Früher musste man alle Prüfungen des Grundstudiums bis zum 4. Semester (einschließlich) einmal versucht haben und hatte bei offenen Leistungen automatisch ein Jahr länger Zeit (ab Zeitpunkt des Erstversuchs), die zu wiederholen.
Hatte man Prüfungen innerhalb der 4 Semester noch nicht versucht, musste man für diese Antrag auf Verlängerung des Grundstudiums stellen. Aber bis zum 6. musste man dann jede Prüfung wenigstens versucht haben, sonst war zick.
Heute, mit dem neuen HSG, entfällt alles. Du hast nachwievor 8 Semester für das Grundstudium Zeit (das leitet sich aus den 14 Semestern für das gesamte Studium ab), aber wie man das nun für sich regelt, ist eigene Sache.