Author Topic: Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive  (Read 19562 times)

tiefenbass

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« on: December 15, 2011, 02:16:25 pm »
Hallo Leute,
anbei eine PM zu den Gerichtsverfahren von der letzten Anti-Demo:
PM zur Gerichtsverhandlung 14.12.2011


LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

----------------------------------------
Matthias Zagermann
Jünger der polyphonen PVC/PVAc-Scheiben

[/align]
 
Quote
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten

quidde

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #1 on: December 15, 2011, 04:53:56 pm »
hehe, vielen Dank...

die besten Zitate:

Quote
Mit Freude nimmt das Bündnis zur Kenntnis, dass auch der anwesende
Oberstaatsanwalt die Dresdner Bevölkerung zu mehr Einsatz gegen Nazis aufruft:
„Für jeden vernünftigen Dresdner ist der Naziaufmarsch fürchterlich“. Er hoffe schon
lange auf eine politisch-kulturelle Lösung des Problems. Dass dies bis jetzt nicht
geschehen ist, sieht er auch als Versagen der Öffentlichkeit.

Quote
Im noch offenen Prozess fiel es selbst der Staatsanwaltschaft schwer, einen
relevanten Straftatbestand zu konstruieren.
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uetzenknueff

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #2 on: December 15, 2011, 06:56:47 pm »
passend dazu wie ich finde haben Joko und Klaas eine sehr tolle Möglichkeit gefunden wie man seine Meinung äußert!
http://www.youtube.com/watch?v=_IlWdMGCuvc
grüße

quidde

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #3 on: December 20, 2011, 01:12:40 pm »
Schon eigenartig wie die Polemikbande hier mit ihren großen Worten, die alles schon als gesetzt und illegal bewertet hatte (Landfriedensbruch, Einschränkung Grundrechte, blabla), jetzt nicht einen Ton hervorbringt, weder Kommentar noch Eingeständnis.

Wo sind sie die fleissigen Link-Mainzelmännchen, die FDP Zitate, die Radikalisierungen? Oder wird jetzt bis zum 14. Februar gewartet um dann wieder Sitzblockaden und Linksextreme in einen Topf zu schmeißen?
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Lasse Bierström

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #4 on: December 20, 2011, 01:58:27 pm »
@ El Huhno: Wenn ich schon zu wissen glaube, dass etwas Provokation ist...lasse ich mich dann noch provozieren?! :huh: Nur, wenn ich auf Streit aus bin, oder?


OT, Beleidigungen etc. werden in diesem Thread genauso behandelt, wie in anderen zuvor...mit gnadenloser Zensur!! Und wenn es ausartet wird auch hier wieder dicht gemacht.

Denkt bitte daran, bevor ihr den "Antworten"-Button betätigt!
[align=left]
Quote from: Christian Morgenstern
Es gibt Menschen, die  sich immer angegriffen wähnen, wenn jemand eine Meinung ausspricht.
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quidde

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #5 on: December 20, 2011, 02:39:04 pm »
nö soll nicht, ich will nur drauf hinweisen, dass plötzlich diejenigen die die andre Diskussion angestoßen und teilweise unter dem Vorwand, ich würde allen meine Meinung aufzwingen wollen, sich verabschiedet haben - das die nichtmal den Schneid haben, das Gerichsurteil zu kommentieren.
Die letzte Frage eines gewissen Gerd Schmöllers war z.b. drei Links wo das Aktionsbündnis sich von Gewalttätigkeiten distanziert, ich habe ihm die entsprechenden Textstellen einfach aus seinen EIGENEN Links herauskopiert, auch da - keine Reaktion. Auch hier beim Gerichtsurteil - keine Reaktion.

Gegen diese Einstellung die in dem andren Thread gezeigt wurde hilft nunmal nur immer, immer und immer wieder mit dem Finger draufzeigen. So oft es geht und an jeder Stelle. Ich brauch hier keine neuerliche Diskussion.
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Akkon

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #6 on: December 21, 2011, 01:21:58 pm »
Entschuldigung, aber auf Basis der hier verlinkten Pressemitteilung ist eine Diskussion über das Urteil praktisch unmöglich.

Ich weiß nicht, ob es Absicht oder einfach reines Versehen ist, dass in dieser Mitteilung keinerlei Hinweis zu finden ist, warum  es zum Freispruch kam, bzw. wird es ja im Unterton so dargestellt, dass  der Freispruch deswegen erfolgen musste, weil die Teilnahme an einer  Blockade keine strafbare Handlung ist.

In dieser Allgemeinheit ist diese Aussage aber schlichtweg falsch.

Zur sinnvollen Diskussion müssen meiner Meinung nach folgende Punkte ergänzt werden :

1. Am 19. April 2011 erklärte das Sächsische Verfassungsgericht das Sächsische Versammlungsgesetz rückwirkend zum 1.1.2011 für verfassungswidrig.

Abgesehen von dem unguten Gefühl, das eigentlich jeden ergreifen müsste,  wenn man hört, dass der Gesetzgeber ein Gesetz erlassen hat, das  hinterher für verfassungswidrig erklärt wird, ist das erstmal kein allzu  großer Beinbruch, da ab Urteilsverkündung kein rechtsfreier Raum  entsteht, an Stelle des vom Freistaat erlassenen Gesetzes tritt das  Versammlungsgesetz des Bundes (nachfolgend kurz Versammlungsgesetz).

Für den konkreten Fall hat dieser Umstand allerdings sehr wohl eine  Bedeutung, da es zwischen dem Sächsischen Versammlungsgesetz und dem  Versammlungsgesetz Unterschiede in der Strafzumessung gibt.

Das heißt, für einige Tatbestände (nämlich genau die mit  unterschiedlicher Strafzumessung), die zwischen dem 1.1.2011 und dem  19.4.2011 liegen, kann es zu der Situation kommen, dass einerseits das  Sächsische Versammlungsgesetz aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit  nicht anwendbar ist, andererseits das Versammlungsgesetz aber keine  Anwendung finden darf, da sich aus den dort höheren Strafen ein  unzulässiger Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot ergeben würde.

Folglich entsteht also für diesen Zeitraum ein rechtlich nicht eindeutig  geregelter Bereich und Taten, die sonst möglicherweise strafbar wären,  sind es für diesen Zeitraum definitiv nicht mehr.

2. Natürlich musste es aufgrund dieses Umstandes dem Staatsanwalt schwer  fallen, eine Strafbarkeit zu unterstellen, da diese ja rein objektiv  garnicht gegeben sein konnte - das liegt aber nicht daran, dass das  Blockieren von genehmigten Demonstrationen generell nicht strafbar ist, sondern das es zum Zeitpunkt der Demonstrationen hier in Sachsen nicht strafbar war.

Der Oberstaatsanwalt hat in einer weiteren Verhandlung bezüglich des  selben Ereignisses am 14.12.2011 keinen Zweifel daran gelassen, dass die  Verhinderung einer genehmigten Demonstration grundsätzlich einen  Straftatbestand darstellt.

3. Die im Fall der Nichtbewährung angedrohte, vergleichsweise geringe  Geldstrafe in Höhe von 150 Euro ergibt sich aus den wirtschaftlichen  Verhältnissen des Angeklagten - ich denke, die meisten können mit dem  Begriff Tagessatz etwas anfangen, und das der angenommene Tagessatz bei  einem Studenten nicht sonderlich hoch liegt, dürfte auch vielen  einleuchten - in anderen Fällen kann das aber durchaus anders aussehen.

4. Abgesehen vom Umstand der oben erläuterten Strafbarkeitslücke gab es  scheinbar von Seiten des Richters auch Zweifel daran, dass der  Angeklagte überhaupt mit dem Vorsatz der Blockade gehandelt hat, oder ob  er vielleicht nur zufällig in die Menge der Gegendemonstranten geraten  ist.
Da dadurch eine Schuld aus Vorsatz nicht zweifelsfrei zu belegen ist,  wäre auch deswegen ein Freispruch das einzig rechtlich legitime Urteil  gewesen.

In Zusammenfassung bleibt meiner Meinung nach also festzuhalten - man kann aus dem Urteil definitiv nicht ableiten, dass möglicherweise in Zukunft stattfindende und strafrechtlich bewehrte Blockaden in ähnlicher Weise abgeurteilt werden oder gar straffrei sind, da es mehrere Umstände gab, die einen Freispruch in den Fällen von diesem Jahr erzwungen haben.

quidde

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #7 on: December 21, 2011, 01:59:29 pm »
Sehr gut und richtig, mein Punkt war nur, dass das Urteil in keinster Weise die Verleumdung, Vermischung und Kriminalisierung die betrieben wurde (sowohl durch Politiker, als auch z.b. hier im Forum) unterstreicht oder unterstützt. Im Gegenteil.
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Akkon

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #8 on: December 21, 2011, 02:44:16 pm »
Es wäre ja auch eine reichlich seltsame Konstruktion, wenn man aus einem Freispruch eine generelle Strafbarkeit ableitet, wer das versucht, der muss schon sehr von sich überzeugt sein ;)

Rein praktisch gesehen wird nach allem, was ich bisher dazu gelesen habe, durch das Urteil garkeine Aussage darüber getroffen bzw. die Strafbarkeit einer vorsätzlichen Blockade einer genehmigten Demonstration wird dadurch nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sie war nur eben im genannten Zeitraum aufgrund der erläuterten Rechtslage nicht gegeben.

Kurz zusammengefasst - weder "Befürworter" noch "Gegner" einer Blockade können sich auf das hier besprochene Urteil berufen, eigentlich ist es nur ein schönes Beispiel dafür, was passieren kann, wenn der Gesetzgeber bei der Erarbeitung eines Gesetzes Fehler macht.

Drasil

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #9 on: December 21, 2011, 08:00:32 pm »
Und ein anderer wird verurteilt. <-Link

Und zum Herrn Mod:
Ein "Der Klügere gibt nach" zu löschen und eine "Polemikbande" aber stehen zu lassen...:blink:
 Da wundert sich der Herr Quidde das hier niemand was dazu sagen will und beginnt sein Triumphgeheul und wenn man erklärt, dass man keinen Bock mehr hat sich aufzuregen und sich das diskutieren spart, wird das gelöscht? Muss ich/man etwa jeden Post hier mit einer Erklärung versehen?

Anmerkung des "Herrn Mod": Warum willst du uns mitteilen, dass du keinen Bock mehr hast zu diskutieren? Gehst du auch in den Supermarkt und erzählst den Verkäufer/innen, dass du nichts kaufen möchtest?? Belass es doch einfach dabei!
Dass du diesen Satz unbedingt loswerden wolltest zeigt doch nur, dass du eigentlich doch Bock hast zu diskutieren, oder? Dann aber bitte konstruktiv und nicht auf Kindergarten-Art!


[COLOR="Blue"]Edit zum "Herrn Mod": Sollte das ein Supermarkt sein, indem in oft bin (also wie hier im Forum) und sollte der Verkäufer mir entgegen rufen:" Eh,  unmoralischer Kapitalist! Los kauf meinen Senf! Rechtfertige dich, wieso du meinen Senf nicht kaufst! Hast du etwa nicht den Schneid meinen Senf zu essen?" Dann würde ich dem Verkäufer sagen, dass ich nichts kaufen möchte.
Und natürlich hab ich Bock zu diskutieren, aber wenn mich einer anblafft wie der Herr Quidde das tut, dann geht mir der Hut hoch. Es ging nicht darum, dass ich keine Argumente habe, sondern darum, dass ich sie beim Herrn Quidde für verschwendet halte.
[/COLOR]

Black Dragon

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #10 on: December 21, 2011, 08:44:06 pm »
Quote from: Akkon
Ich weiß nicht, ob es Absicht oder einfach reines Versehen ist, dass in dieser Mitteilung keinerlei Hinweis zu finden ist, warum  es zum Freispruch kam, bzw. wird es ja im Unterton so dargestellt, dass  der Freispruch deswegen erfolgen musste, weil die Teilnahme an einer  Blockade keine strafbare Handlung ist.
Der Freispruch erfolgte aus Mangel an Beweisen dafür, dass sich der Student dort wirklich aufgehalten hatte.
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
I’m just not a “waking up person”.

Akkon

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #11 on: December 21, 2011, 09:32:05 pm »
Au au au...nun fühle ich mich doch wieder an den Spruch "Amtsgerichte urteilen schnell, Landgerichte urteilen richtig" erinnert.

Ob der Richter im zweiten Prozess vom Urteil des Richters im ersten Prozess weiß ?
Da sie am selben Gericht arbeiten, sollte man eigentlich davon ausgehen, nun sagt aber der eine, wenn es keinen schlüssigen Beweis für den Vorsatz der Blockade gibt, bleibt nur der Freispruch (und damit hat er meiner Meinung nach auch Recht, die Unschuldsvermutung ist eine absolute Grundlage der fairen Rechtssprechung) und der andere sagt, es könne ja garkeinen anderen Grund für die Anwesenheit "seines" Angeklagten gegeben haben und verurteilt ihn anschließend auf Grundlage eines Gesetzes, bei dem mindestens bezweifelt werden kann, ob es auf den konkreten Fall überhaupt anwendbar ist...

Etwas unglücklich finde ich auch die diesbezügliche Pressemitteilung des Bündnisses, denn es lässt sich sicherlich trefflich darüber streiten, ob man wirklich möchte, dass eine politische Dimension in einem Gerichtsverfahren eine Rolle spielt oder nicht.

Zumal die Verteidigerin des Angeklagten wohl auch nicht damit argumentiert hat, dass die Blockade rechtmäßig war, sondern lediglich, dass der Angeklagte nicht vorsätzlich an der Blockade teilgenommen hat - womit die Aussage "Für uns sind Blockaden weiterhin legitim" in einem doch etwas anderen Licht erscheinen würde, denn faktisch bedeutet das nach bisheriger Urteils- und Rechtslage "für uns ist widerrechtliches Handeln legitim".

tiefenbass

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #12 on: January 04, 2012, 08:11:58 am »
Auch interessant:
28c3: Sachsen dreht frei
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quidde

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« Reply #13 on: January 20, 2012, 12:40:24 am »
Quote
Sachsens Innenminister Markus Ulbig hat den Aufruf Thüringer Politiker zum Protest gegen Neonazis in Dresden kritisiert. Diese seien kontraproduktiv und konterkarierten die Bemühungen in Dresden zu einem friedlichen Bündnis, sagte Ulbig der "Sächsischen Zeitung".

Ein hart rechter als Innenminister, ich schäme mich.
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KleinerHugo

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Freispruch für Sitzblockaden-Exekutive
« Reply #14 on: January 20, 2012, 04:46:23 am »
Leute mäßigt euren Ton, es geht auch ohne Beleidigungen und sinnlose Provokationen, sonst wird das Topic wieder geschlossen.

Dies ist die letzte Warnung.
Ehemaliges FSR-Mitglied, Moderator

Fachschaftsrat Maschinenwesen
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Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann.


Don´t Drink and Drive
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