Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704384 times)

asdf.

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #300 on: November 04, 2009, 06:29:36 pm »
Ja, den § hatte ich auch gelesen, nur steht für mich da nicht eindeutig drin, dass man nur dann eine nicht bestandene Prüfungsleistung wiederholen kann, wenn man das Modul als Ganzes nicht bestanden hat.

Ich lese aus §13 eigentlich nur raus, dass man bei einem nicht bestandenen Modul lediglich die nicht bestandenen Prüfungsleistungen wiederholen kann. Der Fall eines bestandenen Moduls trotz nicht bestandener Prüfungsleistungen wird ja abgesehen von den Ausnahmen (in denen man die einzelnen Prüfungen bestehen muss und nicht nur das Modul als Ganzes) überhaupt nicht erwähnt.

Fänds irgendwie auch fairer, wenn man nicht bestandene Prüfungen wiederholen kann - im Hauptstudium hätte man ja sonst nur noch die Möglichkeit, alle anderen Prüfungen des Moduls zu schmeissen, um dann eben alle wiederholen zu können. Am Ende käme dabei ja das gleiche raus, aber blöd wärs allemal...

Mind Eraser

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #301 on: November 04, 2009, 08:53:09 pm »
@asdf.
in der DPO am Ende von Seite 8 und am Anfang von Seite 9 (§13 Absatz 1) steht eindeutig geschrieben:

Quote
Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist, abgesehen von dem in § 12, Abs. 2 geregelten Fall, nicht zulässig.
und §12 regelt nur Freiversuche, also darf man bestandene Module nicht verbessern, da das schreiben einer nichtbestanden Prüfung als wiederholung des Moduls zählt.
[align=center]
Quote
Free-cutting, the only way to do it.
Ich spreche immernoch in der alten Rechtschreibung!!!!

Quote
Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kinder vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird von ihr was zu hoffen sein.
Arthur Schopenhauer
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[align=center] Andreas Lehmann
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[align=center] ehemaliges FSR-Mitglied, Moderator
[/align]
 
[align=center]
[/align]

asdf.

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #302 on: November 04, 2009, 09:59:46 pm »
Quote from: Mind Eraser
@asdf.
in der DPO am Ende von Seite 8 und am Anfang von Seite 9 (§13 Absatz 1) steht eindeutig geschrieben:

und §12 regelt nur Freiversuche, also darf man bestandene Module nicht verbessern, da das schreiben einer nichtbestanden Prüfung als wiederholung des Moduls zählt.


Hmm, also wenn das Wiederholen einer (von 5-6?) Prüfungsleistung als Wiederholen der kompletten dazugehörigen Modulprüfung zählt, dann ist die Sache ja klar. :sleep:

Trotzdem seltsame Regelung irgendwie. Wenn man jetzt einfach alle offenen Modulprüfungen nicht besteht, kann man ja trotzdem alles nachschreiben.

Danke jedenfalls.

ichf

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #303 on: January 21, 2010, 05:28:03 pm »
Hallo Leute,
 
ich habe gehört das Fächer aus der eigenen Vertiefungsrichtung nicht als Technisches Wahlpflichtfach anerkannt werden. Ich hab das aber so gemacht (Luftfahrtantriebe 2) und bei mir steht das auch als TWF im HISQIS drinn. Jetzt wollt ich mal wissen ob ich das als vom Prüfunsamt akzepiert verstehen kann. Oder kommt das dicke Ende erst (Sie haben ja gar kein TWF) wenn ich meine Diplomarbeit anmelden will?
 
Danke im Vorraus.

Stöpselinchen

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« Reply #304 on: January 21, 2010, 05:38:39 pm »
ja, so wird es wahrscheinlich werden. Es ist ja angedacht, dass man andere Veranstaltungen besucht um über den Tellerrand zu schauen. Und da ist die eigene Vertiefung ja nicht gerade günstig.
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FaTaMa 2010

ichf

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« Reply #305 on: January 21, 2010, 05:50:46 pm »
Quote from: Stöpselinchen
ja, so wird es wahrscheinlich werden. Es ist ja angedacht, dass man andere Veranstaltungen besucht um über den Tellerrand zu schauen. Und da ist die eigene Vertiefung ja nicht gerade günstig.

Auszug aus der Info des P-Amtes zu TWF und NTWF:
 
"Als TWF[FONT=FGILNF+Arial,Arial][FONT=FGILNF+Arial,Arial]werden technische und naturwissenschaftliche Fächer aus dem Lehrangebot der TU Dresden gezählt, die Studieninhalt eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums sind. Sie sollen den Studenten in die Lage versetzen, sich auf dem von ihm gewünschten Gebiet weiter zu spezialisieren oder auch breiter angelegte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die über den Pflicht-Lehrinhalt seines Hauptstudiums hinausgehen."[/FONT][/FONT][FONT=FGILKL+CourierNewPSMT,Courier New PSMT][FONT=FGILKL+CourierNewPSMT,Courier New PSMT] [/FONT][/FONT]

Link: http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/TWF-NTWF-Aushang.pdf
 
wenn ich mir das so angucke steht davon aber nichts drinn.

Caipiranha

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« Reply #306 on: January 21, 2010, 06:24:25 pm »
Das Fächer aus der eigenen Vertiefung nicht möglich sind, ist meiner Meinung nach erst seit kurzem der Fall. Eine Eintragung ins HISQIS würde ich persönlich als vom Prüfungsamt akzeptiert interpretieren. Du solltest aber vorsichtshalber mal nachfragen.
Toni Steinke

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nyphis

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« Reply #307 on: January 21, 2010, 09:20:21 pm »
wenn das Fach nicht explizit in Deinen gewählten Vertiefungsmodulen (8./9. Semester) auftaucht, dann könnte es eigentlich durchgehen ...

falls das Prüfungsamt das Fach nicht akzeptiert, solltest Du Dir persönlich vor Ort eine Begründung dafür abholen!

und wenn Dich die Begründung nicht milde stimmt, empfehle ich einfach bei Prüfungsausschuss Einspruch einzulegen ... denn das Zitat, dass Du da aus dem Aushang gezogen hast, kommt ja von offizieller Seite und sollte auch berücksichtigt werden!
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
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Darthwader

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #308 on: January 28, 2010, 08:26:21 am »
gibt es eigtl. irgendwelche Fristen im Hauptstudium wann ein angefangenes Modul abgeschlossen sein muss?

Stöpselinchen

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« Reply #309 on: January 28, 2010, 02:48:23 pm »
Es gelten die selben Fristen wie im Grundstudium.
Falls du das meinst, wie das bei Wiederholungen ist. Sonst sollte ein Modul möglichst hintereinander weg absolviert werden.
Vielleicht könntest du deine Frage etwas präzisieren, da lässt es sich auch besser nachforschen...
Danke
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FaTaMa 2010

rombo

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« Reply #310 on: January 28, 2010, 08:18:38 pm »
Hallo,

Wie genau ist der Satz aus der Information zum Technischen und Nichttechnischen Wahlpflichtfach zu verstehen:

...Zum Auffüllen auf 4 SWS kann jedoch ein Fach ohne Prüfungsnote nachträglich benannt werden.

Lässt sich damit ein Fach welches zusätzlich abgelegt wurde (Prüfung+Note), nachträglich zum Auffüllen auf 4 SWS anerkennen wenn man die Note weglässt?

Jule

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #311 on: January 28, 2010, 08:37:42 pm »
Ja, müsste gehen. Insofern du ein anderes, mind. 2-SWS-wertiges Fach mit Note hast (Anmeldung als TWF/NTWF vor der Prüfung), quasi als Auffüllgrundlage, und dein zusätzliches Fach nicht als Zusatzfach angemeldet war oder anderweitig Anerkennung fand.
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Darthwader

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #312 on: January 28, 2010, 08:54:31 pm »
Hallo, danke für die Antwort...ich wills mal an einem Bsp. erklären:

z.B. BWL Prüfung geschrieben, wann muss ich spätestens die AWI Prüfung geschrieben haben? (nach 1 Jahr?) oder musses lediglich bis zum Diplom erledigt sein?


@Jule: wo stehtn das, dass ein TW auf Note mindestens 2SWS haben muss? Ich mach dieses Sem nämlich ein TW auf Note mit nur 1SWS...wird die dann nich anerkannt?

Jule

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« Reply #313 on: January 28, 2010, 08:59:43 pm »
Letzteres. Ich wüsste keine Frist, die modulinterne Regelungen trifft (also abseits von Fehlleistungen/Wiederholungsfristen).

Wegen TWF/NTWF:

Ausschnitt aus dem Info-Pdf:
Quote
Sofern das entsprechende Stundenvolumen von 4 SWS nicht vollständig durch eine Lehrveran-staltung allein gedeckt wird, muss eine weitere Lehrveranstaltung absolviert werden. Dazu wird festgelegt:
- Wird in 3 und 1 SWS aufgeteilt, ist für das Lehrfach mit dem größeren SWS-Anteil eine Prüfungsnote, für den Rest mindestens ein Leistungsnachweis zu erbringen.
- Wird in 2 und 2 SWS aufgeteilt, ist für mindestens eines der Fächer eine Prüfung, für das andere mindestens ein Leistungsnachweis abzulegen.
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Stöpselinchen

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« Reply #314 on: January 28, 2010, 09:03:42 pm »
hier findest du einiges dazu
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FaTaMa 2010