Author Topic: Rückmeldefrist Maschinenbau SS 2012  (Read 4353 times)

xMSix

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Rückmeldefrist Maschinenbau SS 2012
« on: March 13, 2012, 06:05:29 pm »
heyho,

hab da mal ne frage. und zwar steht auf meinem überweisungsvordruck für den semesterbeitrag (SS 2012) "Rückmeldefrist=Überweisungsfrist zum Sommersemester 2012 vom 02.01.2012 bis 09.04.2012" jetzt hatte ich angenommen ich habe bis zum 9.4. zeit den semesterbeitrag zu bezahlen. jetzt lese ich HIER Rückmeldefrist ist nur bis zum 26.02!!!

was stimmt denn jetzt?? ich habe noch nicht überwiesen...muss ich jetzt 15€ gebühr draufzahlen oder bin gar exmatrikuliert??? warum gibt es zwei verschiede daten für die rückmeldefrist??? ich bin verwirrt und habe ein wenig angst hier gerade was richtig verbockt zu haben. wäre soooo toll wenn ihr mir schnell helfen könntet, damit ich wieder ruhig schlafen kann...

mfg

noname101

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Rückmeldefrist Maschinenbau SS 2012
« Reply #1 on: March 13, 2012, 06:12:51 pm »
meiner erfahrung dazu:

habe die letzten semester die gebühr immer erst viel später überwiesen. musste niemals strafe zahlen. geext wirst du auf jeden fall NICHT. überweise es einfach innerhalb der nächsten 2 wochen dann sollte das klappen.

jedoch könnte es sein dass das semesterticket für bus und bahn erst nach dem 1. april eintrifft und du damit nicht rechtzeitig deinen fahrausweis dafür erhälst.

Caipiranha

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Rückmeldefrist Maschinenbau SS 2012
« Reply #2 on: March 13, 2012, 07:40:35 pm »
Siehe hier.
Toni Steinke

Save the Earth, it\'s the only planet with chocolate

nuke993

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Rückmeldefrist Maschinenbau SS 2012
« Reply #3 on: March 13, 2012, 08:01:27 pm »
Jep, Strafe kostet es erst nach Vorlesungsbeginn, also ab Anfang April.
Hab auch kurz nach Fristende überwiesen und mittlerweile sogar schon meinen Semesterbogen bekommen. Also alles kein Stress.

Der_Elch

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Rückmeldefrist Maschinenbau SS 2012
« Reply #4 on: March 13, 2012, 08:39:34 pm »
Nen bissle unschön wirds erst wenn der Exma bescheid deswegen in der post liegt^^

Also hab ich mir natürlich nur erzählen lassen :whistling:

Black Dragon

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Rückmeldefrist Maschinenbau SS 2012
« Reply #5 on: March 13, 2012, 09:27:04 pm »
Quote from: Der_Elch
Nen bissle unschön wirds erst wenn der Exma bescheid deswegen in der post liegt^^
Warum denn?
Damit kann man immerhin zur Agentur für Arbeit gehen und Hartz IV beantragen. :D
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tiefenbass

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Rückmeldefrist Maschinenbau SS 2012
« Reply #6 on: March 14, 2012, 11:17:22 am »
@Hans-Martin: funktioniert auch nur wenn man eigene Wohnung hat und offiziell nicht mehr im Elternhaus "wohnt" (Stichworte Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz/eigener Hausstand).

Derzeit wird in der Senatskommission Lehre eine neue Immaordnung behandelt (wird wohl ab Wintersemester 2012 gelten). Wenn die durch ist, dann ist es wohl vorbei mit der kostenlosen verspäteten Immatrikulation. Derzeit wird die Zusatzgebühr ja nur deshalb erst ab Vorlesungsbeginn gefordert, weil es für den Zeitraum zwischen Fristende und Vorlesungsbeginn keine ordnungsrechtliche Grundlage gibt.
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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Matthias Zagermann
Jünger der polyphonen PVC/PVAc-Scheiben

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Quote
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