Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704290 times)

Lauchi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #375 on: July 23, 2010, 01:35:52 pm »
Hallo,

ich hab ein Problem.
Ich wollte mich trotz einer Fehlleistung im Grundstudium für Prüfungen im Hauptstudium anmelden und dachte mir da auf der Seite des Prüfungsamtes/Studienordnung nix weiteres dazu steht(oder ich konnte es einfach nicht finden), reicht das Anmeldeforumlar.
Als ich letzte Woche das Prüfungsamt besuchte erklärte man mir das dies nicht reicht und ich einen formlosen Antrag noch abgeben muss um mich im hisqis eintragen zu können.
Hab ich dann auch gleich gemacht, aber der kommt ja zuspät. Die Frau vom Prüfungsamt sagte mir sie guckt was sie machen kann.
Naja, da ich aber immer noch keine Information erhalten habe ob das nu geht oder nicht, mach ich mir jetzt Sorgen.
Ich meine ich hab ja den Antrag zur richtigen Zeit abgegeben bloss nicht in der Form, die die gerne hätten.
Ist mir da noch zu helfen, schliesslich verliere ich so ein Semester...

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #376 on: July 23, 2010, 04:08:19 pm »
Quote from: DPO  §27(1)
In Ausnahmefällen können auf Antrag des Kandidaten Modulprüfungen der Diplomprüfung auch dann abgelegt werden, wenn zur vollständigen Diplom-Vorprüfung höchstens eine Modulprüfung fehlt
Hm... das ist jetzt so spät natürlich schwierig.
Die einzigen Möglichkeiten, die ich sehe sind: Nochmal nett beim P-Amt nachfragen, eventuell Antrag an Prüfungsausschuss stellen und bei den Profs nachfragen, ob du unter Vorbehalt mitschreiben darfst.
Toni Steinke

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asdf.

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #377 on: July 23, 2010, 04:19:10 pm »
Hi. Wenn ich eine Prüfung meines Vertiefungsmoduls nicht bestehe, aber mit anderen Prüfungen trotzdem  auf meine benötigten SWS komme, taucht dann die 5 irgendwo auf dem Diplomzeugnis oder sonstwo auf? Schönes Wochenende noch.

Caipiranha

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« Reply #378 on: July 23, 2010, 08:42:51 pm »
Nein die 5 sieht man nicht. Wie auch beim Vordiplom stehen auf dem Zeugnis nur die Modulnoten insgesamt, siehe hier: Diplomzeugnis

Der einzige Ort wo die Note auftaucht ist dein HISQIS-Notenauszug.
Toni Steinke

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asdf.

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #379 on: July 24, 2010, 09:01:24 am »
Danke. Ich hab das auch richtig verstanden, dass das Fach auch nicht mit eingerechnet wird, wenn ichs nicht im Diplomeröffnungsantrag als Teil der Vertiefungsmodule bzw zusätzliche Prüfung melde?

Geht mir nur darum, dass ich aus der Anmeldung nicht mehr rauskomme, aber mit anderen Fächern auch problemlos auf meine SWS komme. Würde meine Zeit lieber fürs Lernen für andere Prüfungen aufwenden. Danke nochmal.

Caipiranha

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« Reply #380 on: July 24, 2010, 10:42:30 am »
Soweit ich weiß kann man sich am Ende einfach aussuchen, welche Prüfungen gezählt werden sollen - 100% kann ich dir das allerdings nicht bestätigen, da ich das Problem selbst noch nicht hatte.
Toni Steinke

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franky89

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« Reply #381 on: August 18, 2010, 09:05:58 am »
Hallo,
ich würde mich für das nächste Semester gerne wegen Krankheit beurlauben lassen. Ist das richtig, dass dann kein Kindergeld mehr gezahlt wird, auch wenn fest steht, dass ich nach dem einen Semester mein Studium sofort wieder aufnehme?

Danke

mermaid

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« Reply #382 on: August 18, 2010, 10:01:52 am »
Laut diesem Artikel von studis-online benötigst du bei Beurlaubung wegen einer Krankheit ein amtsärztliches Attest, das besagt, dass du wieder studieren kannst und bekommst dann auch im Urlaubssemester Kindergeld. Am besten mal durchlesen, da steht auch drinn, was man sonst noch beachten muss und wie es bei anderen Beurlaubungsgründen aussieht.

Darthwader

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« Reply #383 on: October 21, 2010, 09:06:28 am »
Hallo,

in dem Merkblatt zu den TW und NTW steht folgendes:

"Ein schon abgelegtes Fach mit Prüfung, bei dem zur Einschreibung diese Festlegung nicht erfolgte, kann nachträglich nicht als TWF oder NTWF anerkannt werden. Zum Auffüllen auf 4 SWS kann jedoch ein Fach ohne Prüfungsnote nachträglich benannt werden."

Ich habe schon mehrere Zusatzprüfungen gemacht. Kann ich eins davon mit 2 SWS als TW OHNE Note im Nachhinein anmelden? Der letzte Satz von obigen Zitat deute ich so, dass ich das kann? Oder wie ist dieser Satz zu interpretieren?

Jule

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« Reply #384 on: October 21, 2010, 12:51:20 pm »
Ja, Leistungsscheine können nachbenannt werden. Und natürlich steht eine benotete Prüfung auch für eine erbrachte Leistung.

Es geht ja mit deiner angeführten Festlegung nur darum, dass du nicht so lange Prüfungen schreibst, bis dir die Note passt, und diese dann einbringst.
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aemkey

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« Reply #385 on: November 05, 2010, 02:32:33 pm »
Hallo,
gibt es irgendwo die Möglichkeit die voraussichtliche Diplomnote einzusehen. Habe einen Freund der Verkehrswirtschaft studiert und der meinte, dass bei denen der aktuelle Durchschnitt immer im Hisqis steht. Bei mir finde ich allerdings nichts. Oder muss ich in der Studienordnung bzw. Diplomordnung, wie jedes Modul gewertet wird und dann das selbst ausrechnen?
Vielen Dank.
MfG
 Markus

Kessel

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #386 on: November 07, 2010, 02:14:35 pm »
Ist mir nicht bekannt, dass das im HISQIS steht. Aber in der Prüfungsordnung/Studienordnung sollte beschrieben sein, wie sich die Note berechnet.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

nuke993

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« Reply #387 on: November 07, 2010, 07:39:10 pm »
Bei uns Mechatronikern ist es einfach das arithmetische Mittel aus allen Modulnoten inklusive gewichteter Diplomarbeit. Denke mal, groß anders wirds bei euch nicht sein.

karandasch

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« Reply #388 on: November 08, 2010, 01:12:12 pm »
@nuke993: Etwas anders ist es schon.
So werden z.Bsp. die Module mit den Leistungspunkten gewichtet (entspricht weitestgehend 1,5 * SWS-Anzahl). Der große und kleine Beleg (jeweils gewichtet) machen zusammen 10% und die Diplomarbeit 20% der Endnote. Was man auch nicht vergessen sollte ist die sehr studierendenfreundliche Regelung, dass Modulnoten nach der ersten Nachkommastelle "abgeschnitten" werden :happy:.

Wenn man da mal richtig durchsteigen will sollte man sich mal eine Tabellenkalkulation machen und die Prüfungsordnung sehr genau lesen.

Grüße
karndasch

P.S. Trotz sehr genauem Studiums der Ordnungen ist mir aber auch noch nicht alles bis ins letzte Detail klar geworden.
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“  Bertolt Brecht


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FranJo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #389 on: November 18, 2010, 10:05:48 pm »
Quote from: Kessel
Man füllt dann noch ein Extra-Blatt aus, in dem steht seit wann man die Fehlleistungen hat, welchen Grund es für die Fehlleistungen gibt und wann man die Fehlleistungen das nächste mal nachschreiben kann.

hey,

ich habe dieses extra blatt auch bekommen, da ich zwei fehlleistungen aus dem 4. semester habe. meine bafög tante meinte die chancen stehen trotz negativen formblatt gut das ich weitergefordert werde.

was sollte man denn als grund für die fehlleistungen hinschreiben? mir fällt da irgendwie nix sinnvolles ein