Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702134 times)

mermaid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #60 on: April 19, 2007, 05:39:46 pm »
hi banny,
hier mal der link zu den modulbeschreibungen: http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2004/SO_MB_Module.pdf
da steht bei jedem modul unter "Noten" wie die teilnoten gewichtet werden

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #61 on: April 19, 2007, 05:40:42 pm »
Quote from: Banny
die modulnote wird ja aus den gewichteten einzelnoten berechnet, oder? ich habe aber nicht einmal inder diplomprüfungsordnung eine genau rechenregel dafür gefunden.

Schau mal in die Anlage zur DPO. Dort findest du die Berchnungen aller Modulnoten. Die meisten werden nach den jeweiligen SWS gewichtet.
Toni Steinke

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Tim

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #62 on: April 19, 2007, 05:42:42 pm »
Quote from: Banny
die modulnote wird ja aus den gewichteten einzelnoten berechnet, oder? ich habe aber nicht einmal inder diplomprüfungsordnung eine genau rechenregel dafür gefunden.


Du guckst ja auch in der falschen Ordnung! Zumindest bei uns stand das alles in der Studienordnung, dieses grüne, etwas dickere Heftchen. Bei manchen Modulen steht eine Formel zur Berechnung dazu, bei manch anderen nur der Hinweis darauf, dass sie nach den SWS gewichtet werden. Letzteres solltest Du hinbekommen können.


Tschüs, Tim
Without deviation (from the norm), ´progress` is not possible

-FZ

nyphis

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« Reply #63 on: April 19, 2007, 06:07:06 pm »
@Maschinenwesen ...

so wie Du das beschreibst, sollte es auf jeden Fall gehen ... ich hab's ähnlich gemacht ...

hatte leider auch zwei offene Leistungen und hab' im 5. Semester nur Scheine und Praktika mitgemacht ... den Rest erst dann geschrieben, als ich mein Vordiplom hatte ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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Blümchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #64 on: April 19, 2007, 09:08:38 pm »
sorry,wenn das hier nicht hingehört wollte dafür aber kein neues thema eröffnen
 
mich würde einfach mal interessieren ob jemand eine vorstellung hat wieviel prozent an der tu dresden so ca. das vordiplom pünktlich bekommen und wieviele ein jahr warten müssen bis sie ins hs dürfen
 
könnte bei mir vielleicht grade noch so alles gut gehen, muss aber nicht...
würd mich gerne mal einordnen, wäre ich ein totaler loser wenn mein vordiplom 1 jahr länger dauern würde oder ist das gar die regel? was trifft eher zu?

Caschu

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #65 on: April 19, 2007, 09:41:21 pm »
38% bekommen wohl ihr Vordiplom, wurde uns zumindest von Dr. Heller zu Beginn von Strömungslehre I mitgeteilt. Er wollte uns sicherlich motivieren damit. :flower:

edit nach Hinweis von Tim: Die 38% sind die mit fertigem Diplom!

nyphis

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #66 on: April 22, 2007, 12:43:28 am »
solche Sachen stehen im Lehrbericht der TU ... am Mittwoch ist wieder StuKo und da wird der aktuelle Lehrbericht abgesegnet ...
 
denke mal, danach kann ich Dir dann genaueres sagen ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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Ted, das Nashorn, Logan

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #67 on: July 26, 2007, 12:48:59 am »
Du darfst nur den Teil wiederhohlen, den du nicht bestanden hast (also der schlechter als 4 ist). Falls das beide Teile sind, kannst du auch beide Teile wiederholen. Dazu steht auch irgendwas in der Studien- oder Prüfungsordnung. Hab aber keinen Elan da jetzt noch zu suchen.
Gruß Ted, das Nashorn, Logan
 
Bunt ist das Dasein und granatenstark. Volle Kanne Hoschis!

ichf

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #68 on: July 25, 2007, 10:24:18 pm »
Guten Abend,

wollte mal fragen wie das is wenn nen modul das aus sagen wir mal zwei prüfungen besteht und man durch beide durchfällt. Darf man dann beide wiederholen oder nur eine wenn man die erste wiederholungsprüfung mit besser als 3 besteht.
Oder noch mal kurzgefasst, wenn man ein modul nich besteht, muß man dann dieses komplett wiederholen??????

Petze

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #69 on: May 14, 2007, 09:55:52 am »
hallo

ich habe vor ein paar wochen einen antrag auf meine dritte 2. wdh gestellt und hab nun einen brief bekommen das ich bei der sitzung des prüfungausschuss eingeladen bin.

was wird dort von mir verlangt, wie kann ich mich vorbereiten und welche kleidung sollte man tragen???

ich wäre für antworten dankbar

petze

nyphis

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #70 on: May 14, 2007, 02:28:35 pm »
Wenn Du zum Prüfungsausschuss geladen bist, heißt das, dass Deine dritte 2.W nicht einfach so genehmigt wird. Man wird von Dir wissen wollen, warum Du nun doch noch eine dritte 2.W brauchst. Die wollen wissen wie das Gesamtbild aussieht - ist zu erwarten, dass Du die Prüfung bestehst und dann wird alles gut oder ist das nur  ein Schritt zur nächsten 2.W?

Als Vorbereitung würde ich sagen, schau Dir Deine Noten mal genau an - vielleicht kannst Du sie ja überzeugen, dass das die letzte 2.W ist, die Du brauchst - wenn Du sonst alles bestanden hast sollte das auf jeden Fall gehen. Wenn die Noten im Allgemeinen gut aussehen, dass ist das Fach vielleicht nur ein (weiterer) Ausrutscher.

Vielleicht liegt es bei Dir ja auch an der Stresssituation "schriftliche Prüfung" ... wenn Du irgendwie glaubhaft machen kannst, dass das in einer mündlichen alles besser läuft, dann hast Du auch schon gute Karten.

Ich würde aber davon abraten, irgendwelche Geschichten (à la "Meine Omma ist gestorben") zu erfinden. Versuche lieber sachlich zu erklären, wo Deiner Meinung nach das Problem für das "häufige" Durchfallen liegt.

Ich würde Dir auch raten vorher mal zur Studienberatung (Frau Friedrich - ZEU/213) zu gehen - vielleicht kann die Dir auch noch ein paar Tipps geben und weiter Licht ins Dunkel bringen.

Ich selber sitze nicht im Prüfungsausschuss - aber vielleicht bekomme ich ja vor der nächsten Sitzung vom P-Ausschuss noch einen der zwei Studenten dazu, dass sie mal ihre Tipps dazu aufschreiben.

Ansonsten wünsch' ich Dir schon mal viel Erfolg für die Sitzung.
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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[/INDENT]

Phobos

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« Reply #71 on: May 15, 2007, 08:41:36 pm »
@Petze: 3 2.W sind natürlich nicht ohne, und dementsprechend ernsthaft argumentieren. Da würde ich mich Nyphis anschließen. Worum es letztendlich geht ist, dass du glaubhaft vermitteln solltest, warum du die Prüfung diesmal bestehen wirst und das es dir mit dem Studium also ab sofort noch ernster ist.

Wenn da also bei dir ein eindeutiger guter Wille zu erkennen ist, solltest du einen positiven Bescheid erhalten. Zur Beruhigung: Dem Prüfungsausschuss geht es definitiv nicht darum, künstlich Härte bei solchen grenzwertigen Fällen zu zeigen.

\"Alles was du hast, hat irgendwann dich.\" Fight Club
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flow

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #72 on: May 23, 2007, 07:44:21 pm »
hab mal ne frage,

und zwar hab ich im 3. semester Energielehre geschrieben und nicht bestanden...konnte dann im 4. Wärmeübertragung wegen Krankheit nicht mit schreiben....hab also im 5. Semester Energielehre wiederholt (ohne das ich WÜ bislang geschrieben hab).
Da ich das irgendwie net wußte, dass i Energielehre gar nicht hätte schreiben können, steht jez bei mir in der Notenübersicht NZ und natürlich keine note :-(

heißt das jez ich hab Energielehre umsonst geschrieben, oder wird die Prüfung dann anerkannt, wenn i jez im Sommer WÜ schreibe???

n-w

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #73 on: May 23, 2007, 10:44:56 pm »
Ich würde das so sehen:

Schreibst du jetzt in Währmeübertragung (WÜ) eine Note <=3, hast du in der Summe bestanden (mit 4 oder besser).

Schreibst du aber eine Note>=3, hast du nicht bestanden und die Note aus Energielehre dürfte wohl anerkannt werden. Ob du in diesem Fall nochmal WÜ nachschreiben darfst enzieht sich meiner Kenntniss... :whistling:

Que?

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #74 on: May 31, 2007, 03:13:01 pm »
Ich hab vor zum Wintersemester an die HTW zu wechseln, ob ich angenommen werden erfahre ich ja vorraussichtlich erst im August. Ich will also noch die Prüfungen von diesem Semester mitschreiben.

Meine Frage nun ist, wo ich meinen Antrag zur "Notenübersicht" abgebe?? Im Prüfungsamt? und wenn ja , wann sollte ich ihn am besten abgeben und ist dies eher ein formloser Antrag?!