Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 673237 times)

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #210 on: February 17, 2009, 05:51:27 pm »
So, damit keine Missverständnisse entstehen, hier nochmal in fett und rot:

Der Freiversuch gilt nur im Hauptstudium!

Und wie schon erwähnt bezieht sich diese Regelung auch nur auf komplette Module und nicht auf einzelne Prüfungen - Also bitte genau informieren, falls jemand einen Freiversuch probieren möchte und im Zweifel bei Prof. Klöden nachfragen.
Toni Steinke

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Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #211 on: February 17, 2009, 07:25:31 pm »
Quote
DPO § 12 Freiversuch
(1) Modulprüfungen der Diplomprüfung können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auch vor den in dieser Ordnung festgelegten Fristen abgelegt werden. In diesem Fall gilt eine nicht bestandene Modulprüfung als nicht durchgeführt (Freiversuch). Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden, können in einem neuen Prüfungsverfahren angerechnet werden.
Die Diplomprüfung umfast per Definition nur die Module des Hauptstudiums. Das Grundstudium dagegen wird mit der sogenannten "Diplom-Vorprüfung" abgeschlossen.
Mein Hinweis auf die Module war übrigens nicht auf deinen Fall bezogen, sondern allgemein.
Toni Steinke

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horst hartmuth mit th

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #212 on: February 19, 2009, 04:13:18 pm »
Hi,
 
ich habe heute die 1.Wdh von Elektrotechnik geschrieben. Kommenden Montag steht Mathe II-Wdh an. Kann man notfalls auch 2 zweite Wdhs haben? Ich meine, angenommen, ich sollte beides nicht bestehen, bin ich dann automatisch geext? Oder darf ich auch regulär in zwei Fächern die zweite Wdh beantragen?! Ich bitte um eine schnelle Antwort, es eilt wirklich sehr!
 
Danke danke!

Kessel

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #213 on: February 19, 2009, 04:50:58 pm »
Nach dem neuen SächsHG darfst du in jedem Fach eine 2. W machen wenn benötigt.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

horst hartmuth mit th

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« Reply #214 on: February 19, 2009, 05:20:26 pm »
alles klar, ich danke dir!:D

max power

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #215 on: February 27, 2009, 01:25:51 pm »
Hi,

habe jetz die 1.W in E-technik geschrieben. Der 1. Versuch liegt jedoch 2 Semester zurück.
Wäre jetz die Wiederholungsfrist oder die Chance für eine 2.W vorbei?

Caipiranha

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« Reply #216 on: February 27, 2009, 01:43:04 pm »
Wenn du die 1.W diesmal nicht bestanden hast, dass kannst du innerhalb des kommenden Semesters einen Antrag auf eine 2.W stellen - Der wird dann auch genehmigt. Die Prüfung müsstest du dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt mitschreiben.
Toni Steinke

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kalle03

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« Reply #217 on: February 28, 2009, 11:13:20 am »
hey
ich hab folgende frage. ich bin jetzt im 5.sem und hab aber noch nicht mein vordiplom. tm b werde ich auch erst nächstes sem schreiben und hab ich auch noch nicht versucht. muss ich da nun wieder einen antrag auf verlängerung der vordiplomsfrist stellen wie ich das letztes sem machen musste oder ist das diesmal nicht nötig?!

danke schonmal im voraus

USER

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #218 on: February 28, 2009, 06:03:06 pm »
musst den antrag jedes semester aufs neue stellen. ging mir auch so.
Wirklich unabhängige Berichterstattung:

http://www.heise.de/tp/

http://www.nachdenkseiten.de/

schnuer

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #219 on: March 04, 2009, 03:06:59 pm »
Hi,
weiß jemand, wie viel zeit das prüfungsamt ungefähr benötigt, um das vordiplom auszustellen...?
hab grad dazu bissl das forum durchsucht, aber nix gefunden...

PT2006

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« Reply #220 on: March 04, 2009, 03:10:45 pm »
2 bis 4 Wochen, je nachdem wann es durch den Verantwortlichen (Prof. Klöden) unterschrieben werden kann. Im übrigen, einfach in den Briefkasten einwerfen und dann auf gut Glück probieren obs schon fertig ist. Aber im Minimum sind das 2 Wochen.

kindermaxikonzi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #221 on: March 05, 2009, 02:49:53 pm »
hab mal ne frage zur chemieklausur und dem praktikum. muss man die klausur bestehen um am praktikum teilnehmen zu dürfen oder kann man die bei nicht bestehen auch später nachschreiben?

Jesse

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #222 on: March 08, 2009, 08:50:45 pm »
den eingangstest musst du bestehen um am praktikum teilnehmen zu dürfen, die klausur selber kannst du dennoch ohne praktikum mitschreiben. eine wiederholung des eingangstestes ist erst nach 1 jahr möglich und somit kannst du erst nächstes wintersemester einen neuen versuch starten und somit bei bestehen auch das praktikum machen. (das mit dem 1 jahr ist zumindest bei ciw so,bei euch kann das abweichen)
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Ally

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« Reply #223 on: March 19, 2009, 11:07:04 am »
Also laut Frau Lucas darf man die Abschlussklausur nicht mitschreiben. Ich hatte auch bei Frau Senkovska angefragt aber bis heute keine Antwort bekommen. Ich habe mich daraufhin lieber wieder ausgetragen.

Meiner Meinung nach solltet ihr euch persönlich noch mal erkundigen, da hier jeder etwas anderes erzählt. Lieber austragen, als dann ein nicht bestanden drin stehen haben. Nebenbei gesagt, ist das Praktikumg Prüfungsvorleistung und somit Zugangsvoraussetzung.

Jesse

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #224 on: March 19, 2009, 11:26:02 am »
bei uns haben auch welche die klausur mitgeschrieben ohne das praktikum gemacht zu haben
ehemals FSR-MW

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