Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704444 times)

Jule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #240 on: June 18, 2009, 02:42:13 pm »
Zum Anmelden der Prüfungen gibt es auf der Seite des Prüfungsamtes einen Vordruck und für Wahlpflichtfächer mit Note musst du dich vor der Prüfung entscheiden und diese auch als solche anmelden.
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tiefenbass

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #241 on: July 01, 2009, 10:02:00 pm »
Hi Leute,
folgende Fragen: [list=1]
  • Warum gibt es keine Veröffentlichung vom dem letzen Beschluss (Änderung Prüfungsgeschehen) des Prüfungsausschusses CIW?
  • In diesem Beschluss steht drin, dass alle Prüfungen im Fach Chemie bestehen muss (und das würde laut Beschluss auch für Immajahr 2007 gelten) und somit die Modulregelung für dieses Fach nicht mehr gilt. Warum dürfen, wenn eine Pflicht zum Bestehen aller drei Prüfungen besteht, sich Studenten nicht für die entsprechenden WP anmelden (z.B. Organische Chemie) bzw. warum werden entsprechende Anträge von betroffenen Studenten abgelehnt, obwohl diese Modulregelung (man darf erst eine WP einer Prüfungsleistung machen, wenn man das Fach insgesamt nicht bestanden hat - siehe Informatik) ja vom Prüfungsausschuss ausser Kraft gesetzt wurde?
LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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Matthias Zagermann
Jünger der polyphonen PVC/PVAc-Scheiben

[/align]
 
Quote
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten

Jesse

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #242 on: July 02, 2009, 09:40:01 am »
vll gilt ja bei euch noch die alte DPO und die Änderungen sind erst ab dem nächsten Jahrgang wirksam
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


Kessel

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #243 on: July 04, 2009, 01:48:39 pm »
zu 1.
Warscheinlich weil es keiner geschaft hat ... (Frag den Prüfungsausschuß selber). Weil das noch nicht veröffentlich ist, ist das meiner Meinung nach nicht Rechtskräftig (musst du mal nen Anwalt fragen, aber bei Gesetzen ist das so)
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

Maschbauer

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #244 on: July 15, 2009, 02:18:36 pm »
Ich wollt mal fragen wie das mit der Abmeldung von Technischen Wahlpflichtfächern aussieht. Muss ich da auch den Anmeldezettel nehmen und hinten bei Rücktritt was reinschreiben?

mfG

Maschbauer

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #245 on: July 16, 2009, 10:53:00 am »
Weiß dazu jemand was? Wäre echt wichtig !!!!
 
:huh: :huh: :huh:
 
mfG

Brühe

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #246 on: July 16, 2009, 11:11:13 am »
Quote from: Maschbauer
Ich wollt mal fragen wie das mit der Abmeldung von Technischen Wahlpflichtfächern aussieht. Muss ich da auch den Anmeldezettel nehmen und hinten bei Rücktritt was reinschreiben?mfG

Wenn du dich per Zettel angemeldet hast, meldest du dich auch per Zettel wieder ab. Und denk an die Rücktrittsfrist (3 Tage). Am besten du gibts den Zettel gleich persönlich im Prüfungsamt ab.
\"Beim Fliegen muss man nüchtern sein! Das ist nicht wie beim Autofahren!\" Homer J. Simpson :)

ASW28-18

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #247 on: July 21, 2009, 09:52:34 am »
hallo alle zusammen, ich hab mal ne frage was die Bewertungsgrundlagen des JAVA Belegs im 2. Semester angeht...

-auf der einen seite hat mir die dame vom prüfungsamt gesagt: sie bekommt 2 noten = eine beleg und eine klausur. daraus berechnet sie dann nach der offiziellen formel die modulnote

-auf der anderen seite die aussage der INFO fakultät:
"die Noten werden aus den erzielten Punkten für Klausur (2/3) und Beleg
(1/3) gebildet. Einzelne Noten für die Bestandteile gibt es nicht!
In der Klausur konnten 105 Punkte erreicht werden, im Beleg dann (das
ergibt sich) 52 Punkte. Die maximale Punktantahl der Prüfung liegt also
nicht bei 107 sondern bei 157. Die Note 4 beginnt mit 55 Punkten. Das
sind 35% der Gesamt-Punktzahl. Die Note wird von uns aufgrund der
Punktzahl gebildet und als Prüfungs- wie als Praktikumsnote an Ihr
Prüfungsamt gesandt."

nun meine frage: ist das nicht "ungesetztlich"(wenn man das so nennen darf)?

Danke für eure Hilfe

Mind Eraser

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #248 on: July 21, 2009, 10:01:44 am »
nein es ist nicht ungesetzlich, da die prozentuale Wertung von Beleg und Praktikum gegeben ist und das Prüfungsamt bekommt auch 2 Noten, es sind halt nur die selben, nämlich die Zusammengefasste Modulnote.
Sie wollen halt nur umgehen, dass man mit nem guten Beleg die Prüfung besteht, was ich wirklich gut finde.

p.s. und ich würde mir diese art der bewertung gern auch für ander praktikas wünschen.
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amiboenni

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #249 on: July 21, 2009, 04:30:12 pm »
Hallo, ich hab mal eine Frage zu den technischen und nichttechnischen Wahlpflichtfächern im Hauptstudium. Man hat ja eine Gewichtung von jeweils 4 SWS, wo mindesten eine Note mit 2 SWS enhalten sein muss. Es gibt jeweils 6 Leistungspunkte zu vergeben. Wenn ich nun also einmal (z.B.) in Astro 1 eine 1,0 bekomme und dann noch irgendein Fach mit unbewerteter Prüfung belege... dann hab ich quasi eine 1,0 mit 6 LP bewertet?? Das scheint mit arg hoch... wenn man mal bedenkt, dass es bei MAT 1 z.B. für die Prüfung nur 3 Leistunspunkte vergeben werden (weil 2 SWS). Sollte man sich quasi hier richtig bei den Lalliprüfungen anstrengen damit man ein gutes Diplomszeugnis bekommt?

Die 2te Frage, beim Pflichtpraktikum erhält man ja auch massig Leistungspunkte aber keine Note. Geht das irgendwie in die Berechnung der Diplomsnote ein? Also z.B. wird das Grundfachstudium dadurch mehr gewichtet und anhand der Noten eine Art "Grundfachstudiummodul" gebildet? Fände ich irgendwie unfair wenn man im 8/9 Semester besser abschneidet als im Grundfachstudium und einen das Fachpraktikum runterreißen würde. Irre ich mich da?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

max power

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #250 on: August 03, 2009, 11:11:10 am »
Hallo, ist es nach dem neuen Hochschulgesetz möglich, eine 2.W vom grundstudium, im 7.Sem. zu schreiben?

Mind Eraser

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #251 on: August 03, 2009, 11:19:37 am »
Die 2. W muss zum nächst möglichen Termin nach dem nichtbestehen der 1. W geschrieben werden.
Also wenn du die 1. W im 6. Semester nicht bestehst, musst du sie höchst wahrscheinlich zum 7. Semester schreiben. Da is es erstmal egal ob Grund- oder Hauptstudium.
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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #252 on: August 03, 2009, 11:44:09 am »
Also könnte man durch eine 2.W die Vordiplomsfrist aufs 7. Semester verschieben ?

mermaid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #253 on: August 03, 2009, 01:23:42 pm »
Durch das neue sächs. Hochschulgesetz gibt es diese Frist offiziell nicht mehr.

max power

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #254 on: August 03, 2009, 02:14:57 pm »
Also wären die Erfolgschancen auf eine Verlängerung dadurch größer ?