Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702191 times)

Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #915 on: March 09, 2014, 01:56:52 pm »
Da wirst du schlechte Chancen haben. Das Absurde bei Leistungen/Noten mitten im Semester ist, dass man tierisch auf den Deckel kriegen würde, wenn man eine schlechte Note bewusst nicht anmelden würde. Bei einer guten Leistung und versäumter Anmeldung gibt es natürlich keinen Weg. Feinste Doppelmoral!

m1ra

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #916 on: March 10, 2014, 11:55:59 am »
Vielleicht mit dem Dozenten sprechen und die Prüfung im kommenden Semester anmelden?

m1ra

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #917 on: March 10, 2014, 12:04:10 pm »
Welche Relevanz hat eigentlich der Satz
"Diese Lehrveranstaltung ist im 6. Semester
zu belegen, wenn dieses Modul als 1. Modul mit 16 SWS gewählt wird. Dann gilt auch das 6. Semester als Prüfungssemester."
der in dieser bzw. ähnlicher Form in den Modulbeschreibungen der Vertiefungsmodule auftaucht?

Black Dragon

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #918 on: March 10, 2014, 02:31:43 pm »
In welcher Modulbeschreibung steht das drin?
Der Satz ist ja herrlich fragwürdig…
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
I’m just not a “waking up person”.

Dor Heinz

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« Reply #919 on: March 10, 2014, 02:48:51 pm »
Diese Formulierung findet sich in "Details Vertiefungsmodule" als Fußnote zu nahezu jedem Modul. >> siehe hier <<

Ich vermute aber, dass diese Anmerkung keine bindende Wirkung hat und eher als Hinweis gemeint ist, dass andere Fächer auf diesen Lehrveranstaltungen aufbauen.

Sollte ich mit meiner Vermutung daneben liegen, dann habe ich selber ein Problem. Dann dürfte ich nämlich keines meiner beiden Module als Hauptmodul anmelden:cry:

Karl-Heinz-2

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« Reply #920 on: March 18, 2014, 01:23:47 pm »
Hallo,

ich habe heute erfahren, dass ich seit dem 17.03.2014 exmatrikuliert wurde, weil der Semesterbeitrag zu spät überwiesen wurde. Konkret ging die Frist zur Überweisung bis zum 05. März. Ich habe den Beitrag am 13.03. überwiesen durch ein Missverständnis mit meinen Eltern. Sonst wurde der Beitrag neun Semester immer fristgemäß überwiesen.
Naja nun wurde ich 12 Tage nach Fristende direkt exmatrikuliert ohne wegliche Mahnung etc. und dabei ist das Semester noch nicht mal zu Ende.
Möglich macht diese strenge Vorgehen das neue Hochschulfreiheitsgesetz, was sofort die Exmatrikulation zulässt, falls die Rückmeldung nicht rechtzeitig erfolgt.

Dies soll nur ein Hinweis für alle sein, dass man diese Frist auf keinen Fall überziehen sollte. Das Imma-Amt ist da offensichtlich sehr erbarmungslos und schickt sofort die Exmatrikulation raus.

Öli

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« Reply #921 on: March 19, 2014, 12:56:21 am »
Leg Widerspruch dagegen ein und erläuter darin, wie es zu der verspäteten Überweisung kam.
Ich musste noch eine Gehaltszahlung abwarten, die erst zum 10. des Monats eintraf, bevor ich den Semesterbeitrag überweisen konnte und hab darum anfang März mal im Imma-Amt angerufen. Eine Rückstellung konnte nicht erwirkt werden, aber nach Aussage der Sachbearbeiterin am Telefon wird den Einsprüchen wohl meistens stattgegeben.

GLIWICE

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« Reply #922 on: February 02, 2015, 02:26:56 pm »
wenn du die 5.0 weg haben möchtest, könntest du natürlich irgendwann, wenn du noch die Kapazitäten hast, eine zusätzliche Leistung ablegen und dir dann diese anstatt der 5.0 anrechnen lassen.
Am Ende suchst du dir sowieso  nur die Prüfungen raus aus der die Modulnote berechnet werden soll. D.h. wenn das Modul mehr als die nötigen SWS beinhaltet kannst du die 5.0 noch loswerden.
Raphael Meßner
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Jamesgunert

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« Reply #923 on: August 11, 2015, 04:08:49 pm »
Soweit ich informiert bin, musst du bei der Beantragung des Diploms irgendwann mal angeben, welche Noten eingebracht werden und welche nicht.
Dort musst du dann das bessere Fach reinschreiben.
Das kann ich aber auch nur vom Hörensagen berichten. Ich hab keine Ahnung, ob das irgendwo niedergeschrieben ist.
Lisa Riese

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snowmountainer

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« Reply #924 on: August 11, 2015, 03:08:18 pm »
Genau das wollte ich hören :happy:, aber vielleicht reicht es ja auch.
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snowmountainer

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« Reply #925 on: August 11, 2015, 03:14:45 pm »
Und wie ist das, wenn ich mich z.B. im Hisquis für Englisch 2 als Aqua eingetragen hab, hab aber woanders ne bessere Note hab, muss ich da zum Prüfungsamt gehen und denen sagen, was ich angerechnet haben will? Oder rechnen die automatisch die beste Note an?
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Jamesgunert

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« Reply #926 on: August 11, 2015, 02:50:34 pm »
Du kannst einfach ein anderes belegen, was dafür geeignet ist.
Bei den technischen und nichttechnischen Wahlpflichfächern bietet sich sowas zum Beispiel an, wenn man eins versaut hat. Da kann man auch einfach noch eine Prüfungsleistung mehr ablegen und sich dann die beste raussuchen.
Lisa Riese

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Jamesgunert

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« Reply #927 on: August 11, 2015, 02:54:42 pm »
@ ronny1991: In der Prüfungsordnung ist definiert, dass du die Diplomarbeit nur verteidigen kannst, wenn du vorher alle anderen Leistungen bestanden hast. Dementsprechend müsstest du so lange warten.
Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, kann man aber meistens mal mit dem entsprechenden Prof reden, ob er da noch ne zusätzliche Prüfung oder sowas anbieten kann. Mann kann ja in Ausnahmefällen auch Klausuren die ursprünglich schriftlich angesetzt waren mündlich ablegen. Dann sucht man sich natürlich einen individuellen Termin.
Lisa Riese

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snowmountainer

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« Reply #928 on: August 11, 2015, 01:41:50 pm »
Wenn ich im Hauptstudium in einem Wahlpflichtmodul durchfalle, kann ich dann einfach ein anderes machen oder gibs da Probleme, wenn man ein Wahlpflichtmodul anfängt, nicht besteht und nicht weitermacht?
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lucas09

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« Reply #929 on: May 30, 2014, 05:30:22 pm »
Wo muss man sich melden,um Prüfungen in Fremdsprachen ins Hisqis eintragen zu lassen?