Author Topic: Antrag auf Urlaubssemster  (Read 36861 times)

mArKuZZZ

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #30 on: January 22, 2014, 10:42:47 am »
ich schließe mich hier mal an, da bei mir das gleiche ansteht. ich bin aktuell 13. semester und fange anfang märz DA an. ich überlege aber trotzdem auch ein urlaubssemester zu zücken, um einfach puffer zu haben.

was ist günstiger? jetzt urlaubssemester und dann letztes fachsemester oder einfach weitermachen und notfalls urlaubssemester hinten dran hängen? rechnerisch sollte ich die DA bis ende des 14.semesters (31.9.2014) zwar schaffen, aber man weiß ja nie.

falls ich urlaubssemester beantrage, welche argumente sind die stichhaltigsten? ich bin in dresden am IWS, somit zieht das argument "nicht vor ort" wohl nicht. müsste ich dann auf "sonstige gründe" plädieren?
Fear the beard!

Black Dragon

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #31 on: January 22, 2014, 12:53:35 pm »
"Schreibe DA" solte doch reichen. Du bist halt nicht an der Uni.
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ewigmigmag

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #32 on: February 03, 2014, 02:19:58 pm »
Servus,

darf man im Urlaubssemester seine Diplomarbeit schreiben (wenn man in DD ist)?

Gruß!

robbirob

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #33 on: February 03, 2014, 10:42:43 am »
Ich hab folgendes Problem und brauch mal einen Rat:
 
Ich schreibe zur Zeit meine Diplomarbeit und werde diese Mitte März abgeben. Ich habe aber leichte Bedenken, dass aus bestimmten Gründen meine Verteidigung erst ins nächste Semester fällt. Ich bin im 11. Semester und würde ungern auf meinem Diplomzeugnis 12 Semester stehen haben, nur weil ich ein paar Tage später verteidigen konnte.
 
Ich habe schon mit einer Beurlaubung oder Exmatrikulation geliebäugelt, allerdings bin ich nicht sicher was für mich die beste Alternative wäre. Bin für alle Tipps dankbar!

Dean

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #34 on: February 05, 2014, 10:45:33 am »
Quote from: robbirob
Ich hab folgendes Problem und brauch mal einen Rat:
 
Ich schreibe zur Zeit meine Diplomarbeit und werde diese Mitte März abgeben. Ich habe aber leichte Bedenken, dass aus bestimmten Gründen meine Verteidigung erst ins nächste Semester fällt. Ich bin im 11. Semester und würde ungern auf meinem Diplomzeugnis 12 Semester stehen haben, nur weil ich ein paar Tage später verteidigen konnte.
 
Ich habe schon mit einer Beurlaubung oder Exmatrikulation geliebäugelt, allerdings bin ich nicht sicher was für mich die beste Alternative wäre. Bin für alle Tipps dankbar!

soweit ich weiß kann man sich ab dem abgabedatum exmatrikulieren lassen. frag einfach mal im Imma-Amt nach. du musst dich für die Verteidigung jedenfalls nicht rückmelden.

Elsbietta

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #35 on: August 19, 2014, 02:30:22 pm »
Hallo, ich bin im 12. Semester und möchte gern mein erstes Urlaubssemester einlegen und habe auch schon einen Antrag eingereicht. Mit der Begründung "sonstige das Studium fördernde Gründe". Als nähere Begründung habe ich angegeben, das ich die Zeit brauche um restliche Prüfungen abzulegen. Leider habe ich gerade die Rückmail erhalten das dies nicht ausreicht. Was könnt ihr mir raten? Ich möchte ungern das Diplom im 14. Semester schreiben.

Black Dragon

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #36 on: August 26, 2014, 07:41:29 pm »
Früher war "Wiederholen von Prüfungen" mal ein anerkannter Grund. Früher hat man auch zwei Urlaubssemester mit 'nem Wischi-Waschi-Grund bekommen.

Versuchs mal damit, dass du deinen großen Beleg schreiben möchtest und damit nicht an der Uni bist. Oder im nächsten Semester mit DA schreiben begründen.
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Strombert

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #37 on: September 02, 2014, 11:06:16 am »
Kann man während eines Urlaubssemesters eigentlich als SHK beschäftigt werden?

aadas123

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #38 on: January 08, 2018, 08:33:16 am »
Quote from: Black Dragon
Urlaubssemester einzulegen ist in deinem Fall eine gute Idee.

Die Regelstudienzeit kann max. 4 Semester überschritten werden. Falls du mehr benötigst, stell bitte einen Antrag auf Verlängerung beim Prüfungsausschuss.

Solltest du die 14 Fachsemester überschreiten dürfen, musst du 500 € Studiengebühren zusätzlich zahlen.


Grüße,

kann mir das hier vielleicht nochmal jemand bestätigen? Ich habe immer gedacht, dass man nach dem 14. Semester automatisch exmatrikuliert wird und bis dahin dementsprechend fertig sein MUSS. Ich bin zwar erst im 9. und habe noch kein Urlaubssemester genommen, doch wäre es ggf. doch interessant zu wissen wie genau da die Vorgaben sind. 500€ Studiengebühren zusätzlich zahlen ist sicher nicht schön aber definitiv einer Exmatrikulation vorzuziehen.

Danke schonmal

TasmDevil

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #39 on: January 12, 2018, 11:52:18 am »
Kann mir hier jemand verraten wo ich den Antrag fürs Urlaubssemester finde.. Im Selma aufjedenfall bei mir nicht....:blink:
Fernstudie MW-13/14 : 10. Semester
To Do GS:
08/22: Mathe3, TM-FL, TM-Kine, Sprache, Info1&2; ME

Black Dragon

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #40 on: January 14, 2018, 12:23:18 am »
Kommt vielleicht erst am 15. mit Beginn der Rückmeldephase.
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