Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702128 times)

Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #930 on: May 31, 2014, 12:06:25 pm »
Entweder im Hisqis selber, in der normalen Prüfungseinschreibungszeit, oder du musst zur TUDIAS laufen und dir dort ein Zertifikat über den Kurs und die Note austellen lassen und dieses ins Prüfungsamt bringen
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

Son of Detroit

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #931 on: June 16, 2014, 10:10:08 am »
Hallo,

bei mir stand seit zwei Wochen eine 1,7 bei einer Prüfungsleistung im Zeugnis. Als ich heute ins HISQIS geschaut habe, war es plötzlich eine 3,0.
Mal angenommen, es gab einen Irrtum beim Eintragen der Noten im Prüfungsamt.

Ist es überhaupt rechtens, dass eine eigetragene Note zum negativen hin geändert wird?


Beste Grüße

Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #932 on: June 16, 2014, 03:38:06 pm »
Das kann sogar Jahre später noch geändert werden, wenn dir ein Betrugsversuch nachgewiesen wird.

Außerdem:
Quote
Die Inanspruchnahme der Aktionsmöglichkeiten sowie die automatisierte Ausgabe von personenbezogenen Informationen sind nicht rechtsverbindlich.

Dort kann also sonstwas stehen.

Geh zur Einsicht!

GLIWICE

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #933 on: June 20, 2014, 10:46:14 am »
moin,

also wenn einmal eine Note bekannt gegeben wurde, darf sie nicht mehr verschlechtert werden, egal ob im Nachhinein Fehler gefunden werden, oder festgestellt wird, dass sie sich bei den Punkten verzählt haben usw. (Betrugsversuch ausgenommen (dann wäre es eh eine 5.0)).

Eine Veränderung von 1,7 auf 3,0 ist also 100% nicht rechtens und du solltest Nachforschungen anstellen wie das zu Stande kommt.

Die Veränderung ist aber möglich, denn die Wege des Hisqis sind unergründlich :P
solltest trotzdem schaun, dass das rückgängig gemacht wird.

Im Zweifelsfall an den Prüfungsausschuss wenden.
Raphael Meßner
ehemalig FSR MW   :P
Prüfungsausschuss MB VT WW

Jamesgunert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #934 on: June 24, 2014, 02:29:07 pm »
Kann da nur zustimmen.

Ausnahme kann allerdings sein, wenn nur beim Eintragen ein Fehler passiert ist.
Wenn also z.B. im Prüfungsamt beim Noten eintragen jemand in der Zeile verrutscht ist, besteht kein Anspruch auf die bessere Note, da diese Leistung ja nachweislich nie erbracht wurde.
Bei inhaltlichen Änderungen ist eine nachträgliche Verschlechterung nicht rechtens.

Nachfragen schadet aber definitiv nicht.
Lisa Riese

ehemaliges FSR-Mitglied
10. Semester Maschinenbau (AKM)

lucas09

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« Reply #935 on: June 28, 2014, 12:20:52 pm »
Muss man sich im Hisqis für den ME Beleg einschreiben,auch wenn man ihn nicht gemacht/abgegeben hat?

Black Dragon

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #936 on: June 28, 2014, 01:15:03 pm »
Wenn du die 5,0 dafür haben willst, auf jeden Fall.
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
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Polrimbacar

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« Reply #937 on: June 28, 2014, 01:15:55 pm »
Wenn du dich ins hisqis einträgts und keine Leistung (z. b. Klausur mitgeschrieben) erbracht hast, wird dir für diese Prüfungsleistung eine 5,0 eingetragen mit dem Vermerk NE - nicht erschienen.

Trägst du dich nicht ein passiert dies nicht.
Außerdem musst dich nicht für alle Prüfungen eintragen, sondern nur die, die du auch mitmachen willst.
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

lucas09

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #938 on: June 29, 2014, 01:17:00 pm »
ok.danke.

Was mich noch interessieren würde. Was ist mit Leuten,die den Belge gemacht aber nicht bestanden haben? Wenn die sich nicht eintragen,fällt ihre 5 quasi unter den Tisch,so als hätten sie den Belg nicht gemacht?

Black Dragon

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« Reply #939 on: June 29, 2014, 03:38:18 pm »
So sieht's aus.
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Steven

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« Reply #940 on: June 30, 2014, 10:54:54 am »
Quote from: GLIWICE
moin,

also wenn einmal eine Note bekannt gegeben wurde, darf sie nicht mehr verschlechtert werden, egal ob im Nachhinein Fehler gefunden werden, oder festgestellt wird, dass sie sich bei den Punkten verzählt haben usw.

Kokolores! Im Hisqis kann stehen was will, rechtswirksam ist der Notenauszug dort nicht!

Die nicht-nach-unten-korrigieren-Regel gilt im Falle einer Einsicht. Dort darf nur nach oben geändert werden.

Quote from: Polrimbacar
Außerdem musst dich nicht für alle Prüfungen eintragen, sondern nur die, die du auch mitmachen willst.

Ich geh mal davon aus, dass der Fragende die ME Klausur dieses Semester mitschreiben will - denn falls dem so ist, sollte man sich definitiv für den Beleg eintragen, sonst ist das Modul im Hisqis nicht vollständig!

lucas09

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« Reply #941 on: July 05, 2014, 11:21:43 am »
Quote from: Steven

Ich geh mal davon aus, dass der Fragende die ME Klausur dieses Semester mitschreiben will - denn falls dem so ist, sollte man sich definitiv für den Beleg eintragen, sonst ist das Modul im Hisqis nicht vollständig!


Den Beleg kann man aber auch ein Jahr danach machen,wenn man ihn braucht.

Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #942 on: July 05, 2014, 03:24:36 pm »
Quote from: lucas09
Den Beleg kann man aber auch ein Jahr danach machen,wenn man ihn braucht.
Insofern man das Modul gezielt offen lassen möchte.

lucas09

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« Reply #943 on: July 05, 2014, 03:54:25 pm »
Quote from: Steven
Insofern man das Modul gezielt offen lassen möchte.


Was ja nicht schlimm ist.

Steven

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« Reply #944 on: July 05, 2014, 04:53:20 pm »
Quote from: lucas09
Was ja nicht schlimm ist.

  So lang man keinen Leistungsnachweis für Bafög o.ä. benötigt.:whistling: