Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702334 times)

sanileo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #555 on: January 18, 2012, 11:11:46 am »
die aussage ist falsch!!!!!

eine 2.W muss immer mit einem formlosen Schreiben beantragt werden und kann nie über das HISQIS angemeldet werden.

Dafür hat man aber inzwischen das gesamte Semester Zeit. Die 4-Wochen-Regelung gibt es nicht mehr! Also jetzt formlosen Antrag schreiben an Prüfungsausschuss und abgeben.
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Mr.Zed

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #556 on: January 18, 2012, 11:39:46 am »
hab ich von meinem kollega auch schon gehört, dem wurde gestern im p-amt gesagt dasser einfach den schriftlichen antrag stellen muss

added:
und gleich die nächste frage. ich bin im 4. fachsemester und grad im urlaubssemester um mein vordipl fürs bafög noch 'pünktlich' im 4. fachsem. zu bekommen. damit nicht allzuviel langeweile aufkommt mach ich grad noch praktikum MAT und den KEP beleg vom 5. semester. dafür kann ich mich natürlich auch nicht einschreiben, weil ich ja nominell noch im grundstudium bin. muss ich die herren von KEP und MAT darauf hinweisen dass die meine noten ein jahr aufheben sollen oder muss ich auch nen antrag auf anerkennung der prüfungsleistung beim p-amt stellen oder sowas?
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F.Krusi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #557 on: January 18, 2012, 01:42:02 pm »
Quote
hab ich von meinem kollega auch schon gehört, dem wurde gestern im p-amt gesagt dasser einfach den schriftlichen antrag stellen muss


Gibt es da ein bestimmten Vordruck den man verwenden muss, oder reicht es wenn man hier einen formlosen Antrag stellt?

VGF

Mr.Zed

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #558 on: January 18, 2012, 01:43:24 pm »
siehe
Quote from: sanileo
die aussage ist falsch!!!!!

eine 2.W muss immer mit einem formlosen Schreiben beantragt werden und kann nie über das HISQIS angemeldet werden.

Dafür hat man aber inzwischen das gesamte Semester Zeit. Die 4-Wochen-Regelung gibt es nicht mehr! Also jetzt formlosen Antrag schreiben an Prüfungsausschuss und abgeben.
[align=center] [/align]

F.Krusi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #559 on: January 18, 2012, 02:37:11 pm »
Kurze Frage noch.
Der Antrag kommt wie gewohnt, ohne Umschlag und einmal gefaltet, in den Briefkasten vor dem Prüfungsamt?

VGF

Drasil

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #560 on: January 18, 2012, 02:47:19 pm »
Quote from: Mr.Zed
dafür kann ich mich natürlich auch nicht einschreiben, weil ich ja nominell noch im grundstudium bin.

Komisch...ich konnte mich dafür anmelden, trotz mehreren offenen Modulen. Einschreiben kannst du dich (falls das Hisqis das nicht zulässt) einfach schriftlich. Das MAT-Praktikum hat eine eigene Prüfngsnummer.

Zum Thema formloser Antrag: Genau, schreiben und ab in den Breifkasten.

Edit: Falls du nicht weißt, wie das mit dem schriftlichen Anmelden geht: Thread mit Anleitung
Achso...das entsprechende Formular natürlich für das Hauptstudium und nicht fürs Grundstudium. Die findet man alle auf PA Webseite.

Mr.Zed

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #561 on: January 19, 2012, 10:48:34 am »
da war er wieder betriebsblind

dachte das funzt nicht weil ich nur nen reiter 'grundstudium' zur auswahl hatte, aber darin befinden sich auch die belege & praktika vom 5./6. semester

alles klar, dann wird nachher nur fix der zettel mit der anmeldung zur matheprüfung eingeworfen

danke!
[align=center] [/align]

Allan Sche Sar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #562 on: January 20, 2012, 07:46:27 am »
ich hätte da noch einmal eine Frage. Und zwar zu folgenden Sachverhalt.
Wenn man eine Prüfung beim ersten Mal schreiben nicht besteht, hat man ja noch zwei Versuche. Aber ist es richtig, dass die 1. Wiederholung innerhalb von einem Jahr nach dem ersten Mal schreiben stattfinden muss? Also nach spätestens zwei Prüfungsperioden.

Ich setze jetzt einmal voraus, dass es sich bei der Klausr nicht um eine Modulnote handelt, die mit irgendwelchen anderen Klausuren gebildet werden muss.

sanileo

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« Reply #563 on: January 20, 2012, 09:57:58 am »
1.W innerhalb von einem Jahr
2.W zum nächstmöglichen Prüfungstermin
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Roll

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #564 on: January 20, 2012, 09:37:47 pm »
Hallo,

  ich habe dieses Semester  freiwillig  
:whistling: eine Lehrveranstaltung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften besucht. Ich wollte dort eigentlich keine Prüfung schreiben doch wenn ich nun nicht mit schreibe wird automatisch ein „nicht bestanden“ ans Prüfungsamt gemeldet:nudelholz:. Ich bin im 9. Semester und frage mich nun ob das Auswirkungen auf meine Diplomanmeldung haben kann?:cry:

Nun meine eigentliche Frage:
   
  Welche Folgen hat eine Prüfung die ans Prüfungsamt als „nicht bestanden“ gemeldet wird wenn sie weder angemeldet wurde (nicht im HISQIS und nicht als Wahlfach) noch für meine Diplomnote von Bedeutung ist.



  Vielen Dank
  Roll

Allan Sche Sar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #565 on: January 20, 2012, 10:01:43 pm »
Quote from: sanileo
1.W innerhalb von einem Jahr
2.W zum nächstmöglichen Prüfungstermin

gilt dies auch, wenn man sich um Urlaubssemester befindet?

sanileo

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« Reply #566 on: January 20, 2012, 11:09:48 pm »
jap
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mermaid

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« Reply #567 on: January 21, 2012, 09:28:18 am »
@Roll
Auf welcher Grundlage soll denn diese Prüfung als n.b. gewertet und ans Prüfungsamt gemeldet werden, wenn du diese nicht absolvieren wolltest und du dich auch nicht dafür bei unserem Prüfungsamt angemeldet hast?

Black Dragon

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #568 on: January 21, 2012, 11:57:06 am »
Quote from: Allan Sche Sar
gilt dies auch, wenn man sich um Urlaubssemester befindet?
Quote from: sanileo
jap
Das möchte ich jetzt aber aufgeklärt haben.
Mir wurde mal die Teilnahme an ner W1 verweigert, weil ich im Urlaubssemester (1 Jahr wegen Bund) war.
Nachholen konnte ich die aber ganz normal im Jahr darauf, ohne dass sie als W2 galt.
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
I’m just not a “waking up person”.

sanileo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #569 on: January 21, 2012, 12:39:05 pm »
komisch, aber die Fristen galten schon immer, auch im Urlaubssemester. nur konnte man früher nicht neue Prüfungen anfangen, das hat sich geändert
um welche prüfung ging es den?

Idee: du warst bestimmt in dem jahr nicht immatrikuliert - dann gelten auch die fristen nicht

(Nachzulesen:
§20 Absatz 3 - Studenten dürfen während des Urlaubsemesters Prüfungen mitschreiben (sowohl Wiederholungen als auch noch nie geschriebene)
siehe auch in diesem Thread Seite 8 Beitrag 178)
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