Bombentrichter
2) Kann ich nicht bestandene (=5) Prüfungsleistungen der Vertiefungsmodule wiederholen oder nicht? Ich dachte eigentlich immer, dass man Module nur als Ganzes wiederholen könnte, aber ich finde keinen direkten Ausschluss in der DPO.
(2) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so sind nur die nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewerteten Prüfungsleistungen zu wiederholen.
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten