Bombentrichter
Die Inanspruchnahme der Aktionsmöglichkeiten sowie die automatisierte Ausgabe von personenbezogenen Informationen sind nicht rechtsverbindlich.
moin,also wenn einmal eine Note bekannt gegeben wurde, darf sie nicht mehr verschlechtert werden, egal ob im Nachhinein Fehler gefunden werden, oder festgestellt wird, dass sie sich bei den Punkten verzählt haben usw.
Außerdem musst dich nicht für alle Prüfungen eintragen, sondern nur die, die du auch mitmachen willst.
Ich geh mal davon aus, dass der Fragende die ME Klausur dieses Semester mitschreiben will - denn falls dem so ist, sollte man sich definitiv für den Beleg eintragen, sonst ist das Modul im Hisqis nicht vollständig!
Den Beleg kann man aber auch ein Jahr danach machen,wenn man ihn braucht.
Insofern man das Modul gezielt offen lassen möchte.
Was ja nicht schlimm ist.