusammen, müssen erst alle Prüfungsleistungen einmal versucht worden sein, bevor eine Wiederholung erfolgen kann. Es können nur die nicht bestandenen Prüfungsleistungen wiederholt werden. Die Wiederholung der Prüfungsleistungen muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Modulnote erfolgen. Erfolgt die Wiederholung der Prüfungsleistung nicht innerhalb eines Jahres (bis zum Ende der übernächsten Prüfungsperiode) gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden, was zur Exmatrikulation führt."