Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 678829 times)

Beule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #315 on: January 30, 2010, 05:22:20 pm »
Hallo,
und wie sieht im HS die Frist für die Wiederholung einer nicht-bestandenen Modulprüfung aus, wenn diese nur alle 2 Semester angeboten wird? Gilt trotzdem die 1 Jahresfrist?
Die andere Prüfung des Moduls, mit deren Note man ausgleichen könnte, muss ja theoretisch vorher geschrieben werden, was jedoch zB. aufgrund des Fachpraktikums nicht möglich ist...


Zitat von der ersten Seite:
Quote from: sv650sbiker
Fragen an den Prüfungsausschuss
 
"Wiederholung von Prüfungen
 
Nichtbestandene Prüfungsleistungen sind dann zu wiederholen, wenn die Note für das Modul schlechter als 4 ist. Setzt sich die Modulnote aus mehreren Prüfungsleistungen zusammen, müssen erst alle Prüfungsleistungen einmal versucht worden sein, bevor eine Wiederholung erfolgen kann. Es können nur die nicht bestandenen Prüfungsleistungen wiederholt werden. Die Wiederholung der Prüfungsleistungen muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Modulnote erfolgen. Erfolgt die Wiederholung der Prüfungsleistung nicht innerhalb eines Jahres (bis zum Ende der übernächsten Prüfungsperiode) gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden, was zur Exmatrikulation führt."

Kessel

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #316 on: January 31, 2010, 12:32:55 am »
Wenn du es aber nach einem Semester schreiben musst, muss dir der Professor die Möglichkeit dazu geben. Schließlich will es das Gesetz so. Hingehen und Fragen.
So denke ich mir das jeden Falls. In ein bis zwei Wochen kann ich dir dazu mehr sagen.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

Jule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #317 on: January 31, 2010, 01:58:53 am »
Dein Zitat besagt, dass die Frist erst beginnt, nachdem alle Teilleistungen angetreten wurden.

Bsp.:
Modul = Prüfung 1 + Prüfung 2
Prüfung 1: 02/10 teilgenommen -- 5
Prüfung 2: 07/11 teilgenommen -- 4
Modulnote = 4,5 > 4,0
Prüfung 1 muss bis 07/12 wiederholt werden.

So verstehe ich das jedenfalls.

Am Besten P-Amt fragen!
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Beule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #318 on: January 31, 2010, 02:52:42 pm »
So habe ich mir das jetzt auch zusammengereimt, eine vollständig nachvollziehbare Aussage für diesen Fall habe ich leider nicht gefunden...

P.amt schreibt lediglich: "Sie müssen erst alle Fächer belegen, die zu dem Modul gehören"

Danke!

Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #319 on: February 23, 2015, 10:41:16 am »
Meines Wissens nach ist es vollkommen egal wie du zurücktrittst. Wird  nirgendwo vermerkt.
Aber in der momentanen Situation im PAmt wäre es besser den Weg übers HISQIS zu gehen. Die Damen sind zurzeit Überlastet.
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #320 on: February 23, 2015, 10:45:37 am »
Okay. In den Kontoauszügen ist es allerdings vermerkt. "KR=krank, RR=Regulärer Rücktritt, RM=Rücktritt mit anerkanntem Grund".

asdf.

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« Reply #321 on: February 10, 2010, 12:36:29 pm »
Edit: Sorry, dumme Frage. Ich KANN die als einzelne Modulprüfung ja gar nicht wiederholen. Verdammte Prüfungszeit bringt mich komplett durcheinander.

Noch ein Edit: Nicht ins Vertiefungsmodul eingebrachte, aber mitgeschriebene und evtl. nicht bestandene Modulprüfungen tauchen später nirgendwo mehr auf und sind dementsprechend gleichbedeutend mit Prüfungen, die ich gar nicht erst mitgeschrieben habe, sehe ich das richtig?

Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #322 on: February 23, 2015, 10:17:48 am »
Okay, danke!
Ich kann krankheitsbedingt dieses Semester nicht antreten. Da ich aber z.Z. auch noch regulär zurücktreten könnte, frage ich mich, ob es sinnvoller ist, selbst zurückzutreten und den Damen im Prüfungsamt die Arbeit zu ersparen, mich da auszutragen oder trotzdem einen Krankenschein einzureichen. Gibts da Erfahrungen?

Strombert

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« Reply #323 on: February 23, 2015, 09:46:34 am »
Und ohne Krankenschein? Es geht ja um die erste Wiederholung, also zweiter Versuch. Erster Versuch war im SoSe 14 (nicht bestanden), zweiten Versuch (nicht zweite Wiederholung) muss ich im SoSe 15 machen. Wäre das so prüfungsordnungskonform?

Polrimbacar

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« Reply #324 on: February 23, 2015, 09:54:47 am »
Da du die im SS14 nicht bestanden hast, MUSST du sie im SS15 schreiben, KANNST sie aber auch eher also im WS 14/15 schreiben.

Wie schon erwähnt gilt hier das Studienjahr. Ein Studienjahr besteht aus 2 Semestern. d.h. du hast die zwei darauf folgenden Semester Zeit diese Prüfung abzulegen.

Solltest du im SS15 aus unerwarteten Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können. Musst du begründet zurücktreten. Dies wäre z.B. weil du gesundheitlich nicht in der Lage bist.
[align=left]Arne Pospiech


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sanileo

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« Reply #325 on: February 23, 2015, 09:39:43 am »
mit jahr ist studienjahr gemeint, anders ginge es auch gar nicht
z.b. prüfung wäre an einem freitag - nach 365 tagen wäre dies ein samstag und damit bei uns unzulässig
ehemaliges FSR-Mitglied

Körperklaus

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« Reply #326 on: February 22, 2010, 05:26:48 pm »
Muss denn eigentlich für ne 2. W immernoch ein Antrag gestellt werden nach dem neuen HSG? und gibt es eine noch maxzahl an 2.Ws..früher waren das ja mal 2, aber so wie ich hörte, ist man in jedem fach zu ner 2.w berechtigt jetzt...stimmt das?

Alles klar...habs schon gefunden. Also man darf in jedem Fach schrieben und muss formlosen Antrag stellen.

Stöpselinchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #327 on: February 22, 2010, 09:45:39 pm »
Ja, es sollte ein Antrag gestellt werden! Unsere Fakultät hätte das gern, dass die Leute mit zu vielen 2. W's zur Studienbersatung eingeladen werden könnten um eine sinnvolle Planung des Studiums vorzunehmen! Wenn man so einen Antrag stellt, wird man automatisch im HisQIS in die Prüfung eingetragen!
[SIZE=\"3\"]Lernen ist Wettbewerbsverzerrung! :whistling:[/SIZE]

FaTaMa 2010

Zwinsch

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« Reply #328 on: February 22, 2010, 11:38:38 pm »
hab da mal noch eine Frage zum NTWF. Wie wird die Note des NTWF in die Diplomnote eingerechnet, wenn ich 2 SWS benotet habe und 2 SWS unbenotet? Zählt die Note der Prüfung dann mit 4 SWS weils ein "Modul" ist, oder 2 SWS.

Jule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #329 on: February 22, 2010, 11:41:36 pm »
Grundsätzlich 4 SWS NTWF-/TWF-Modul. Wie sich die zugehörige Note ergibt bzw. ergeben kann, steht im Pdf vom P-Amt.
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