Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702085 times)

sv650sbiker

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #45 on: February 17, 2007, 10:55:58 am »
Was dort steht wird noch mal überprüft. Der Text ist ja schon etwas älter der dort steht... und da die Studienordnungen genau so beständig sind wie das Wetter :) muss das noch mal überprüft werden.

 Da ich gerade in der finalen Phase meiner Diplomarbeit bin wird die Antwort etwas dauern, außer es muss sofort geklärt werden, dann bitte ne Nachricht an mich schicken.

MFG
Paul
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Zaubi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #46 on: February 17, 2007, 11:04:33 am »
Wäre nicht schlecht bald ne Antwort zu haben, weil ich gerade mit dne gedanken spiele mich beurlauben zu lassen damit ich kene Fristprobleme bekomme und auf Nummer sicher zu gehen. Nicht das ich den Antrag nicht genehmigt bekomme und dann ab Ende nächstes semester wenn ich Pech hab geext werde.

steffi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #47 on: February 21, 2007, 12:55:19 pm »
damit ist doch gemeint, wenn du noch nicht alle prüfungen zumindest einmal mitgeschrieben hast musst du diesen antrag stellen. ansonsten kannst du einfach weiter machen, also mit prüfungen nachschreiben.
ich glaube so war es zumindest bei meinen kommilitonen.
ansonsten kannst du ja einfach beim prüfungsamt nachfragen.

Will

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #48 on: February 22, 2007, 10:30:47 am »
Hallo...ich habe auch mal ne wichtige Frage!

Ich studiere im 3. Semester Maschinenbau (Immajahr 2005).
Evtl. habe ich ein konkretes Problem durch die Technische Mechanik A Prüfung. "Blöderweise" habe ich die Technische Mechanik A Prüfung im Sommersemester geschoben und Sie nun dieses Semester nachgeschrieben. Nun kam mir plötzlich der Gedanke, was passieren würde, wenn ich Sie aus welchem Grund auch immer nicht bestehe.
Dadurch würde ich im 4. Semester ja nicht zur Technischen Mechanik B Prüfung zugelassen werden. Nun darf man mit einer offenen Prüfungsleistung ja trotzdem ins Hauptstudium.

Mein Problem ist nun, ob eine im Grundstudium NICHT geschriebene Prüfung auch als offene Prüfungsleistung gezählt wird?
Und was würde passieren, wenn ich im 4. Semester dann zusätzlich duch eine weitere Prüfung fallen würde. Könnte ich 2 Urlaubssemester nehmen und die im 4. nicht bestandene Prüfung nachschreiben und dann im Hauptstudium die TM B Prüfung schreiben?

Wär schön, wenn mir jemand helfen könnte...bei der Studienberatung war heute niemand anzutreffen...erst Montag wieder.
Nein - Niveau ist keine Hautcréme.


nyphis

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #49 on: February 22, 2007, 11:52:48 am »
als offene Prüfungsleistung gilt alles, was Du nicht bestanden hast ... also auch nicht geschriebene Prüfungen ...
 
in einem Urlaubssemester darfst Du keine neuen Prüfungen schreiben - Du darst nur Prüfungen wiederholen - also solche die Du nicht bestanden hast bzw. in denen Du krank warst ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

Checker

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #50 on: February 22, 2007, 06:14:34 pm »
Hallo zusammen,




ich hab da mal ne wichtige Frage bitte, ich stehe vor dem Problem,
 das ich Wahrscheinlich drei 2. Wdhl  Prüfungen brauche!!!!!! :wallbash:
Ich hab dazu schon eine Mail an den Fachschaftsrat geschickt.


Ist dies überhaupt möglich, ich meine 3 x 2. Wdhl zu bekommen ?????


Und wenn ja bzw nein was muss ich dann machen wegen Meldung bzw wegen Anträgen wann und wohin bzw Form ???


Vielen Dank

sv650sbiker

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #51 on: February 23, 2007, 01:50:09 pm »
Quote from: Checker
Hallo zusammen,




ich hab da mal ne wichtige Frage bitte, ich stehe vor dem Problem,
 das ich Wahrscheinlich drei 2. Wdhl  Prüfungen brauche!!!!!! :wallbash:
Ich hab dazu schon eine Mail an den Fachschaftsrat geschickt.


Ist dies überhaupt möglich, ich meine 3 x 2. Wdhl zu bekommen ?????


Und wenn ja bzw nein was muss ich dann machen wegen Meldung bzw wegen Anträgen wann und wohin bzw Form ???


Vielen Dank



Halt nicht zu schnell hier......

Eine zweite W  wird genehmigt...
Zwei Zweite W in der Regel auch aber das ist dann nicht mehr so einfach....
die dritte zweite W ist extrem schwierig aber nicht unmöglich...

Das Ergänzungsgespräch gibt es nicht mehr... das gab es nur früher,  hängt davon ab nach welcher Studienordnung du studiert. Wenns drinn steht dann nimm es wahr. Du hast ein Recht darauf.

Damit soll überprüft werden, ob deinDurchfallen an deinem mangelnden Wissen oder an der Prüfungsform (mündlich/schriftlich) lag.

Beantrage NIEMALS alle 2te Ws auf einmal. Dann werden sie abgelehnt.

Wenn du 1-2 benantragst die bestehst dann ist es nicht so leicht für den Prüfungsausschuß ne 3te abzulehnen.  -- > DEr Prüfungsausschuß arbeitet nicht gegen die Studenten sonder für die Studenten auch wenn es nicht immer so scheint :)

Naja und falls du trotzdem durchfällst ... na dann hat es sich ja eh erledigt.
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Checker

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #52 on: February 23, 2007, 11:02:36 pm »
Vielen Dank erstmal für die ganzen Info`s !!


Aber, bei dem nicht alle 2.Wdlg auf einmal schicken, das verstehe ich nicht.

Weil da is doch dann noch die Frist von 4 Wochen!?! Soll heißen, mal angenommen ich hab echt 3 verhauen, dann stelle ich ein Antrag auf zwei 2.Wdlg, wegen der Frist von 4 Wochen. So weit so gut, mal angenommen ich bekomme die zwei Zweiten!  

So weit komme ich mit, nur dann hab ich ja noch das Problem mit der dritten 2. Wdhl Prüfung, weil die soll ich ja nun nicht stellen weil dies dann komplett abgelehnt würde !!!!

Die dritte 2.Wdlg-Prüfung würde ich ja auch nur dann bekommen wenn es meine allerletzte Prüfung wäre vorm Vordiplom+ich die anderen dem entsprechend bestanden hätte+ich einen haufen guter Gründe anführe Warum? und Wieso?+ich dazu noch en haufen Glück hab.

Aber bis dahin sind es doch mehr als 4 Wochen, sprich die Frist wäre doch dann vorbei und ich hätte keinen Anspruch mehr darauf, zumal ich ja davon ausgehe das die Prüfungen dann für mich ebenfalls in die "normale" Prüfungszeit vom SS 07 fallen werden.

Ich brauche ja auch bis Ende des 6.Semesters das Vordiplom und bin zur Zeit 5. Semester!


Könnt ihr mir da mal bitte etwas Licht in`s Dunkle bringen ?!

sv650sbiker

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #53 on: February 24, 2007, 07:01:00 pm »
Mhh das mit dem Antrag in 4 Wochen stimmt muss ich dir Recht geben. Wir hatten so einen ähnlichen Fall vor dem Prüfungsausschuß gehabt, aber da waren die Umstände etwas anders. Ich meine bis jetzt sind die Ergebnisse ja noch nicht raus. Falls du wirklich 3 2te W hast dann würde ich an deiner Stelle zu Frau Friedrich gehen (Studienberatung).  Es ist schwierig das so jetzt per Ferndiagnose zu beurteilen. Aber ich würde nicht gleich aufgeben sondern erst mal es versuchen.
Wegen dem Ergänzungsgespräch, kann ich leider nicht sagen für welche Jahrgänge das noch gilt .... auch hier wieder am besten Frau Friedrich fragen.
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Torsten

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #54 on: February 27, 2007, 01:00:41 pm »
Quote from: nyphis
kannste abessen ... mehr als zwei 2. W's gibt's nicht ...
um an die zweite 2. W zu kommen muss man sich schon ganz schön bemühen ...

Also ich kann das nicht bestätigen, hatte auch 2 2.Ws im Grundstudium, beide formlos beantragt (nicht gleichzeitig), war kein Problem, kann nat. sein, dass es jetzt verschärft wurde.
Ein Mitstudent von mir hatte sogar 3 2.Ws und auch genehmigt bekommen, is dann nur nicht mehr dazu gekommen zur 3., weil er wegen Mathe rausgeflogen ist.

Maschinenwesen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #55 on: April 18, 2007, 02:02:56 pm »
Ich wollte fragen wie man am besten vorgeht, wenn man aus welchen Gründen auch immer nach dem 4.Semester mehr als eine offene Leistung haben sollte?
Man darf dann offiziell keine Prüfungen mitschreiben, hatte hier aber gelesen dass es bei manchen Profs doch möglich ist?

Fall jemand bescheid weiß:

Wie viele Prüfungen schreibt man normalerweise im 5.Semester Luft-und Raumfahrt?
Weiß jemand aus Erfahrung wie viele man davon mitschreiben darf?

Die Prüfungen die man nicht mitschreiben darf, kann man die dann auch im 6.Semester machen oder gibts sowas nur im Grundstudium?

Praktika und Testate dürfen auch ohne Vordiplom mitgeschrieben werden oder?



...... oder ist es insgesamt besser mit dem Hauptstudium erst ein Jahr später zu beginnen, auch wenn nur 2 Leistungen fehlen???

Freue mich über jede Antwort

Caschu

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #56 on: April 18, 2007, 05:32:00 pm »
Kurz und knapp, ich würde dir empfehlen ein Jahr später anzufangen, da LRT-er im 5. und 6. Semester sehr viel zu tun haben, 8 Prüfungen jeweils. Die Prüfungen sind insgesamt recht anspruchsvoll, also nicht zu unterschätzen. Wenn du dazu noch mehr als eine Leistung offen hast wird das mit Sicherheit kein Zuckerschlecken.

Möglich ist es grundsätzlich, die Profs der LRT sind da sehr zugänglich. Du schreibst die Klausur dann mit und die Note wird erst bei vorhandenem Vordiplom an das PAmt weitergeleitet.
Testate gibt es keine mehr, Praktika darf man bei MAT wohl mitmachen, Prüfung mitschreiben erlaubt das Amt nicht, auch wenn es der prof wollte.

Letztlich ist es aber auch meist so, dass eben 2 entscheidene Prüfungsleistungen fehlen. Fehlt dir zum Beispiel Mathe, TM oder STRL, dann wirst du im Hauptstudium meiner Meinung auch nicht viel Spaß haben.

Hägar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #57 on: April 18, 2007, 08:40:12 pm »
[EDIT: Fullquote entfernt. Der Beitrag steht doch zwei obendrüber. @Maschinenwesen hätte auch gereicht :glare: --nyphis]
Ist aber mal einfach weniger Arbeit.

 
Wenn du das Grundstudium nicht in Regelzeit schaffst würd ich dir von LRT sowieso abraten. Diese offenen Leistungen sind ja in der Regel Mathe, Strömungslehre, TM oder Thermodynamik. Und wenn da das Verständnis für fehlt siehts einfach mal finster aus im Hauptstudium LRT.
 
Würd dann eher zu Leichtbau raten. Über die Schiene kannst du auch in die Luft/Raumfahrt.

Maschinenwesen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #58 on: April 19, 2007, 04:44:06 pm »
Ich hab noch eine Frage

Ist es möglich einfach 2 Prüfungen jetzt im 4.Sem. nicht mitzuschreiben, die dann im 5. Semester nachzuholen, hoffen dass man Vordiplom bekommt und mit dem Hauptstudium dann ein Jahr später weiterzumachen?

Oder müsste ich alle Prüfungen des 4.Semesters erst einmal mitschreiben und darf dann im 5. Sem nur die Wiederholungen schreiben?

Banny

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #59 on: April 19, 2007, 05:18:42 pm »
hi

ich konnte nirgens eine antwort auf meine frage finden und wäre daher sehr glücklich wenn mir hier wieder jemand helfen könnte:

die modulnote wird ja aus den gewichteten einzelnoten berechnet, oder? ich habe aber nicht einmal inder diplomprüfungsordnung eine genau rechenregel dafür gefunden. könnte mir daher jemand anhand eines beispiels erklären wie die modulnote aus den noten, die im hisqis stehen errechnet wird? - ich weiß, dass die module irgendwann im hisqis stehen aber die vom hisqis haben es noch nicht geschafft sie online zu stellen.

mit freundlichem gruß
banny
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