Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704253 times)

Terraner

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #585 on: March 12, 2012, 03:00:49 pm »
Die Frage kannst du dir ganz leicht hier selbst beantworten...
Wo das Chaos auf die Ordnung trifft, gewinnt meist das Chaos, weil es besser organisiert ist. - Terry Pratchett

Leonce

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #586 on: March 12, 2012, 03:53:19 pm »
ein einfaches "ja" oder "nein" hätte gereicht, die pdf hab ich auch schon gelesen und bin so schlau als wie zuvor!

MRT83

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #587 on: March 12, 2012, 04:13:35 pm »
Zerspan- und Abtragtechnik kannst du damit abdecken. Bei den restlichen Teilen wird es vermutlich schwierig. "Inoffiziell"  kann man sich natürlich immer was aus den Fingern saugen und hoffen das der Betrieb es trotzdem abzeichnet.
Ich habe damals mein Praktikum aufgeteilt auf 2 x 3 Wochen in verschiedenen Betrieben (Gießerei und Sondermaschinenbau) und konnte damit alles weitgehend abdecken.

Leonce

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« Reply #588 on: March 12, 2012, 05:20:22 pm »
Wir haben keine mechanische Fertigung...


dh ich kann wohl nur alles in der theorie machen und wartung oder verstehe ich das falsch? falls ja zählt das trotzdem?

mArKuZZZ

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« Reply #589 on: March 12, 2012, 05:24:45 pm »
das bedeutet im endeffekt dass der betrieb für das grundpraktikum ungeeignet ist, da du die erforderlichen fachgebiete nicht alle abdecken kannst...
Fear the beard!

Leonce

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #590 on: March 12, 2012, 06:44:03 pm »
naja ich kanns ja aufteilen, dort 3 wochen trennen und dann 3 wochen 2 andre gebiete, aber kann mri jemand klipp und klar sagen ob Trennen anerkannt wird auch wenn keine meachnische fertigung da ist

Black Dragon

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #591 on: March 12, 2012, 07:36:25 pm »
Die freundliche Dame am anderen Ende dieser Email-Adresse weiß dir bestimmt zu helfen: praktikantenamt.mw@mailbox.tu-dresden.de

Falls dein PC streikt: Tel.: +49 (0)351 463-33354 (von Montag bis Freitag 8.00 bis   12.00 Uhr zum Ortstarif)
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mädchen5

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« Reply #592 on: March 22, 2012, 06:08:18 pm »
Hallo
habe Mathe 1 anscheinend die 2. Wdh verpasst (bisher sthen nur Punkte drin, reicht aber nicht). Einsicht war ich noch nicht.
Gibt es irgendwass was ich tun kann um der Exmatrikulation zu entgehen (Gericht, 3. w etc.) das einzige was ich bisher gefunden habe ist das ich das Recht habe das die Klausur von 2 Leuten korrigiert wurde. Das hilft mir aber auch nicht weiter

Schmali

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« Reply #593 on: March 22, 2012, 07:02:57 pm »
der erste schritt wäre, rauszufinden, warum da irgendwelche punkte drinstehen. erst wenn klar ist, ob bestanden oder nicht bestanden, kann man weiter was machen. du solltest dahingehend beim prüfer und beim prüfungsamt nachfragen.

wenn du nicht bestanden hast, kannst du antrag an den prüfungsausschuss stellen, die 2.w annullieren zu lassen. damit das durch kommt, musst du aber gründe für dein nichtbestehen vorlegen, die du selbst nicht zu verantworten hast.

wenn der antrag abglehnt wird, hast du natürlich die möglichkeit vor gericht dagegen zu klagen. mir ist aber nicht bekannt, dass das an unserer fakultät schon mal vorkam. ich habe also keine ahnung, ob das überhaupt erfolgsaussicht hat

Caipiranha

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« Reply #594 on: March 22, 2012, 08:46:29 pm »
Sieht leider sehr schlecht aus. Selbst wenn du einen triftigen(!) Grund hättest, die 2.W zu anulieren, sind die Erfolgsaussichten recht gering, da du dies gleich nach der Klausur hättest einbringen müssen und nicht erst das Ergebnis abwarten. Für ein Gerichtsverfahren sehe ich keine Grundlage. Es gab mal ein erfolgreiches Verfahren, aber das basierte auf einer alten Studienordnung. Und selbst dort hat die Entscheidung so lange gedauert, dass man in der Zwischenzeit ein halbes neues Studium abschließen konnte.
Toni Steinke

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Skuller

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« Reply #595 on: March 23, 2012, 10:18:52 pm »
...in Mathe 1 und im HISQIS spielt zur Zeit sowieso alles verrückt... Im entsprechenden Thread von Mathe 1 gibt es schon ein paar Leute, bei denen "endgültig nicht bestanden" drinnen steht, obwohl sie bestanden haben.

Sie haben Herrn Scheithauer eine Mail geschrieben und die Info direkt von ihm bekommen:

http://www.math.tu-dresden.de/~scheith/

(Ich persönlich bevorzuge es ihm nicht zu schreiben, da er momentan wahrscheinlich in Emails untergeht...)

Bei mir stand drinnen, dass ich mit 3,0 und 20 Punkten bestanden habe. Jetzt ist alles weg und ich hoffe, dass es sich nicht noch zum ganz Negativen wendet... (es war meine 1. W....)!

...Also nicht verzagen...! Erstmal Wochenende ohne darüber nachzudenken überstehen und dann nächste Woche weiterschauen...
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Michael Keschka
11. Semester (Lebensmittel-)Verfahrenstechnik
Fachschaftsrat Maschinenwesen Imma. \'10 - SoSe13
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geilo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #596 on: April 12, 2012, 10:58:50 am »
ja wie der titel es schon besagt: ich stehe nun kurz vor meinem diplom und werde wohl anfang mai oder mitte mai damit beginnen und werde wohl damit die verteidigung erst im oktober haben. oktober beginnt ja immer das nächste semester und da wollte ich mal wissen, ob ich mich dann trotzdem nochmal zu diesem semester rückmelden muss und den vollen betrag bezahlen muss.

wäre sehr nett, wenn mir das einer vielleicht sogar mit einer quelle beantworten könnte.

danke sehr !!!

Black Dragon

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #597 on: April 12, 2012, 03:22:50 pm »
Wenn deine Verteidigung im neuen Semester stattfindet, musst du dich auch dafür zurückmelden.
Rückerstattungen von Beiträgen währe nach bestandenem Diplom zu erhalten, wäre das Einzige, was du versuchen könntest.

Du kannst natürlich auch die Verteidigung schon eher im September machen, wenn du früher fertif wirst.
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PT2006

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« Reply #598 on: April 12, 2012, 08:45:08 pm »
Wenn du das Diplom bis zum 30.09. abgegeben hast, musst du dich nicht mehr zurückmelden. Zur Verteidigung muss man anscheinend nicht mehr immatrikuliert sein.

geilo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #599 on: April 18, 2012, 07:14:00 am »
erstmal danke für das feedback !
was ist denn nun richtig ?

vielleicht sollte ich einfach das prüfungsamt fragen.