Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704352 times)

teddy

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #150 on: October 01, 2008, 12:56:57 pm »
Ich hätte eine Frage zu NTWF Prüfungsanmeldung. Zwei unbenotete SWS habe ich bereits, jetzt brauche ich noch zwei mit Note. Muss es denn eine Prüfungsnote sein, die man in der Prüfungsperiode bekommt, oder reicht ein benoteter Leistungsschein? Ich habe mir nämlich eine Architekturveranstaltung ausgesucht, bei der man an zwei Vorlesungen , danach an einer Blockveranstaltung teilnimmt und am Ende macht man einen Beleg, der auch mit benotet wird.
Das Problem ist, dass man den Beleg schon Anfang November abgibt, es gibt also keine Prüfung in der Prüfungszeit. Auf den Prüfungseinschreibungszettel für NTWF muss man aber das Datum der Prüfung schreiben.
Vom Prüfungsamt bekomme ich leider keine Antwort, ob die Lehrveranstaltung als benotete NTWF SWS anerkannt wird.

Drasil

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #151 on: March 20, 2015, 08:45:49 am »
Moin,

ich mache gerade mein Fachpraktikum. Der Praktikumsbetrieb wollte gerne, dass ich mehr als die 20 Wochen da bin (insgesamt so knapp acht Monate haben wir angesetzt). Den Vertrag dafür habe ich im September letzten Jahres unterschrieben und mein Praktikum geht bis Ende Mai.

Die Praktikumsordnung besagt: "Die Gesamtdauer des Praktikums beträgt mindestens 26 Wochen. Davon entfallen auf das Grundpraktikum mindestens 6 Wochen und auf das Fachpraktikum mindestens 20 Wochen."

Ist es echt so, dass gilt:"mindestens" heißt eigentlich "höchstens", wenn es darum geht, ob das Praktikum als Pflichtpraktikum gilt?

Das heißt bei Praktika länger als 20 Wochen: Mindestlohn und Lohnnebenkosten?

Wieso kann mir das Prüfungsamt/Praktikantenamt, mit Unterschrift vom Prüfungsausschussvorsitzenden, nicht einen Wisch ausstellen, der besagt: "Student XY absolviert vom XX.XX.2014 bis zum YY.YY.2015 sein Pflichpraktikum bei der Fa. XYZ"?

Wäre das nicht im Sinne von Freiheit von Forschung und Lehre machbar?

Grüße

Dor Heinz

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« Reply #152 on: March 19, 2015, 06:50:07 pm »
Wenn die Prüfung für das Studium Generale angemeldet war, ist die Note leider in Stein gemeißelt. Du kannst aber trotzdem weitere Fächer belegen - am Ende wird der Durchschnitt aus den Noten gebildet.

Kiki07

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« Reply #153 on: January 03, 2009, 08:06:16 pm »
Quote from: sv650sbiker
Frage 3: Muss ich bei Teilfachprüfungen immer beide Teile bestanden haben, um eine Endnote zu erhalten?
Antwort 3: Nein, wenn das arithmetische Mittel der Noten eine 4 ergibt (also z.B. eine 5 und eine 3) hast Du trotzdem bestanden.
Du darfst die erste Teilfachprüfung bei Nichtbestehen auch nicht nachschreiben, solange Du nicht alle Teile geschrieben hast.
Ausnahme: Im Modul "Konstruktion und Fertigung" (Grundstudium MB: Technische Darstellung / Gestaltungslehre / Fertigungstechnik I) müssen alle Teile einzeln bestanden werden!

Paul Tischer


tut mir Leid das ich so ne dumme Frage :blink: stellen, aber

wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das nicht für die VT'ler
wenn ich also in Konstruktionslehre durch die nächsten zwei Prüfungen und Belege fallen sollte (hab ich nicht vor), habe ich trotzdem das Modul bestanden, steht ja nicht anders in der Modulbeschreibung. Ja?

sag ja Dumme Frage :whistling:, trotzdem danke
The world is a book and those, who stay at home only read the first page

PolArBehR

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« Reply #154 on: January 09, 2009, 11:38:46 am »
Wie ist das eigentlich mit Klausuren im "Praktikumssemester", gibt es da irgendwelche Einschränkungen?
[SIZE=-1]Was ist ein Polarbär? Ein rechteckiger Bär nach einer Koordinatentransformation. (Ma/II CG)
[/SIZE]

Kessel

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #155 on: January 09, 2009, 01:11:49 pm »
Nein, Solange du kein Urlaubssemester machst, kannst du auch im "Praxissemester" Klausuren schreiben
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

shishalunge

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« Reply #156 on: January 12, 2009, 04:19:47 pm »
ich habe gerade ein problem, wollte mich soeben für die wiederholung von technischer darstellung anmelden. allerdings kam da eine meldung das dies nicht möglich sei!?
ich dachte zuerst ok, das liegt daran das man eine prüfung erst dann wiederholen darf wenn das modul insgesamt nicht bestanden ist. aber danach fiel mir ein mal irgendwo gelesen zu haben das man technische darstellung auf jeden fall bestehen muss. und wenn ich diese prüfung nicht jetzt wiederholen kann ist die 1-jahres-frist um. meine frage ist was man nun tun sollte? ich vermute mal direkt zum prüfungsamt gehen. hat denn noch jemand ähnliche probleme?

und noch eine weitere frage, wird die wiederholung des ln2 fertigungstechnik in diesem semester nicht angeboten? sprich in dieser prüfungsperiode?

nyphis

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« Reply #157 on: January 12, 2009, 04:30:54 pm »
hmmm ... das ist eine sehr gute Frage ...
ich rate Dir, damit zum Prüfungsamt zu gehen ... anscheinend gibt es hier eine Unstimmigkeit zwischen §11 (1) und (2) der Diplomprüfungsordnung ...

die Vorgehensweise in so einem Fall würde mich auch mal interessieren (bitte hier posten - das gehört in den Fragenkatalog auf der MW-Homepage) ...


eigentlich sollte der LN2 in Fertigungstechnik angeboten werden - den Prüfungsrahmenplan gibt's ja nicht umsonst ... frag' das doch bitte gleich mit ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

Allesfresser

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« Reply #158 on: January 13, 2009, 10:38:35 am »
Warum kann eigentlich der Große Beleg nicht vor dem kleinen (bzw. der Interdisziplinaren Projektarbeit) geschrieben und eingereicht werden?
Angeblich sperrt sich das Prüfungsamt dagegen...

Caschu

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« Reply #159 on: January 13, 2009, 12:06:45 pm »
Also ich habe erst den großen Beleg gemacht und dann den kleinen. Das Pamt meckert dann ein wenig mit dir rum, weil es angeblich keine interdisziplinäre Arbeit mehr ist. Warum auch, man macht ja nur noch mehr und wird zusätzlich mit einem 16-Wochen-Bericht bestraft. Ich habe den Schritt zum Großen Beleg mit unvorhersehbarem Arbeitsaufwand erklärt und das ging auch soweit durch. Die Institute sehen es scheinbar nicht so gern, weil die Studenten im Kleinen Beleg angeblich viele Fehler machen, die dann aber nicht so hart bewertet werden. Da der Große Beleg die letzte Probe vor der Dipl.Arbeit sei, gäbe es hier angeblich keine Gnade. :D

Fazit: Einfach machen :P

shishalunge

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« Reply #160 on: January 13, 2009, 02:34:41 pm »
zu der sache mit Technischer Darstellung: das ist im moment ein problem was versucht wird zu beheben und man soll ende der woche nochmal probieren sich einzuschreiben, sie hoffen es bis dahin in den griff bekommen zu haben. sollte das nicht der fall sein wurde mir geraten nächste woche noch einmal im prüfungsamt zu erscheinen.

und der ln2 in fertigungstechnik wird diese prüfungsperiode nicht angeboten da es im november bereits eine wiederholungsprüfung gab...

Kurdi

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« Reply #161 on: January 14, 2009, 03:04:06 pm »
Ich hab mal eine Frage zum Chemie Modul bei VT.

Wie verhält es sich mit Prüfungswiederholung von Allg. Anorganischer u. Organischer Chemie. Laut Prüfungsordnung müssen Wiederholung spätestens 1 Jahr nach ablegen der Klausur wiederholt werden.
Aber anderer seits darf man noch garnicht wiederholen weil ja noch Biochemie/Naturstoffe offen ist(theoretisch 2.0 oder besser), was bei uns erst im 4. Semester geschrieben wird, statt im 3.

Bedeutet es nun das man Chemie 1 erst im 5. Semester frühstens wiederholen darf oder geht es auch jetzt schon im 3. Semester?

Jesse

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #162 on: January 14, 2009, 05:58:54 pm »
ein modul darf erst dann wiederholt werden wenn alle leistungen dieses moduls geschrieben wurden sind. das eine klausur innerhalb 1 jahres wiederholt werden muss gilt im modul nicht.
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


ASW28-18

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #163 on: January 19, 2009, 09:20:23 am »
Hallo alle zusammen...

Ich hab ein Problem mit meiner Java Prüfung... Ich hab in der Prüfung 54 von 107 Punkten (51%). Doch der Verantwortliche hat mir in dieser Prüfung eine 5 gegeben. Als ich zur Einsicht war, sagte er mir dass das Praktikum im 2. Semester mit in die Prüfungsnote rein zählt.

Als ich das hinterfragte schrieb er mir folgende Email:

"Sehr geehrter Herr Heymann ,

die Noten werden aus den erzielten Punkten für Klausur (2/3) und Beleg
(1/3) gebildet. Einzelne Noten für die Bestandteile gibt es nicht!
In der Klausur konnten 105 Punkte erreicht werden, im Beleg dann (das
ergibt sich) 52 Punkte. Die maximale Punktantahl der Prüfung liegt also
nicht bei 107 sondern bei 157. Die Note 4 beginnt mit 55 Punkten. Das
sind 35% der Gesamt-Punktzahl. Die Note wird von uns aufgrund der
Punktzahl gebildet und als Prüfungs- wie als Praktikumsnote an Ihr
Prüfungsamt gesandt.



Mit freundlichem Gruß"


Wenn man aber jetzt in die Modulbeschreibung schaut, dann steht dort:

"Für das Modul können 8 Leistungspunkte erworben werden. Die Modulnote F
berechnet sich aus der Klausurnote des 1. Semesters K1, der Klausurnote aus dem
2. Semester K2 und der Note Pr für das Praktikum im 2. Semester zu
F = 0,5 (K1 + 2/3 K2 + 1/3 Pr)"


Somit wäre doch die Bewerung des Verantwortlichen nicht Rechtens!? Oder?
Weil ich hab im ersten Semester in INFO 1 eine 3,7 und mir würde in der java Prüfung eine 4 reichen (nach der Formel der Modulbeschreibung) um das Modul zu bestehen. ich hab aber 51% der Gesamtpunktzahl (107 Punkte) in der Prüfung erreicht und damit müsste er mir in der Klausur eine 4 geben und darf nicht beide Noten einfach zusammen ziehen.... Weil meine Belegnote ist eine 5 gewesen. Ober hab da was falsch verstanden oder übersehen?

Was kann ich nun machen? Und wie hoch sind die Erfolgschancen, da Recht zu bekommen?

Bitte helft mir. Danke und Gruß

Jesse

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« Reply #164 on: January 19, 2009, 03:06:43 pm »
doch das ist rechtens,ob du erst am ende alles zusammenzählst oder deine infoII note schon vorher zusammengerechnet wird ist egal. würdest du die belegnote und die prüfungsnote einzeln haben würde das p-amt die trotzdem zu 1/3 und 2/3 zusammenziehen und das ganze dann mit infoI zusammenziehen.
ist doch genau die gleiche rechnung wie sie in der modulbeschreibung steht:happy:
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent: