Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 703441 times)

Schmali

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #540 on: November 17, 2011, 12:16:04 am »
die 1 Jahresfrist zur wiederholung kann nur wegen eines von dir nicht verschuldeten Grundes (z.b. krankheit) geändert werden. einfach eine auszeit nehmen zu wollen zählt da wohl nicht dazu.

ein antrag auf verlängerung des grundstudiums ist nicht notwendig

Bramauer

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #541 on: November 17, 2011, 07:41:48 am »
Vielen dank für deine kompetente Antwort.
Aber wie soll ich denn dann in diesem fall einen einjährigen auslandsaufenthalt verwirklichen (was einem ja nahezu jeder empfiehlt).

Ligrü

Brami

Jule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #542 on: November 17, 2011, 11:26:49 am »
Schreibe die Prüfung(en), wo ein Bestehen in Frage steht, einfach nicht mit, sondern erst später, wenn du wieder da bist!
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Schmali

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #543 on: November 17, 2011, 07:23:43 pm »
du könntest auch versuchen mit deinem prüfer zu reden,ob es eine individuelle lösung für dich gibt

alternativ dazu: nicht ein ganze jahr ins ausland, die meisten machen nur ein semester

tm:<

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« Reply #544 on: November 21, 2011, 09:24:51 am »
Hallo liebe Leute,

ich habe folgendes Problem: Ich wollte gerade mein Vordiplom beantragen, kann aber das Formular nicht mehr finden. In älteren Posts heisst es, dass man dieses auf folgender Seite herrunterladen kann

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_formulare_informationen/Antrag_Zeugnis_Diplom-Vorpruefung.pdf

Leider tritt dort ein Fehler auf ... kann mir bitte jemand weiterhelfen?!

Vielen Dank im Voraus


lilo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #546 on: December 28, 2011, 02:12:19 pm »
Da die nächste Einschreibeperiode naht, eine Frage (eigentlich zwei). Hoffentlich kann jemand Klarheit schaffen :)

Ich bin vergangenes Semester (SoSe 2011) rechtzeitig von einer Prüfung zurück getreten. Zählt der Rücktritt als Versuch? Muss ich mich dann dieses Semester für die Prüfung einschreiben? Ich würde sie aus diversen Gründen lieber erst im SoSe 2012 mitschreiben... :unsure:

celesta

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« Reply #547 on: December 28, 2011, 04:37:23 pm »
Ein rechtzeitiger Rücktritt zählt nicht als Versuch. Demzufolge musst du dich dieses Semester auch nicht für die Prüfung einschreiben.
Nach meiner Erfahrung raus bringt es nur nichts Prüfungen immer wieder zu schieben, außer man besucht nochmal die Vorlesung/Übung.
Mandy Schulz

ehemaliges FSR-Mitglied

cRackfeeling

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« Reply #548 on: January 13, 2012, 07:39:33 pm »
Hallo,

hätte eine kurze Frage, für meine zwei Vertiefungsmodule stehen mir jeweils 5 Fächer mit 4 SWS zur verfügung. Ich muss also je 3 Fächer wählen.

Ist es möglich alle 10 Fächer zu belegen & sich darin prüfen zu lassen und erst danach die 6 Fächer auszuwählen, die in die Diplomnote eingehen sollen? Oder muss man das irgendwie im voraus festlegen?

Und ist es irgendwie möglich die Note des TWF auszugleichen?

Jule

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« Reply #549 on: January 14, 2012, 02:43:44 am »
Ja, du kannst dich erstmal für alles Mögliche einschreiben. Bei der Eröffnung des Diplomverfahrens bestimmst du denn deine Module und Fächer und das was übrig bleibt, kommt zu den Zusätzfächern (ohne Einfluss auf die Diplomnote).

Das TWF-/NTWF-Modul kann nicht direkt ausgeglichen werden, es gibt nur die Pflichtmodule-Module und so wie sie sind. Bzw. wie meinst du das? Es steht dir frei, wieviele Fächer du belegst. Du kannst statt der 4 SWS auch beispielsweise 10 absolvieren. Die Note wird dann gemäß der SWS-Anteile gemittelt, angerechnet für's Diplom werden am Ende aber nach wie vor die 4 SWS. Du kannst aber nicht bereits belegte Fächer mit Note austauschen.
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punk24887

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« Reply #550 on: January 14, 2012, 10:44:32 am »
Moin Zusammen, habe folgende Frage.

Ich mache gerade mein FP in Flensburg bei Kornes und möchte im Anschluss meinen Großen Beleg schreiben. Kann ich den Beleg auch im Urlaubssemester schreiben?

Mfg Matthias

Caipiranha

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« Reply #551 on: January 14, 2012, 06:10:16 pm »
Ja kannst du.
Toni Steinke

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Mr.Zed

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #552 on: January 18, 2012, 10:01:58 am »
wollte mich gerade zur 2.W mathe1 eintragen und da kommt das:

' LSF-Verbindungsaufbau fehlgeschlagen  LSF-Verbindungsaufbau fehlgeschlagen Voraussetzungsfehler  : 3110   Mathematik I   (Prüfungsleistung,  PF)   '

TT hat funktioniert...doofe frage: muss ich bei der 2.w was anders machen, außer dass ich sie gleich im darauffolgenden semester absolvieren muss? :blink:
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Allan Sche Sar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #553 on: January 18, 2012, 10:10:13 am »
Ja musst du, du hättest dich vier Wochen nach bekannt werden, der Note (durchgefallen) schriftlich im Prüfungsamt anmelden müssen. Die Damen dort tragen die Prüfung für dich dann ein.
 
Jetzt heißt es also auf den Knien rutschend mit dem formlosen Schreiben dort nett nachzufragen.

Mr.Zed

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #554 on: January 18, 2012, 10:17:20 am »
verdamned -.-
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