Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 705248 times)

Schmali

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #510 on: September 13, 2011, 03:56:44 pm »
also ich glaube nicht, dass das so einfach funktionert... könnte ja dann jeder ankommen, der mit seiner note nicht zufrieden ist.

wer aus gewissenbissen heraus plötzlich ein problem mit dem betrügen hat, sollte es einfach zukünftig unterlassen

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #511 on: September 13, 2011, 05:34:19 pm »
Quote from: Schmali
also ich glaube nicht, dass das so einfach funktionert... könnte ja dann jeder ankommen, der mit seiner note nicht zufrieden ist.
Jup, da könnte jeder kommen - Aber wenn die DPO es nicht anders hergibt, dann muss man sich halt danach richten.

DPO §10(3)
Quote
Versucht der Kandidat, das Ergebnis seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benut-zung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Anders sieht es nach Ausstellung des Zeugnisses (Vordiplom, Diplom) aus:

DPO §21(1)
Quote
Hat der Kandidat bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann die Note der Prüfungsleistung entsprechend § 10, Abs. 3 berichtigt werden.
Der Prof kann natürlich darüber hinwegsehen und die Sache nicht weitermelden. Im Fall das du eine Wiederholung willst, bin ich der Meinung die 5 muss gegeben werden, aber im Streitfall entscheidet letztlich der Prüfungsausschuss.

Die Frage wäre dann aber: Möchte man wirklich auf diese unfeine Art eine Wiederholungsprüfung gegen den Willen des Prof durchsetzen, der diese ja letzten Endes bewertet...?
Toni Steinke

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uetzenknueff

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #512 on: October 01, 2011, 11:55:13 am »
Ich hätte mal eine Frage zu der SWS Anzahl von "Bahnmechanik für Raumfahrzeuge".
Undzwar steht auf der Homepage des ILR Institutes 1 SWS und das wurde uns auch immer gesagt.
Jetzt steht aber in der Hisquiz Notenliste auf einmal 2 SWS ... welches ist nun richtig?
grüße

kutscher

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« Reply #513 on: October 01, 2011, 02:41:02 pm »
Quote from: uetzenknueff
Ich hätte mal eine Frage zu der SWS Anzahl von "Bahnmechanik für Raumfahrzeuge".
Undzwar steht auf der Homepage des ILR Institutes 1 SWS und das wurde uns auch immer gesagt.
Jetzt steht aber in der Hisquiz Notenliste auf einmal 2 SWS ... welches ist nun richtig?

Hier gilt die momentan gültige Modulordnung für den Maschinenbau. In Vertiefungsmodulen stehen für das Fach 2 SWS eingetragen. Damit wäre nur das gültig.

Zum Vergleich hier der Link.
Tim Hoffmann
 
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Gehe Wege, die noch keiner ging, damit DU Spuren hinterlässt.\'

Quickley

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« Reply #514 on: October 06, 2011, 12:30:29 pm »
Moin,
das wurde sicherlich schon mal gefragt, aber ich frage trotzdem nochmal. Kann man mit "Zusatzleistungen", also Leistungen außerhalb seiner vorgeschriebenen Module seine Diplomnote aufpolieren? Oder gehen diese Leistungen, die nicht in einem Modul sind gar nicht in die Wertung mit ein?

Dann würde ich noch gerne wissen, ob man auch nachträglich die "Fächer" in den Vertiefungsmodulen tauschen kann. Oder hat man bei der Prüfungsanmeldungen dies unwiederruflich festgelegt?

Gehen die NTWF und TWF eigentlich als vollwertige Note in den Enddurchschnitt ein? Wenn ich das richtig verstanden habe, werden zur Bildung des Durchschnitts nur die Noten aus dem Hauptstudium (Mittelwert und prozentuale Anteile der Belege und Diplomarbeit) berücksichtigt. Ist das so richtig?

Grüße
Quickley

Jule

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« Reply #515 on: October 06, 2011, 02:04:10 pm »
Zusatzleistungen (alles außerhalb deiner Pflichtfächer/-module) gehen nicht in die Notenbildung ein, sondern finden lediglich Erwähnung auf dem Zeugnis. Man kann damit also sein Imange aufpolieren, nicht aber den Notendurchschnitt.

TWF/NTWF gehen entpsrechend der Leistungspunkte in die Diplomnote ein.

Du kannst dich im Hauptstudium erstmal wie du lustig bist für Prüfungen einschreiben und kannst am Ende (beim Diplom-Antrag) deine Module aus dem "Pool" zusammenstellen. Was übrig bleibt, landet bei den Zusatzleistungen, sofern du dies wünschst (entweder mit Note oder ohne Note, oder gar nicht).
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Quickley

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« Reply #516 on: October 06, 2011, 02:24:05 pm »
Danke für deine Antwort ;) Wie ist es denn, wenn ich innerhalb meiner Pflichtmodule eine Leistung nicht bestanden habe. Kann ich diese irgendwie aussortieren? Das Modul an sich wäre trotz dieser Fehlleistung bestanden. Innerhalb dieses Modul kann ich diese ja nicht wiederholen, oder etwa doch? Wenn ich darauf nun das anwenden, was du geschrieben hast, würde das ja bedeuten, dass ich dieses Fach auch als Zusatzleistung einbringen kann, aber diese Leistung wäre dann ja "nicht bestanden".
Bei dem Fach handelt es sich um ein Wahlfach innerhalb eines meiner Vertiefungsmodul, dass aber laut Modulbeschreibung nicht als Pflicht gilt. Muss ich dieses eigentlich nach einem Fehlversuch wiederholen, oder kann mir das auch egal sein, weil es ja "nur" ein Wahlfach ist?

Lodhur

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« Reply #517 on: October 12, 2011, 11:10:30 am »
Ich habe letztes Semester bei RAJU die Prüfung mitgeschrieben und wollte das als nichttechnisches Wahlpflichtfach eintragen lassen.
 
Die Note wurde aber als Zusatzleistung eingetragen und als ich dort angerufen habe und das berichtigen lassen wollte, meinte die Dame, dass es nicht möglich ist.
 
Dementsprechend habe ich die Prüfung, im Hinblick auf meine Diplomnote, völlig umsonst mitgeschrieben.
 
Gibt es keine Möglichkeit die Note nachträglich einfach als nichttechnisches Wahlpflichtfach einzutragen?
Immerhin handelt es sich hier nur um eine Formalität!

Jule

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« Reply #518 on: October 12, 2011, 11:26:54 am »
Hast du dich VOR der Prüfung ordnungsgemäß eingeschrieben, d. h. über das Formular unter "Nichttechnisches Wahlpflichtfach" mit einem Kreuz bei "P"? Wenn ja, liegt der Fehler nicht bei dir und ich würde auf ein Umtragen bestehen. Wenn nicht, kann nichts umgetragen werden. Nachbenennungen zu den NTWF/TWF gehen nur als unbenoteter Leistungsschein (zum SWS auffüllen). Da könnte ja jeder wie er lustig ist Prüfungen schreiben und sich am Ende die 1er rauspicken ;)
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Lodhur

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« Reply #519 on: October 12, 2011, 11:36:15 am »
Das Problem bei der Sache ist, dass wir vorher bei der Dozentin von RAJU nachgefragt haben,ob es denn als nichttechnisches Wahlpflichtfach an unser Prüfungsamt weitergeleitet wird. Sie sagte, dass es ordnungsgemäß übertragen wird und wir sind nicht auf die Idee gekommen, dass man da nen Formular braucht.
 
Wir wollten von vornherein diese Note, egal wie sie ausfällt, als nichttechnisches Wahlpflichtfach.
 
Jetzt kann doch nen halbes Jahr "Arbeit" nicht für umsonst gewesen sein?

dizZzl

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« Reply #520 on: October 12, 2011, 11:58:47 am »
Quote from: Jule
Hast du dich VOR der Prüfung ordnungsgemäß eingeschrieben, d. h. über das Formular unter "Nichttechnisches Wahlpflichtfach" mit einem Kreuz bei "P"? Wenn ja, liegt der Fehler nicht bei dir und ich würde auf ein Umtragen bestehen. Wenn nicht, kann nichts umgetragen werden. Nachbenennungen zu den NTWF/TWF gehen nur als unbenoteter Leistungsschein (zum SWS auffüllen). Da könnte ja jeder wie er lustig ist Prüfungen schreiben und sich am Ende die 1er rauspicken ;)

also verstehe ich das auch richtig, dass die veranstaltung "grundlagen des MB", die ich letztes WS mitgeschrieben und bestanden habe, welche bei mir jetzt komischerweise unter Fremdsprachen aufgeführt ist, nicht als TWF genommen werden darf..?!

Jule

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« Reply #521 on: October 12, 2011, 12:22:35 pm »
@Lodhur
Ja, das mag ja sein, aber so sind nunmal die Regeln. Da hättet ihr euch vorher richtig informieren müssen bzw. hätte man ja auch von selbst drauf kommen können, dass man sich vorher einschreiben muss (wie bei jeder anderen Prüfung auch).

@dizZzl
"Grundlagen des MB" war zu meiner Zeit noch unbenotet, also ein Leistungsschein. Wie gesagt können unbenotete Leistungen nachbenannt werden. Lodhur kann sein RAJU auch als NTWF einbringen, nur eben nicht mit Note.

Man kann das auch alles auf den Seiten des Prüfungsamtes nachlesen, dauert vielleicht 5min.: http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_formulare_informationen
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Quickley

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #522 on: October 12, 2011, 12:34:25 pm »
Quote
Danke für deine Antwort ;)  Wie ist es denn, wenn ich innerhalb meiner Pflichtmodule eine Leistung  nicht bestanden habe. Kann ich diese irgendwie aussortieren? Das Modul  an sich wäre trotz dieser Fehlleistung bestanden. Innerhalb dieses Modul  kann ich diese ja nicht wiederholen, oder etwa doch? Wenn ich darauf  nun das anwenden, was du geschrieben hast, würde das ja bedeuten, dass  ich dieses Fach auch als Zusatzleistung einbringen kann, aber diese  Leistung wäre dann ja "nicht bestanden".
Bei dem Fach handelt es sich um ein Wahlfach innerhalb eines meiner  Vertiefungsmodul, dass aber laut Modulbeschreibung nicht als Pflicht  gilt. Muss ich dieses eigentlich nach einem Fehlversuch wiederholen,  oder kann mir das auch egal sein, weil es ja "nur" ein Wahlfach ist?

Weiß das niemand? Eigentlich würde mich dabei nur die Frage interessieren, ob man eine Leistung, die "nicht bestanden" ist und als Zusatzleistung ins Auge gefasst wurde, überhaupt wiederholen (bestehen) muss?

Jule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #523 on: October 12, 2011, 03:35:38 pm »
Wissen tu ich es nicht, nein. Am Besten wendest du dich damit vertrauensvoll an unser Prüfungsamt :D

Meine VERMUTUNG ist aber wie folgt:

Solange deine Modulnote besser gleich 4,0 ist, geht gar nichts zu wiederholen. Weder ein Pflichtfach noch ein Wahlfach. Beim Wahlfach ist der Vorteil, dass du die 5 nicht nehmen musst, sondern das Fach einfach durch ein anderes aus dem Modul ersetzen kannst (insofern genügend Wahlmöglichkeiten mit entsprechenden SWS zur Verfügung stehen). Eine 5 im Pflichtfach muss man mitnehmen.

Wie gesagt, man kann sich erstmal quer Beet im HISQIS einschreiben, Hauptsache es ist irgendwie vermerkt. Das hat mir das Prüfungsamt bestätigt, nachdem in meinem "Vertiefungsmodul 1" mittlerweile Prüfungen aus 3 verschiedenen Modulen auftauchen. Eine Ordnung kann auch erst am Ende (beim Diplom-Antrag) erfolgen, wobei nicht eingebrachte Leistungen zu den Zusatzleistungen wandern (mit oder ohne Notenvermerk (oder sinnloser Weise auch gar nicht) - wie man möchte). Selbstverständlich ist eine nicht bestandene Prüfung keine ZusatzLEISTUNG... Wird dann wohl zur Karteileiche oder so ;)

Aber wie gesagt: Wenn du das nächste Mal im Zeunerbau bist, schau mal im Prüfungsamt vorbei. Nur um sicher zu sein. Und anschließend bitte hier für die Nachwelt festhalten :happy:
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Heusch

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #524 on: October 18, 2011, 11:07:59 pm »
Lieber Prüfungsausschuss,
ich habe jetzt schon eine Menge Leute gefragt, auch schon diverse Stunden in allen möglichen Suchen verbracht und möchte nun doch noch einmal hier Folgendes erfragen.
Meine Situation:
derzeit 9. Semester, ET
Für mein erstes Vertiefungsmodul brauche ich noch eine Leistung, das andere ist bereits fertig. An sich steht meiner Diplomarbeit im 10. nichts im Weg.
Leider habe ich das abgeschlossene Modul in den Sand gesetzt (3;3,3;5) und würde es gern durch ein anderes ersetzen. An sich kein Problem: neues Modul im 10. machen und die Diplomarbeit  im 11. schreiben. Dann büße ich jedoch ein Semester ein.
Mein Plan:
Ich melde meine Diplomarbeit  mit meinen bisherigen Leistungen anfangs des 10. an (mit schlechten Modul) und schreibe parallel zu meiner Diplomarbeit  ein 3. Modul. Die Frage ist nun, wann dich die Noten für die Diplomnote festlegen muss. Wenn ich sie mit der Abgabe der Diplomarbeit festlegen kann könnte ich im 10. mit hoffentlich guter Note fertig werden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet und einen kurzen Kommentar hinterlassen würdet!
Danke!