Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702135 times)

Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #945 on: July 29, 2014, 08:37:38 pm »
Hallo,

wisst Ihr, welche Art Leistungen man in einem Urlaubssemester erbringen darf? Darf man nur Prüfungen wiederholen, die man bereits einmal nicht bestanden hat oder darf ich auch Prüfungen ablegen, in denen ich noch alle drei Versuche habe und nur wegen generellem Studienverzug hinterherrenne? Kann ich auch komplett neue Prüfungsleistungen ablegen?

Ach und noch etwas, weil es dazu hier schon verwirrende Aussagen gab. Ich werde nach meinem 8. Semester noch eine Grundstudiumsprüfung offen haben, die ich nie angetreten habe (krankheitsbedingt). Hoffentlich nicht noch irgendwo dann zusätzlich durchgefallen. Dafür aber auch schon MAT aus dem Hauptstudium. Irgendwo war zu lesen, dass man bis zum 8. Semester das Grundstudium fertig haben muss. Wie sieht das denn aus? Fliege ich jetzt?

Danke für die Antwort!

Black Dragon

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #946 on: July 29, 2014, 10:45:36 pm »
Du kannst im Urlaubssemester mittlerweile jegliche Prüfungsleistungen ablegen.

Dass die Grundstudiumsprüfungen bis zum 8. Semester abgelegt sein müssen, ist auch seit der Abschaffung des Vordiploms als Zulassungsvoraussetzung fürs Hauptstudium Geschichte.
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Leonce

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #947 on: August 05, 2014, 12:01:07 pm »
An welche Stelle muss ich den Antrag auf Annulierung einer Prüfung (MB) schicken ?

Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #948 on: August 05, 2014, 07:40:28 pm »
An den Prüfungsausschuss MB. Diesen erreichst du über das Prüfungsamt oder den Vorsitzenden Prof. Rödel.
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

Leonce

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #949 on: August 11, 2014, 10:51:56 am »
Hab den Antrag in den Briefkasten vom Prüfungsamt geworfen, werd ich davon jemals wieder was hören, bzw wie schnell wird sowas bearbeitet ?

Black Dragon

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #950 on: August 11, 2014, 12:33:38 pm »
Irgendwann, wahrscheinlich September oder Oktober, kommt ein Brief.
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AKM9000

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #951 on: October 15, 2014, 12:05:30 pm »
Gruß, ich hätte eine Frage. Leider sonst nirgends eine Antwort gefunden. Ich bin Imma 2010 und hab schon 4 SMS nichttechnisches Wahlpflichtmodul belegt. Leider ist eine Klausur etwas suboptimal ausgefallen!
  Kann ich einfach noch eine Vorlesung besuchen, um auf 6 SWS zu erhöhen und so den Durchschnitt zu verbessern?

Dor Heinz

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #952 on: October 15, 2014, 06:44:57 pm »
Du musst jeweils "mindestens 4 SWS" in den Bereichen TWF und NTWF belegen. Eine Obergrenze gibt es nicht. Es läuft dann genauso ab, wie du vermutet hast: der Durchschnitt wird jeweils aus allen Fächern des Moduls gebildet. Es fällt also keine Note unter den Tisch, wenn ein zusätzliches Fach belegt wird.

Basler

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« Reply #953 on: October 17, 2014, 10:52:06 pm »
Weiß jemand, wo man schnell die Prüfer der einzelnen Prüfungsleistungen für das Antrags-Dokument herbekommen bzw. nachlesen kann? Im HISQIS sind sie nicht gelistet. Ich stelle die Frage, da ja nicht immer der Dozent zutreffend ist (das hat man dann immer in den pdf-Belegen während der Anmeldungsperioden gesehen).

Stimmt die Frist mit der Eröffnung von 20 Wochen vor Abgabe der Diplomarbeit?


Vielen Dank schon mal!

Leonce

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #954 on: October 23, 2014, 03:57:33 pm »
Hallo,

wollte mal nachfragen wann der prüfungsausschuss denn mal tagt (oder dies getan hat)

Da mir das Prüfungsamt nicht antwortet ( was ich auch ne sauerei finde)

Jamesgunert

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« Reply #955 on: October 23, 2014, 04:49:09 pm »
Der Prüfungsausschuss tagt kommenden Mittwoch das erste Mal wieder in diesem Semester.
Das ist leider gängige Praxis bei uns an der Fakultät, dass Antragsteller keine Rückmeldung bekommen, ob ihr Antrag eingegangen ist und innerhalb welcher Frist eine Antwort zu erwarten ist.
Wir können aber gern noch einmal darauf hinweisen.

@Basler:
Ich hab nochmal in meinem Hisqis nachgeschaut. Wenn du auf Prüfungen anmelden klickst, kommt ja diese Baumstruktur, wo man sich durchklicken kann.
Auf der untersten Stufe sieht man dann auch den Prüfer.
Also entweder suchst du dir das da alles raus oder du gehst gleich damit ins Prüfungsamt.
Wahrscheinlich müssen die das eh nochmal nachprüfen und da können sie das auch gleich mit raussuchen.

Zur zweiten Frage: Hab jetzt nochmal schnell über die Prüfungsordnung gelesen und auf die schnelle keine Frist gefunden. Wenn du aber eh einmal im Prüfungsamt bist, wegen den Prüfern, dann kannst du ja mal nachfragen. Kann dir da leider gerade nicht weiterhelfen.

Beiträge zusammengeführt. Schmali
Lisa Riese

ehemaliges FSR-Mitglied
10. Semester Maschinenbau (AKM)

Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #956 on: October 23, 2014, 06:36:07 pm »
Quote from: Basler
Weiß jemand, wo man schnell die Prüfer der einzelnen Prüfungsleistungen für das Antrags-Dokument herbekommen bzw. nachlesen kann?
https://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/ordnungen_studium/ordnung_2006/SO_MB_Vertiefungsmodule.pdf

Quote from: Basler
Stimmt die Frist mit der Eröffnung von 20 Wochen vor Abgabe der Diplomarbeit?

Nö. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens geht noch gar nichts los. Sobald dieser bearbeitet wurde, wandert der samt einem Protokoll zum betreuenden Institut. Dort wird dann auf deinen Wunsch das entsprechende Startdatum eingetragen, ein Thema endgültig festgelegt und der Wisch wieder ans Prüfungsamt geschickt - ab da laufen deine 20 Wochen!

Leonce

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #957 on: October 23, 2014, 11:00:36 pm »
Darauf war meine Sauerei nich bezogen, hatte ja antrag auf ne annullierung der prüfungsleistung gestellt, und anscheinend wurde das an den Prof. weitergeleitet, der jetz meine klausur erstmal nicht mit kontrolliert hat (den rest des kurses schon).

Ist sowas legitium? wie soll denn da bei ner wiederholung (falls es soweit kommt) die neutralität gewahrt sein? Außerdem hatte ich ja dennoch arbeit in die klausur zur vorbereitung gesteckt und das soll jetz einfach futsch sein?

Kann mir dazu jemand paar infos / vergleichbare fälle sagen?

Danke

DraonArukas

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #958 on: October 25, 2014, 03:55:10 am »
Quote from: Leonce
Darauf war meine Sauerei nich bezogen, hatte ja antrag auf ne annullierung der prüfungsleistung gestellt, und anscheinend wurde das an den Prof. weitergeleitet, der jetz meine klausur erstmal nicht mit kontrolliert hat (den rest des kurses schon).

Ist sowas legitium? wie soll denn da bei ner wiederholung (falls es soweit kommt) die neutralität gewahrt sein? Außerdem hatte ich ja dennoch arbeit in die klausur zur vorbereitung gesteckt und das soll jetz einfach futsch sein?

Kann mir dazu jemand paar infos / vergleichbare fälle sagen?

Danke

Moment: Du willst die Leistung annulliert haben? Klar ist die dann futsch! 0=0
Warum soll er sich die Mühe machen (kostet Zeit = Geld) eine Arbeit zu bewerten, deren Ergebnis nicht gewertet werden soll?

Neutralität: Kennt der dich denn persönlich mit Namen, Gesicht und Matrikelnummer?
Ansonsten läuft das bei der Nachprfg genauso ab, wie bei der Normal- Prfg: Du sitzt dort, füllst die Klausur aus und die wird bewertet.
Ansonsten gibt es für Datenschutz Beauftragte, die sind auf TU und Fakultätsseiten nachzulesen.
mafg

Florian Brückmann

ehemaliger Ehemaliger
11. Semester Maschinenbau AKM
Fachschaftsrat Maschinenwesen

Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #959 on: March 13, 2015, 07:12:09 am »
Mal wieder ich: Wenn man Mathe II erstmalig nicht bestanden hat, aber nachwievor in der alten PO 2006 immatrikuliert ist, wie kann man die dann in den nächsten Semestern nachholen? Die Übergangsregelung (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pruefungsausschuss/bergangsregelungen%20fr%20die%20Prfungen%20Mathematik%20I%20und%20II-v02.pdf) gilt ja nur bis einschließlich diesen Wintersemesters 14/15.

Ist es ab jetzt unmöglich, Mathe II noch abzulegen, obwohl man noch zwei Versuche hat?