Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704239 times)

Black Dragon

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #990 on: March 29, 2016, 11:41:03 pm »
Gibt es keine Vorlesung mehr aus dem Modul-Katalog oder aus welchem Grund möchtest du eine zusätzliches/andere Vorlesung anrechnen lassen?
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karohemd

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #991 on: March 30, 2016, 12:03:25 am »
Quote from: Black Dragon
Gibt es keine Vorlesung mehr aus dem Modul-Katalog oder aus welchem Grund möchtest du eine zusätzliches/andere Vorlesung anrechnen lassen?

Hi!

Es ist wie folgt: In den neuen Stundenplänen sind ja aufgrund des Prüfungsordnungswechsels einige VOs nicht mit drin, die die PO 2006 berücksichtigen. Beispielsweise steht "Ausgewählte Analysen und Dimensionierungen" nicht drin, aber von der Homepage weiß ich, dass diese in diesem Semester angeboten wird also ist das safe. (edit: OK steht doch im stundenplan)

Nun fehlt mir noch eine SWS. In Frage kämen "CAE-Dynamische Analysen" oder "Schadensfallanalyse im MB". Bei beiden weiß ich im Moment nicht ob diese im SS 2016 stattfinden werden (falls ja dann is der Beitrag hinfällig).

So begründet sich meine oben genannte Frage ob man zur Not auch was anderes machen kann.

Danke und Grüße!

Draganis

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #992 on: April 06, 2016, 11:21:50 pm »
Quote from: karohemd

Nun fehlt mir noch eine SWS. In Frage kämen "CAE-Dynamische Analysen" oder "Schadensfallanalyse im MB". Bei beiden weiß ich im Moment nicht ob diese im SS 2016 stattfinden werden (falls ja dann is der Beitrag hinfällig).

So begründet sich meine oben genannte Frage ob man zur Not auch was anderes machen kann.

Danke und Grüße!


gibts mittlerweile da neues , karohemd? ich stehe nämlich vor der selben Situation, und würde gerne wissen ob diese Kurse noch stattfinden oder ob es Alternativen gibt.

Gruß
Draganis

karohemd

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #993 on: April 07, 2016, 10:00:56 am »
Quote from: Draganis
gibts mittlerweile da neues , karohemd? ich stehe nämlich vor der selben Situation, und würde gerne wissen ob diese Kurse noch stattfinden oder ob es Alternativen gibt.

Gruß
Draganis

Hi,

über die beiden Veranstaltungen weiß ich leider nix weiter. Vom Prüfungsamt habe ich erfahren, dass "Experimentelle Mechanik" durch "Experimentelle Festkörpermechanik" ersetzt wurde und gleichwertig belegt werden kann, somit hat sich die Sache für mich erledigt. Es klang auf dem PA auch nicht so als ob es vorgesehen ist, dass man sich andere Veranstaltungen anerkennen lassen kann.

Grüße

MisterX

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #994 on: April 07, 2016, 02:27:07 pm »
Hallo,

ich studiere MB in der PO2012 und habe bereits Fächer für die "Fachübergreifende technische Qualifikation" belegt.

Eines der Fächer ist allerdings in meiner gewählten Spezialierung innerhalb der Vertiefung als "Wahlpflichtmodul" für das 8. bzw. 9. Semester vorgesehen, in HISQIS ist es aber bereits als "Fachübergreifende technische Qualifikation" eingetragen.

Gibt es eine Möglichkeit dieses Fach zu übertragen bzw. anerkennen zu lassen um eine Doppelbelegung zu vermeiden?

Wenn ja, stellt man formal einen selbstgeschrieben Antrag an den Prüfungsausschuss, da für diese Problematik keine vorgefertigten Anträge existieren?

Grüße

Alex Busch

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #995 on: April 08, 2016, 04:54:12 pm »
Hallo Dr.No88,

du darfst einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Fristaussetzung stellen. Ob der angenommen wird, ist eine andere Frage. Das lässt sich schwer pauschalisieren. Wenn du magst, kann ich über deinen Antrag mal drüberschauen, bevor du ihn abschickst. Schick einfach mal eine Mail an fsr@fsr.mw.tu-dresden.de, dann können wir das dort klären.

Mit besten Grüßen,
Alex,
studentisches Mitglied im Prüfungsausschuss

Alex Busch

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« Reply #996 on: April 08, 2016, 05:03:38 pm »
Hallo Mister X,
warst du mit deinem Anliegen schon einmal im Prüfungsamt? Da du sicherlich nicht der erste bist, der ein solches Problem hat, müssten die doch eigentlich eine generelle Verfahrensweise haben... Glaube ich zumindest. Einen Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen ist da als erste Instanz zu hoch gegriffen, da sich dieser eigentlich nur mit Sonder- und Einzelfällen beschäftigt. Solltest du im Prüfungsamt also eine Absage bekommen, wäre ein Antrag an den Prüfungsausschuss der nächste Schritt. Über diesen könnte ich dir, genauso wie oben schon beschrieben gern helfen. Schreib uns dazu einfach eine Mail an fsr@fsr.mw.tu-dresden.de.

Eine kleine Anmerkung noch: Die Anträge an den Prüfungsausschuss sind alle formlos schriftlich bei Frau Friedrich (ZEU/213) abzugeben.

Lg. Alex
studentisches Mitglied im Prüfungsausschuss

dr.no88

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #997 on: April 13, 2016, 03:43:04 pm »
Quote from: Alex Busch
Hallo Dr.No88,

du darfst einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Fristaussetzung stellen. Ob der angenommen wird, ist eine andere Frage. Das lässt sich schwer pauschalisieren. Wenn du magst, kann ich über deinen Antrag mal drüberschauen, bevor du ihn abschickst. Schick einfach mal eine Mail an fsr@fsr.mw.tu-dresden.de, dann können wir das dort klären.

Mit besten Grüßen,
Alex,
studentisches Mitglied im Prüfungsausschuss

Vielen Dank für deine Hilfe. Ich werde erst einmal versuchen meine Diplomarbeit in der Zeit, die mir noch bleibt, zu schreiben. Sollten sich Probleme ergeben, dass ich zeitnah kein Thema finde oder irgendeine Voraussetzung fehlt, dann würde ich dein Angebot gern in Anspruch nehmen. Auf jeden Fall ist es beruhigend zu wissen, dass es doch noch die Möglichkeit mit dem Prüfungsausschuss gibt.

GLIWICE

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #998 on: May 02, 2016, 07:39:14 pm »
Quote from: dr.no88
Hallo Leute,


Ganz ähnlich sieht es bei mir auch aus. Für mich hat gerade das 14. Fachsemester begonnen und ich hab schon beide Urlaubssemester verbraucht.

Vielen Dank schonmal.


Moin.

Man darf so viele Urlaubssemester nehmen wie man möchte. Das mit den zwei Urlaubssemestern wird wahrscheinlich immer noch gerne vom PA behauptet, da die sich Ordnungen gerne so aulegen wie es ihnen gefällt :pinch:
Da besteht also keinerlei Problem.
Auch darf man im Urlaubssemester munter an Prüfungen teilnehmen.
Raphael Meßner
ehemalig FSR MW   :P
Prüfungsausschuss MB VT WW

dr.no88

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #999 on: May 03, 2016, 09:08:32 pm »
Quote from: GLIWICE
Moin.

Man darf so viele Urlaubssemester nehmen wie man möchte. Das mit den  zwei Urlaubssemestern wird wahrscheinlich immer noch gerne vom PA  behauptet, da die sich Ordnungen gerne so aulegen wie es ihnen gefällt :pinch:
Da besteht also keinerlei Problem.
Auch darf man im Urlaubssemester munter an Prüfungen teilnehmen.


Hi, danke für die Info. Da würde es auf jeden Fall Sinn machen für  das laufende Semester einen verspäteten Urlaubsantrag zu stellen. Die  Frage ist halt, wie ich das Urlaubssemster begründe. Bisher wurde bei  allen Urlaubssemstern eine gute Begründung gefordert. Den Antrag auf  Entfristung kann ich ja zur Sicherheit zusätzlich probieren.

Edit: Ich habe gerade etwas recherchiert und bin hierauf gestoßen: https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienorganisation/beurlaubung

Klingt ehrlich gesagt nicht so als würde man so einfach mehr als zwei Urlaubssemester bekommen. :unsure:

Alphakevin

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #1000 on: October 03, 2016, 10:34:43 pm »
Hallo zusammen.

Wenn man sich ein Fach (in meinem Fall eine Fremdsprache) für das Modul "Allgemeine und Fachübergreifende Qualifikation" anrechnen lassen möchte, das noch nicht im Katalog des Prüfungsamts steht, muss man eine Aufnahme in den Katalog beantragen. Dann kann man sich im Hisqis für die Prüfung anmelden und die Note bekommen.

Ist damit die Wahl schon verbindlich? Es wäre natürlich praktisch, erst nachdem man die Note hat zu entscheiden, ob dieses Fach angerechnet wird und am Ende in die Diplomnote eingeht.

Und könnte man ggf. auch später den Antrag stellen, um eine bereits geschriebene Prüfung ins Hisqis zu übernehmen? Da ich sowieso mehrere Kurse beim LSK belege, müsste ich dann nicht für jeden erst eine Aufnahme in den Katalog beantragen, sondern nur am Ende für den einen, den ich mir anrechnen lassen möchte. Die Bewilligung von Sprachen für das Aqua-Modul sollte ja grundsätzlich kein Problem sein.

Grüße

Black Dragon

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #1001 on: October 04, 2016, 02:13:55 am »
Du beantragst die Aufnahme des Faches in den Katalog zum Anfang des Semesters.
Erst in der Einschreibezeit schreibst du dich verbindlich in die Prüfung für das Fach ein, mit den üblichen Rücktrittfristen.

Nachträgliches Anmelden bereits abgelegter Leistungen gibt es nicht.
Das war früher mal so, als man nur die Scheine als Nachweis für die bestandene Prüfungsleistung einreichen musste.
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Alphakevin

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #1002 on: October 04, 2016, 02:04:54 pm »
Danke erstmal.
Wie sieht es aus, wenn man sich für mehrere Prüfungen mit je 4 SWS als allgemeine fachübergreifende Qualifikation im Hisqis einschreibt?
Wird dann einfach die beste gewertet und ist die Einschreibung auch noch möglich, wenn man das Modul bereits bestanden hat?

snowmountainer

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #1003 on: December 01, 2016, 03:39:58 pm »
Hallo,
was ist, wenn man den Großen Beleg nicht besteht? Lässt er sich so einfach wiederholen wie jede andere Prüfungsleistung?
NO RETREAT NO SURRENDER

and STAY PUFT :laugh:


Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #1004 on: December 08, 2016, 11:03:22 am »
Der große Beleg ist die Modulprüfung des Moduls MB-24. Bestehst du sie nicht, kannst du sie, wie in §15 deiner Prüfungsordnung beschrieben, wiederholen.

EInfache Version:
Ja du kannst ihn wiederholen mit den gleicher Fristen wie jede andere Prüfungsleistung
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]