Bombentrichter
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten
Er ging persönlich zu einer Mitarbeiterin und die sagte direkt: "Ohne einen Vertrag (sprich Praktikumsvertrag o.ä.) brauche er erst gar nicht seinen Antrag abgeben. Das Praktikum darf zudem nicht im Zusammenhang mit einer Uni-Studienleistung stehen (z.B. Fachpraktikum).
Gibt es denn keine Ausnahmeregelung für welche, die seit IJ 2007 an der Uni sind??? Ist doch eine Frechheit das einfach abzuschaffen und es so manchen Studenten nun extra schwierig zu machen, da er unter Zeitdruck steht. :cry:
(2) Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 1 gelten Umstände, die das Studium zeitweilig erheblich beeinträchtigen und vom Studierenden nicht zu vertreten sind oder die einer Förderung des Studiums dienen. Dies sind insbesondere: 1. eigene Krankheit des Studierenden, durch die er an der ordnungsgemäßen Durchführung seines Studiums während eines gesamten Semesters oder jedenfalls in einem Umfang gehindert ist, der einem vollständigen Ausfall des Studiums während des betroffenen Semesters gleich kommt; ausgeschlossen sind Erkankungen, die dauerhaft bestehen,2. gesetzlicher Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit, 3. Betreuung eines eigenen Kindes bis zu dessen 14. Lebensjahr, sofern nicht bereits eine Beurlaubung nach Nr. 2 vorliegt,4. ein dem Studium dienendes Praktikum,5. Studienaufenthalt im Ausland.(4) Der förmliche Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen; eine rückwirkende Beurlaubung ist in der Regel ausgeschlossen. Der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die Ablehnung der Beurlaubung erfolgt durch rechtsmittelfähigen Bescheid.
Ich habe vor für das kommende SS einen Antrag auf Beurlaubung wegen Prüfungsvorbereitung zu stellen. Allerdings steht dies nicht mehr als Graund auf dem offiziellen Antragsformular mit dabei (falls er da mal stand). Kann es sein dass diese Begründung neuerdings nicht mehr anerkannt wird?Bzw steht dafür aber als letzte Ankreuzmöglichkeit: "sonstige das Studium fördernde Gründe (Erklärung und geeignete Nachweise)"Ich hoffe dort kann ich meinen Prüfungsvorbereitungsgrund mitunterbringen?! Wenn ja, reicht dann ein beigelegter Zettel mit der Begründung Prüfungsvorbereitung aus oder müssen noch weitere Nachweise erbracht werden..sind ja auch noch allerhand Prüfungen offen... :pinch:Danke
Kann es sein, dass man aus Gründen wie Studienleistungen aufholen/nachholen kein Urlaubsemester mehr anerkannt bekommt?Hab was davon gehört, dass man nur noch ein Betriebspraktikum mit Vertrag und nicht in Verbindung mit Fachpraktikum als anerkannter Grund zählt??? Das wäre schlecht für mich im 11. Semester, der noch 2 Belege schreiben muss.http://www.bombentrichter.de/showthread.php?p=177841#post177841