Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704345 times)

Mind Eraser

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #255 on: August 03, 2009, 02:32:40 pm »
Quote from: max power
Also wären die Erfolgschancen auf eine Verlängerung dadurch größer ?

Wenn du die Verlängerung des Grundstudiums beim Prüfungsamt meinst, die kommt auf alle fälle durch.
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Quote
Free-cutting, the only way to do it.
Ich spreche immernoch in der alten Rechtschreibung!!!!

Quote
Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kinder vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird von ihr was zu hoffen sein.
Arthur Schopenhauer
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[align=center] Andreas Lehmann
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[align=center] ehemaliges FSR-Mitglied, Moderator
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max power

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #256 on: August 03, 2009, 02:40:03 pm »
Echt?...aufs 7. semeseter?! Wärre Irre !

oot3

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #257 on: August 04, 2009, 04:28:49 pm »
Quote from: mermaid
Durch das neue sächs. Hochschulgesetz gibt es diese Frist offiziell nicht mehr.

Es gibt jetzt also keine weiteren Fristen mehr als die, dass man maximal 14 Semester im aktuellen Studiengang studieren darf?

Ab welchem Jahrgang und unter welchen Bedingungen gilt dies denn?

Stöpselinchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #258 on: August 04, 2009, 05:56:13 pm »
naja, mit keine weiteren fristen ist das doch etwas weitläuffig gegriffen! es heißt immernoch, wenn du eine prüfung das erste mal nicht bestehst, musst du die 1. W innerhalb eines Studienjahren, sprich 2 sem. machen und wenn du die versemmelst, dann die 2. W innerhalb eines halben Jahres und mal soll sich bei der Studienberatung melden! An diese beiden Fristen bist du trotzdem noch gebunden.
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FaTaMa 2010

oot3

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #259 on: August 05, 2009, 08:52:08 am »
*kann gelöscht werden*

wer lesen kann ist klar im Vorteil -.-

Stöpselinchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #260 on: August 05, 2009, 09:40:54 am »
Und was hab ich geschrieben? Ein halbes Jahr ist für mich ein Semester!
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FaTaMa 2010

Stöpselinchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #261 on: August 05, 2009, 11:37:50 am »
Heyho! das Problem werd ich mal zur nächsten Sitzung des Prüfungsaussschusses vortragen!
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FaTaMa 2010

IrrerIwan

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #262 on: August 05, 2009, 10:33:48 am »
Hallo zusammen,
Mich würde interessieren ob es verbindliche Richtlinien für den Zeitraum der Korrktur von Belegen gibt. Folgender Sachverhalt: In der Vertiefung Kraft- und Schienenfahrzeugtechnik muss im 5. Sem ein Konstruktionsbeleg (Getriebebeleg) angefertigt werden. Dieser muss dann auch in der Prüfungsphase des 5. Sem abgegeben werden. Soweit so gut. Allerdings warten wir KST-Leute noch immer auf unsere Noten! Zudem ist auch der Termin für die Verteidigung des Beleges nun schon zum 3. Mal verschoben worden ohne Angabe von Gründen. Daraus ergibts sich für viele folgendes Problem: Die Termine für die Verteidigung liegen jetzt im September! Da sind allerdings viele schon im Fachpraktikum und können diesen Termin nicht mehr wahrnehmen! Außerdem kann es nicht sein dass sich die Bewertung über ein halbes Jahr hinzieht.
Wär super wenn jemand was zu der Thematik sagen könnte. Danke!

Kuettler

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #263 on: August 05, 2009, 01:25:01 pm »
Hab mal ne Frage:
Wie oft tagt denn der Prüfungsausschuss bzw. wann tagt er das nächste mal?

Stöpselinchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #264 on: August 05, 2009, 03:19:03 pm »
Er tagt dann, wenn Bedarf ist, sprich wenn Anträge an den Prüfungsausschuss gestellt werden, die bearbeitet werden müssen! Ich denke, dass wird Anfang nächstes Semester der Fall sein.
Es gibt keine regelmäßigen Zeiten dafür, falls du das meinst!
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FaTaMa 2010

nyphis

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #265 on: August 09, 2009, 04:11:46 pm »
aber kann der FSR nicht auch eine Einberufung des PA beantragen?
je nach dem, wieviele Themen von den Studenten schon bei Euch angelaufen sind?
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

Zwinsch

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #266 on: August 10, 2009, 10:16:50 am »
Hallo, ich hab da mal ne Frage zum Thema der mit 8 SWS gewichteten Note aus meinem 2. Vertiefungsmodul. Und zwar, wenn ich mein Nebenmodul mit 8 SWS belegt habe und aber eine Note dabei ist, die mir nicht so richtig gefällt, kann ich dann ein weiteres Fach aus dem Modul belegen und dafür die schlechtere Note aus dem anderen Fach dann weglassen?
(Quasi ich belege 5 Fächer mit jeweils 2 SWS, komm also auf 10 SWS insgesamt, brauch aber nur 8, kann ich das Schlechteste Fach weglassen oder geht das trotzdem mit ein?)

heqa

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #267 on: August 10, 2009, 01:27:23 pm »
Wie schaut das denn aus, wenn man einem im 6 Semester noch 2 Wochen Grundpraktikum fehlen? KAnn ich da gleich meine KOffer packen? Oo

Yogi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #268 on: August 10, 2009, 02:16:16 pm »
wenns sonst nix is mach die doch schnell.
schnapp dir das telefonbuch und telefonier die schlossereien und Metallverarbeiteten Betriebe etc durch... da findet sich sicher was.
wäre ja wirklich schade wenn es daran scheitert.
gruß
yogi

sid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #269 on: August 12, 2009, 12:49:07 am »
hi
bin jetzt im 8. semester und immer noch im grundstudium - habe zwar alle prüfungen mittlerweile bestanden aber noch nicht meinen grundpraktikumsbericht abgegeben - ist also sozusagen noch nicht anerkannt worden. mir wurde aber meine letzte prüfung genehmigt und ich hab sie bestanden ohne das jemand irgendwie gesagt hätte, dass ich erst zur letzten prüfung zugelassen werde wenn ich auch das grundpraktikum anerkannt bekommen hab. mein grundpraktikum ist aber schon 5 jahre her und ich wusste damals nicht dass man einen bericht schreiben muss. zwischen grundpraktikum und studium lag mein zivi-dienst. bericht nach 6 wochen abgeben konnte ich also auch nicht. das vordiplom zeugnis hab ich auch noch nicht. das muss ich erst beantragen. wie sollte ich mich verhalten? nachfragen wie es mit dem vordiplom steht oder einfach vordiplom anfordern weil sie den bericht vor meiner letzten prüfung nicht sehen wollten? ich hab jetzt noch bis ende september und weiß nicht weiter. entweder ich finde eine lösung für die anerkennung des berichts oder ich bin raus.
wäre euch dankbar für jeden schnellen und vor allem richtigen ratschlag oder tipp. danke bereits im voraus.

p.s. letzte prüfung war natürlich die 2. wiederholung.