Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 705253 times)

autofokus

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #645 on: August 10, 2012, 04:02:55 pm »
Quote from: Mind Eraser
dann gehst du zum arzt, holst dir ein atest und kannst es bis 3 tage nach der prüfung annulieren lassen. Bin mir grad nur nich sicher wie schnell du zum prüfungsamt musst, das sollte aber in der DPO stehen

In diesem Falle war es so, dass *vor* der Prüfung gesagt wurde, dass man bei Krankheit gleich nicht mitschreiben sollte und falls man erst mal die Aufgaben in der Hand hat, alles zu spät ist und die Klausur auf jeden Fall gewertet wird. Ich habe deswegen nicht mitgeschrieben weil ich Schiss hatte, dass die Medikamentenwirkung nachlässt und ich dann mit Krämpfen da sitze und die Klausur zu ende durchboxen muss.

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #646 on: August 10, 2012, 05:13:50 pm »
Quote from: autofokus
In diesem Falle war es so, dass *vor* der Prüfung gesagt wurde, dass man bei Krankheit gleich nicht mitschreiben sollte und falls man erst mal die Aufgaben in der Hand hat, alles zu spät ist und die Klausur auf jeden Fall gewertet wird.

Na geht's denen noch ganz gut? Wer hat das behauptet?

In der DPO §10(2) steht:

Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Kandidaten kann die Vor-lage eines ärztlichen Attestes und in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden.

Aus §10(1) geht hervor, dass sich "Rücktritt" auf den Rücktritt von einer bereits angetretenen Prüfung bezieht - Also den Fall, den du beschrieben hast.

Ist also definitiv ne Falschinformation die euch da gegeben wurde und ich hoffe nicht auch noch eine vorsätzliche.
Toni Steinke

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Black Dragon

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« Reply #647 on: August 10, 2012, 05:57:04 pm »
Es ist egal, ob du vor oder während der Prüfung auf die Bank vomierst. Solange du ein Attest bekommst.
[strike]Wenn der Arzt zu dir in die Prüfung kommen muss, solltest du schon etwas vorzuweisen haben. Zumindest lege ich den Teil mit "unverzüglich" glaubhaft machen so aus. Und das ist bereits bei Sachen wie Migräne schwer genug.
Sinnlose Anreisen musst du aus eigener Tasche bezahlen und es stört alle anderen, die die Prüfung im selben Raum schreiben ungemein.[/strike]

Nur solltest du dir, wenn du schon Medikamente nehmen musst, vorher überlegen, ob du das Risiko überhaupt eingehen möchtest.


@autofokus: Wenn dir das erst während der Anfahrt passiert, ist das natürlich was anderes. :)
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sanileo

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« Reply #648 on: August 10, 2012, 06:20:04 pm »
"unverzüglich" heißt nur, dass du sofort zu einem Arzt gehen sollst und nicht erst nen Tag später, wenn die Prüfung schon vorbei ist. Ob man nun vor der Prüfung oder innerhalb der Prüfung zum Arzt geht ist davon unabhänig. Dass heißt nicht, dass du nen Notarzt rufen musst.
ehemaliges FSR-Mitglied

autofokus

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« Reply #649 on: August 10, 2012, 07:17:54 pm »
Black Dragon, klar kann ich mir das vorher überlegen. Nur haben die Probleme halt auf der Hinfahrt angefangen (bin Fernstudent mit knapp 4h Anreise). Ich hab ne Schmerztablette geschluckt und es ging nach einiger Zeit besser. Kannst mir glauben, dass ich mich schon alleine genug darüber ärgere, Tag Urlaub weg, mehr als 100 Euro Sprit verblasen - für nix. Und die nächste Prüfungsperiode wird nicht schöner mit der nachzuholenden Klausur.

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #650 on: August 10, 2012, 07:42:39 pm »
Bitte Ordnungen und Co immer gaaaaanz langsam und möglichst 3x lesen...

Unverzüglich bezieht sich nur auf die schriftliche Mitteilung an das Prüfungsamt, wobei zunächst einmal nicht zwingend ein Attest zur Glaubhaftmachung erforderlich ist. Selbiges sollte man dann aber möglichst bald nachreichen.
Wann man zum Arzt geht ist daher erstmal zweitrangig, solange er bescheinigt, dass du an dem Tag nicht prüfungstauglich warst. Natürlich ist es sinnvoll gleich noch am Prüfungstag einen Medizinmann aufzusuchen.

Und es muss auch definitiv kein Artzt extra dafür in die Prüfung kommen! So entstehen Gerüchte... ;)
Toni Steinke

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dovav

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« Reply #651 on: August 11, 2012, 01:41:24 am »
Hallo Zusammen,

ich wollte was fragen und zwar möchte ein freund von mir von TUD an eine andere UNI wechseln.Er hat sich dort beworben und wurde angenommen.

Danach musste er eine 2.Wiederholung in ET schreiben ,hat sie aber nicht bestanden.

Da ET im neuen Studiengang wieder vorkommt ist meine Frage : was soll er jetzt machen?  sich schnell exmatrikulieren lassen vor Zwangsexmatrikulation ??

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Mr.Zed

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« Reply #652 on: August 11, 2012, 02:19:55 am »
theoretisch dürfte ihm dass auch nichts bringen, er hat die prüfung ja angetreten und das ergebnis erhalten...verspielt würde ich sagen
[align=center] [/align]

tiefenbass

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« Reply #653 on: August 11, 2012, 04:41:40 am »
Wenn das ET seines neuen Studiengang sich von dem, was er nicht bestanden hat, unterscheidet (Referenz: Modulbeschreibungen altes und neues ET), dann hat er Glück und darf neu studieren. Klarheit bringt hier nur ein Nachfragen beim Prüfungsausschuss des neuen Studienganges, da es in dessen Entscheidungshoheit fällt.

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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Matthias Zagermann
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[/align]
 
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dovav

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« Reply #654 on: August 11, 2012, 04:36:44 pm »
Danke für eure schnellen antworten.

Ich möchte den Fall noch erklären,er studiert Mechatronik und will Maschinenbau wechseln.Wie soll er jetzt vorgehen?

Hanspeter42

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« Reply #655 on: August 18, 2012, 05:31:37 pm »
Ich hab nur mal eine Frage zum Verständins.
Sind normale Prüfungen (also ET Prüfung) Zwischenprüfungen /Diplomvorprüfungen?

tiefenbass

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« Reply #656 on: August 18, 2012, 09:15:25 pm »
Nein. Die "Zwischenprüfung" ist das Vordiplom. Bei uns an der Fakultät ist sie keine gesonderte Prüfung, sondern sondern stellt einen gewichteten Schnitt über ausgewählte Modulnoten dar.
Modulnoten wiederum werden durch Prüfungsleistungen gebildet, welche quasi unter anderem die eigentlichen Prüfungen (wie ET-Prüfung) sind.

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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eXc!teR

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #657 on: September 10, 2012, 12:07:35 pm »
Es kursiert das Gerücht das es bald eine neue Diplomprüfungs Ordnung geben wird.

Es soll nun möglich sein Prüfungen des Hauptstudiums mit MEHR als einer Fehlleistung aus dem Grundstudium zu schreiben.

In wie weit entspricht das der Wahrheit?

mfg.Hannes

Steven

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« Reply #658 on: September 10, 2012, 12:20:50 pm »
Quote from: eXc!teR


In wie weit entspricht das der Wahrheit?

mfg.Hannes


Im sächsischen Hochschulgesetzt gab es eine Änderung, die eine Zwischenprüfung nicht mehr vorsieht. Da das HSG als Landesgesetz über der DPO steht, wird es in unsere DPO eingepflegt.

eXc!teR

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« Reply #659 on: September 10, 2012, 12:29:56 pm »
Auch für Leute Immajahrgang 2010?