Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702956 times)

Jule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #270 on: August 12, 2009, 01:10:15 am »
Ich schätze mal die wollten den Bericht nicht vor deiner letzten Prüfung sehen, weil du nach der alten Studienordnung (edit: ohne diese Klausel) studierst bzw. studiert hast. Richtet sich ja nach dem Imma-Jahr.

Den Bericht brauchst du definitiv für das Vordiplom. Schreib ihn doch "einfach"? Ist vielleicht nicht so genehm nach so langer Zeit, da musst du eben mit den Inhalten und Formulierungen bisschen kreativ sein :) und deine Firma wird dir das schon noch unterschreiben, wenn du denen dein Anliegen erklärst.
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sid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #271 on: August 12, 2009, 01:16:21 am »
ja das ist eben auch das problem... ob ich die unterschrift nach 5 jahren noch bekomme. der bericht ist mittlerweile fast fertig. ich bräuchte nur noch eine bestätigung per stempel und unterschrift vom betrieb. dass ich dann das praktikum von 6 wochen "teilweise innerhalb der vorlesungszeit gemacht habe"...;)...dürfte doch dann nicht DAS problem werden oder? also probier ich es erst beim betrieb dass sie sozusagen zusätzlich noch das datum ändern?! ich meine ich studiere genau die richtung in der der betrieb tätig ist und der sucht immer maschinenbauer - haben letztens wie ich gehört habe 2 jahre lang nach einem gesucht bis sie einen gefunden haben....

Jule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #272 on: August 12, 2009, 01:26:03 am »
Naja das Datum dürfen und werden die nicht ändern. Einfach weil das rechtliche Konsequenzen haben könnte. Müssen sie ja aber auch nicht ändern. Ich denke nicht, dass es Probleme gibt, weil das Praktikum bis in die Vorlesungszeit hineinreichte. Wieso denkst du könnte das so sein?

Und wie gesagt, das mit der Unterschrift sollte schon klappen. Kannst ja mal da anrufen und das Problem erläutern. Du wusstest es zu der Zeit nicht, und jetzt brauchst du das für das Vordiplom. Und da du ja in den Akten auftauchen wirst, unterschreiben die das dann schon (wenn der Bericht i. O. ist). Warum auch nicht :).
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sid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #273 on: August 12, 2009, 01:34:59 am »
naja wie gesagt ich hab das praktikum schon vor 5 jahren gemacht. und jetzt komm ich auf einmal an wegen einer unterschrift. datum ändern meinte ich nur weil wir eine frist haben von 6 wochen. innerhalb von 6 wochen muss der bericht nach beendigung des praktikums vorliegen. entweder es gibt das problem dass die uni es nicht anerkennt weil zwischen praktikum und berichtabgabe 5 jahre vergangen sind bzw es gibt das problem dass die firma das datum des praktikums nicht ändern kann...(aus rechtlichen gründen wie du sagst)????

sandmann

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #274 on: August 12, 2009, 01:39:17 am »
wer sagt denn, dass du den bericht 6 wochen nach beendigung abgeben musst? die firma, in der du warst? hatte einen teil meines grundpraktikums auch erst ein jahr nach durchführung abgegeben!
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sid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #275 on: August 12, 2009, 01:42:15 am »
die praktikumsordnung besagt es leider bei mir

sandmann

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #276 on: August 12, 2009, 01:42:48 am »
imma 05? :blink:
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Jule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #277 on: August 12, 2009, 01:51:46 am »
Ich mein, das wird ja alles genau aufgeführt, belegt und hinterlegt, wer wann in einer Firma beschäftigt ist. Das hängt ja auch mit Arbeitsschutz (Versicherung), Sozialversicherungsbeiträgen und solchen Sachen zusammen. Deswegen solltest du auch nicht anderweitig irgendwo auftauchen, wo du in Wahrheit gar nicht da warst, und das würdest du ja, indem du deinen Bericht offiziell abgibst - in fremde Hände. An für sich kräht da aller Wahrscheinlichkeit kein Hahn danach. Nur WENN, dann kann das schon Konsequenzen mit sich ziehen, weswegen die sowas mit Sicherheit nicht machen werden.

Das mit 6 Wochen Abgabefrist muss neu sein. Vielleicht haben die das deswegen gemacht, weil eine Vielzahl an Studenten damit rumtrödelt? Wo steht das denn genau? Ich (auch Imma 05) habe meinen Bericht auch erst nach einem Jahr abgegeben, problemlos.


edit:
Quote from: sid
ja aber nicht DD ;) sondern the FG-town
Du willst dir doch aber das Praktikum hier in DD anerkennen lassen, also zählen auch die Verordnungen hier.
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sid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #278 on: August 12, 2009, 01:46:56 am »
ja aber nicht DD ;) sondern the FG-town

sid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #279 on: August 12, 2009, 02:00:03 am »
nee ich hab mich nur bei euch angemeldet weil ich damit nicht in FG mit der tür ins haus platzen will. wer weiß wer da was liest. dachte nur FG und DD habend die gleichen praktikumsordnungen - is ja zumindest auch das selbe hochschulgesetz. wollte mich mal erkundigen wie es so aussieht - auch wenn es hier um die TU DD geht.

habe gehofft ihr könntet mir trotzdem weiterhelfen

Jule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #280 on: August 12, 2009, 02:11:50 am »
Dann geh mal zu eurer Studienberatung. Die sollte ja so veranlagt sein, im Wohle des Studenten zu handeln, d. h. in diesem Fall, dich im Falle eines Falles nicht zu verpfeiffen. Da fragste mal wie das ist, wenn man das Praktikum vor dem Studium absolviert hat und erst jetzt, beim Beantragen des Vordiploms, gemerkt hat, dass man sich dazu nen Bericht anerkennen lassen muss - wie das dann ist, mit den ominösen 6 Wochen.

Da wird ja wohl ein Weg drin sein? Kann mir nicht vorstellen, dass man wegen so etwas geext bzw. nochmal ins Praktikum geschickt wird?
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mermaid

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« Reply #281 on: August 12, 2009, 08:44:34 am »
laut neuem hsg musst du das vordiplom lediglich vor dem diplom machen (also ohne festgelegte frist), also könntest du glück haben und noch zeit haben für die berichtanerkennung. geh am besten zur studienberatung und frag,
1. ob in einer eurer ordnungen eine frist festgelegt wurde, die trotz neuem hsg gilt
2. ob in deinem fall ne einzelfallentscheidung zu deinen gunsten getroffen werden kann, dass der bericht auch jetzt noch anerkannt werden kann bzw. ob du noch zeit für ein neues praktikum + bericht bekommst
Ich denke nicht, dass sie jemanden exen, der alle prüfungen bestanden hat, nur weil eine leitung fehlt.
Ihr habt doch auch eine studentenvertretung. Geh doch auch mal da hin und frag, ob es einen ähnlichen fall schon mal gab und wie das ausging. Oder schreib ne eMail oder ruf an.

yay

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #282 on: August 20, 2009, 10:26:37 am »
Eine Frage : War bei der Prüfungseinsicht INFO 1 um zu schauen warum ich ne 4 hab. Siehe da, man hatte einfach den Mathcad- Teil von mir komplett verbummelt. Angeblich gibt es ne History in der zu sehen ist, dass ich die Datei richtig gespeichert habe, aber die Datei selbst ist merkwürdigerweise nicht aufzufinden und wurde deshalb schlichtweg mal mit ner 5 benotet. Mir hat keiner was gesagt, der Fehler wurde vertuscht und jetzt das tolle Angebot: wenn ich mag, darf ich die komplette Prüfung nochmal schreiben ( nicht nur den Mathcad teil, sondern alle 4 Teile ) und dann wird diese Note auch noch mit der 4 verrechnet ??? Sind die noch ganz dicht ? Was ich kann ich denn tun ? Der Korrekteur hat meine Datei versielt und ich hab hier das Nachsehen? Schreit ja echt schon nach Anwalt.... mir wurde gesagt, dass das Cadlabor in 2 Wochen angeblich wieder offen ist und man nach der Datei sucht ..so richtig seh ich das nicht ein, das hätte bereits im März passieren müssen, und das Ergebnis der Suche ist ja eh ungewiss...würde mich freuen wenn jemand nen Rat für mich hat!!
Danke

Darthwader

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #283 on: August 24, 2009, 09:23:13 am »
Hallo, habe da mal ne Frage bzgl. der Vertiefungen (8./9. Semester)
Da steht ja bei meiner Richtung (Leichtbau), dass aus den 3 Verteifungsrichtungen 2 auszuwählen sind mit jeweils 12 SWS. Kann ich das pro Vertiefungsrichtung variieren? Also das ich z.B. in der 1. 14 SWS mache und in der 2. dann nur 10 SWS. Oder muss es 12:12SWS sein?

Kessel

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« Reply #284 on: August 26, 2009, 11:33:07 am »
Quote from: Darthwader
Hallo, habe da mal ne Frage bzgl. der Vertiefungen (8./9. Semester)
Da steht ja bei meiner Richtung (Leichtbau), dass aus den 3 Verteifungsrichtungen 2 auszuwählen sind mit jeweils 12 SWS. Kann ich das pro Vertiefungsrichtung variieren? Also das ich z.B. in der 1. 14 SWS mache und in der 2. dann nur 10 SWS. Oder muss es 12:12SWS sein?

Du musst 12:12 machen, weil die Formulierung "jeweils 12 SWS" eindeutig ist und keine Interpretation zuläßt.
schöne Grüße,
Martin Keßler

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