Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704278 times)

Juppi86

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #405 on: April 26, 2011, 12:39:20 pm »
Hallo Prüfungsausschuß:

Ich wollte meine Diplomarbeit bei BMW schreiben.

Ich habe Vorort einen Betreuer und mit einem Uni-Betreuer siehts auch gut aus.
Nun muss die Aufgabenstellung noch vom Prüfungsausschuß anerkannt werden.

Wie sehen da die Chancen aus?

und was ist mit rechtzeitiger Ausgabe gemeint! DPO § 19 (3)
Kann ich da einen Termin angeben, an dem mir dann Diplom-Aufgabenstellung ausgehändigt werden soll!? Also mein Wunsch-Start-Termin!

Und kann man auch einen Universitäts-Professor einer anderen Uni als Betreuer wählen!?

Ja das wärs schon:huh: :huh:

Ondrej

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #406 on: June 05, 2011, 07:12:03 am »
Hallo,
 
ich studiere Maschinenbau im 6. Fachsemester und bin im Grundstudium.
 
Mein Problem:
 
Ich habe im 5.& 6. Semester keinen Antrag auf Verlängerung des Grundstudiums gestellt, allerdings habe ich 2 Module offen (TMB und Strö), die ich bisjetzt noch garnicht geschrieben/versucht habe und zur kommenden Prüfungsperiode schreiben möchte....gibt es da Konflikte?
 
Grüße

Schmali

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #407 on: June 05, 2011, 08:17:27 pm »
im grunde ist der antrag auf verlängerung nicht mehr nötig. es sollte daher keine probleme geben

Bogi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #408 on: June 16, 2011, 07:16:42 pm »
Hallo zusammen,
ich hab demnächst meine Verteidigung der DA und somit das Ende meines Studiums erreicht. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mich am Tag der Verteidigung bzw. danach arbeitslos melden muss...
Nach Aussagen des PA gilt ab dem Tag der Verteidigung eine "Arbeitsberechtigung" als Dipl-Ing wodurch man sich arbeitslos melden müsste. Allerdings wird der Status als Student noch bis Ende des laufenden Semesters von der TU aufrechterhalten. Wie kann ich also gleichzeitig noch Student sein, wenn ich mich arbeitslos melden muss??? (das ganze Thema betrifft ja auch Zahlungen für Krankenkasse etc.)
Hoffe es weiß jemand Rat. Danke schonmal dafür!

Schmali

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #409 on: June 16, 2011, 08:14:39 pm »
du wirst am tag deiner verteidigung (sofern du nicht duchfällst :happy: ) geext, ganz automatisch. das wird dir dann rückwirkend per post mitgeteilt

du musst dich also dem entsprechend rechtzeitig arbeitslos melden, wenn du leistung vom amt erhalten willst.

Bogi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #410 on: June 17, 2011, 12:58:10 am »
Mir gehts gar nicht so sehr um Leistungen vom Amt sondern eher um Beiträge für Versicherungen, Rente etc. ...
Laut §21 des SächsHG von 2008 wird man erst zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Demnach wird man weiter als Student geführt und hat auch den Status... Also brauch ich mich doch bei keinem Amt melden!?

Was ist denn nun richtig?!

Schmali

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #411 on: June 17, 2011, 04:06:49 pm »
Quote
(1) Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie
ausgesprochen wird. Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft des Studenten in der
Hochschule.


diese tolle formulierung "in der regel" lässt der uni im prinzip völlige narrenfreiheit :happy:

ich kenne leider nur welche, die ihr diplom vor 2008 bekommen haben. vielleicht war es da wirklich anders als jetzt. dir bleibt wohl jetzt leider nur übrig, beim imma-amt nachzufragen. die sollten ja wissen, zu welchen zeitpunkt die von ihnen ausgesprochene exma gültigkeit bekommt

wär nett, wenn du uns danach übers ergebnis informierst

Jesse

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« Reply #412 on: June 18, 2011, 02:53:22 pm »
das Thema hatte ich gerade heute auch, ich würde dir empfehlen dich nicht beim Arbeitsamt zu melden, denn dann musst du sogar 1€ Jobs annehmen u die gehen dir mit Bewerbungen auf die nerven. Du bist eig noch Student bis zum Ende des Sem, dann musst du dich melden beim Arbeitsamt. (Kenne einen Bau-Ing der im Dez. Verteidigung hatte und noch bis Ende März Student war u dadurch auch versichert etc.)
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


TermyLucky

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« Reply #413 on: June 19, 2011, 12:16:39 am »
Nachtrag: Also erst einmal hat Jesse vollkommen recht. Du behälst den Studentenstatus bis Ende des Semesters. D.h. du bist kannst auch als solcher versichert bleiben. Für ALG II (aka H4) musst du dich natürlich arbeitslos melden. Damit steigen aber auch die Krankenkassenbeiträge (aufs Doppelte!). Solltest du nicht darauf angewiesen sein, würde ich es lassen (sofern in absehbarer Zeit ein Arbeitsverhältnis entsteht). ABER: Sobald du in ein festes Arbeitsverhältnis eintrittst, das über den Freibetrag für Studenten entlohnt wird, musst du dich bei Krankenkasse als Arbeitnehmer melden. Das passiert normalerweise ohnehin automatisch, aber man kann ja nie wissen. Ohne den Versicherungsnachweis wirst du wahrscheinlich gar nicht arbeiten können und ich würds auch nicht machen.
Johannes Zalucky

ExFSR Maschinenwesen

qoohuhn

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« Reply #414 on: June 20, 2011, 05:33:30 pm »
Hallo,
ich dachte ich kann mich nach im 6 semester ganz normal zur 2 W im grundstudium einschreiben. Das geht heut aber nicht. Musste ich da noch ein antrag abgegben? Und wenn ja geht das jetzt noch? ODer hab ich mich hierdurch jetzt selbstgeext?
Anmeldung 2. Wiederholung
  • formloser Antrag innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe im Hisquis
  • genehmigter Antrag ist gleichzeitig Anmeldung zur nächsten Prüfung  (keine Online-Einschreibung erforderlich. Man muss nächsten Termin  wahrnehmen.)

sanileo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #415 on: June 20, 2011, 05:55:34 pm »
Frage und Antwort in einem Post?

ja, du kannst jetzt noch einen formlosen Antrag stellen. Das mit den 4 Wochen gibt es nicht mehr durch das neue Hochschulgesetz
ehemaliges FSR-Mitglied

qoohuhn

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #416 on: June 20, 2011, 05:58:24 pm »
Naja die 4 wochen waren halt grad mein schock.Also renn ich morgen ins prüfungsamt mit einem antrag und alles ist schick?

mermaid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #417 on: June 21, 2011, 10:37:25 am »
Ja, wenn du den Antrag abgibst, ist alles ok.
[COLOR="SlateGray"]
Es ist für den Bearbeiter (Hr. Modler) natürlich schöner, wenn alle Anträge schnellstmöglich, abgegeben werden, da er ja alle formal bewilligt/ unterschreibt. [/COLOR]

Lauchi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #418 on: June 22, 2011, 11:45:55 am »
Hallo FSR,

ich hab mal ne Frage in wie weit bin ich Verpflichtet mich Online für die Prüfungen einzuschreiben.

In der Ordung steht drin das die Art und Weise der Anmeldung durch das Prüfungsamt vorgegeben wird und die sagt, dass das über Hisqis geschehen muss.

ABER die Benutzerbedingungen sagen:
Der Betrieb des HISQIS-Systems für Studierende an der TU Dresden erfolgt zunächst als Pilotprojekt und unter Vorbehalt. (könnte man ja noch mit leben)

UND ganz wichtig

Die Nutzung des Systems ist FREIWILLIG und erfolgt auf EIGENES Risiko. Die Technische Universität Dresden übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

Quelle: https://qis.dez.tu-dresden.de/qisserver/servlet/de.his.servlet.RequestDispatcherServlet?state=template&template=user/news

Klar das ganze Studium ist freiwillig aber so wie ich das sehe gibt es keine ordentliche Möglichkeit sich für Prüfungen anzumelden.

mermaid

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #419 on: June 22, 2011, 01:51:50 pm »
Das Prüfungsamt bietet aber auch die Möglichkeit sich per Formular zu den Prüfungen anzumelden, auch der Rücktritt von Prüfungen ist per Formular möglich. Ich denke, dass ist doch eine vernünftige Möglichkeit, wenn man das HISQIS nicht nutzen möchte, aber es entfallen die Vorteile, dass man sich selbst bestimmte Dinge ausdrucken kann.