Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704360 times)

Kessel

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #390 on: November 19, 2010, 07:23:35 am »
Ich habe glaube Erstmaliges nicht bestehen hinbeschrieben. Aber da sollte deine Bafögberaterin doch auch etwas zu sagen können.
schöne Grüße,
Martin Keßler

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Kernspalter

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #391 on: November 22, 2010, 07:17:31 pm »
Hey,
ich hab die 2.W der TM-B-Prüfung versaut (bereits in nem anderen thread erwähnt) und wollte nun fragen, wie man in dieser situation den prüfungsausschuss konsultieren kann. ich war schon bei beiden einsichten und hab einen teil bestanden, den anderen nicht. leider hat es für das gesamtverhältnis eben nicht ganz gereicht. den tip mit dem prüfungsausschuss hab ich sogar bei der einen einsicht bekommen...
danke schonmal

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #392 on: November 22, 2010, 07:26:03 pm »
Also ohne jetzt den genauen Hintergrund zu kennen, kann ich dir schon mal sagen, dass es fast nicht möglich ist da jetzt noch was zu reißen.

Da es keine 3.W gibt, besteht die einzige Chance darin die 2.W zu annullieren. Und dafür braucht es schon sehr gute Gründe.

Erschwerend kommt hinzu, dass du bis zur Bekanntgabe der Note gewartet hast. Denn sollte wirklich ein triftiger Grund vorgelegen haben, der eine Annullierung deiner Prüfung rechtfertigt, so hätte man erwarten können, dass du damit sofort zum Prüfungsamt/Prüfungsausschuss gehst und nicht wartest, ob es vielleicht doch geklappt hat.

Um die Frage nach der Konsultierung zu beantworten: Du müsstest einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt stellen, der wird dann weitergeleitet. Aber wie gesagt: Mach dir da lieber keine Hoffnungen.
Toni Steinke

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Vakuole

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #393 on: February 11, 2011, 05:07:44 pm »
Ich hab nichts wirkliches über die Suche gefunden und weiß auch nicht ob es vielleicht schon irgendwo steht:

Wenn man eine attestierte Prüfungsangst hat - welche "Vorteile" bekommt man damit und wo muss ich das abklären. Muss ich da jedes Mal zum Prüfer hin laufen oder irgendwo abgeben, die dann entscheiden, was passiert?

Gibt es dazu irgendwo Informationen?

celesta

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #394 on: February 11, 2011, 05:35:46 pm »
Hallo Vakuole,

ich selber kenne nur eine Kommilitonin, die Prüfungsangst hat und das auch attestiert hat. Weiß z.B. das sie bei den Klausuren mehr Zeit bekommt. (Wäre ja ein Vorteil.)Bei mündlichen kann man glaube ich, anstatt dessen auch eine schriftliche Schreiben, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
der arzt muss die aufjedenfall bestätigen, dass du das hast. (gibt dazu im inet auch nen foermlosen antrag. http://www.tu-dresden.de/biw/studium/pruefungen/formulare/Attest.pdf)
infos habe ich dazu leider auch nicht gefunden, aber kannst dich ja mal dahin wenden: http://www.studentenwerk-dresden.de/soziales/psychosoziale-beratung.html die werden dir bestimmt weiter helfen können und dir auch alle deine fragen benatworten können, ob du nun zu jedem prof einzeln rennen musst oder ob du das nur einmal beim prüfungsausschuss vortragen musst.
Mandy Schulz

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mermaid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #395 on: February 11, 2011, 05:45:52 pm »
Ich glaube  §5 der DPO ist das, was du suchst (speziell die rot markierten Stellen):
Quote
§ 5
Arten der Prüfungsleistungen
(1) Prüfungsleistungen sind
1.m ündlich (§ 6) und/oder
2. durch Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten (§ 7)
3. durch Projektarbeiten (§ 8) und/oder
4. sonstige Prüfungsleistungen (§8a)
zu erbringen. Auf Antrag des Kandidaten können alternative Prüfungsleistungen, z. B. in Form von Beleg, Referat, Rechenprogramm, experimenteller Arbeit, erbracht werden. Alternative Prüfungsleistungen können nur dann anerkannt werden, wenn sie nach gleichen Maßstäben wie Prüfungsleistungen (Zulassung, Kontrolle, Benotung, Versäumnis, Wiederholbarkeit) durchgeführt werden. Es darf sich dabei nicht um Studienleistungen im Sinne von Prüfungsvorleistungen handeln. Schriftliche Prüfungen nach dem Multiple-Choice-Verfahren sind in der Regel ausge-schlossen. Multimedial gestützte Prüfungsleistungen können als Teile einer Prüfungsleistung erbracht werden. In diesem Fall ist der Kandidat rechtzeitig über die Art der Prüfungsleistung zu informieren.

(2) Macht der Kandidat glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird dem Kandidaten gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.


Also musst du einen Antrag stellen. Ob das für jede seperat erfolgen muss (was ich vermute) oder der Prüfungsausschuss einmalig darüber entscheidet, weiß ich leider nicht. Dazu befragst du wohl besser unsere Studienberaterin, Frau Friedrich.

Vakuole

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #396 on: February 11, 2011, 09:55:46 pm »
Okay, danke werde mich mal mit Frau Friedrich in Verbindung setzten.

wilk

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #397 on: February 16, 2011, 03:41:20 pm »
Hi, ich habe eine Frage zu folgendem Paragraphen aus der DPO Maschinenbau (2006)  

Freiversuch §12(2):
Quote
Auf Antrag des Kandidaten können in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 bestandene Modulprüfungen
oder Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden,
zur Aufbesserung der Note zum nächsten regulären Prüfungstermin einmal wiederholt werden.
In diesen Fällen zählt die bessere Note.


Folgende Situation ist mir nicht ganz klar:

- Modul X wird laut Studienablaufplan im Wintersemester (9.Sem) beendet
- Student beendet Modul X erfolgreich im Sommersemester (8.Sem)
- Prüfung Y, als Teil des Modul X, wird 1x jährlich und ausschließlich im Sommersemester angeboten

Darf der Student den nächsten regulären Prüfungstermin 12 Monate später als Freiversuch wahrnehmen?
Für die Prüfung Y sind Prüfungsvoraussetzungen zu erbringen, müssen diese bei Inanspruchnahme des Freiversuchs nochmal erbracht werden (der Student hat sie bereits beim regulären Versuch erfüllt)?


Besten Dank schonmal im Voraus

robinson

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #398 on: April 12, 2011, 12:24:10 pm »
hallo,

zählen Fachpraktikumsbericht und Interdisziplinäre Projektarbeit als eine Leistung oder zwei Leistungen?

Hintergrund ist, dass ich meinen Bericht noch nicht abgegeben habe aber mir vom Betreuer schon eine Note für die Arbeit mitgeteilt wurde, die ich aber im Hisqis nicht finden kann.

grüße

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #399 on: April 13, 2011, 07:32:49 pm »
Ich habe meinen Bericht auch noch nicht abgegeben, die Note für die IPA steht aber schon lange im HISQIS. Ergo: Einfach mal im P-Amt nachfragen oder den Betreuen, ob er es auch schon dorthin weitergeleitet hat.
Toni Steinke

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cycleracer88

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #400 on: April 18, 2011, 01:24:24 pm »
Ich bin jetzt das zweite Mal durch die Chemie-Prüfung durchgerasselt. :cry:
Hab ich noch die Chance auf eine 3. WP?

celesta

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #401 on: April 18, 2011, 01:56:37 pm »
Ist jetzt die Frage: Bist du durch die 2. Wiederholung geflogen (heißt:  Prüfung insgesamt 3 mal geschrieben) oder bist du durch die 1.  Wiederholung geflogen (heißt: Prüfung insgesamt zum zweiten mal  geschrieben)?
Fall 1: Dann sieht es schlecht aus und du solltest dich nach etwas anderem umschauen.
Fall 2: Dann hast du automatisch eine 2. Wiederholung in der nächsten Prüfungszeit.
Mandy Schulz

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Stöpselinchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #402 on: April 19, 2011, 10:34:28 am »
Zum Punkt was anderes umschauen: wie wäre es mit VT oder CIW oder WW?
Da die Chemieprüfung nicht die selbe ist, sollte es möglich sein, in den anderen Studiengängen weiterstudieren zu können. Und eventuell könntest du eine Fächer mitnehmen!
[SIZE=\"3\"]Lernen ist Wettbewerbsverzerrung! :whistling:[/SIZE]

FaTaMa 2010

eMKay_one

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #403 on: April 21, 2011, 11:02:31 am »
Hi,
den Antrag für die 2. Wiederholungsprüfung muss ich an Prof. Modler richten (auch als ciw)??
Er ist laut Fakultätsseite Prüfungsausschussvorsitzer...bei Kontakt zu ihm in der Funktion des Prüfungsausschusses steht dann aber Studienberatung, was Frau Friedrich ist.

Sollte ich den Antrag jetzt bei Frau Friedrich oder bei der Sekretärin von Prof Modler abgeben?
Danke für eure Hilfe

sanileo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #404 on: April 21, 2011, 11:15:53 am »
als CIW´ler geht der an Prof. Lange und es reicht, wenn du denn im Kasten beim Prüfungsamt reinsteckst
ehemaliges FSR-Mitglied