Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702720 times)

auchier

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #180 on: February 03, 2009, 02:48:17 pm »
Kann mir jemand mal kurz diese Sache mit der "Einjahresfrist" erklären? :huh:

Mind Eraser

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #181 on: February 03, 2009, 02:55:09 pm »
Mit der Einjahresfrist hat es folgendes aufsich:
 
Wenn du eine Prüfung zum ersten mal nicht bestehst, hast du ein Jahr oder 2 Semester Zeit diese Prüfung nach zu schreiben und zu bestehen.
[align=center]
Quote
Free-cutting, the only way to do it.
Ich spreche immernoch in der alten Rechtschreibung!!!!

Quote
Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kinder vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird von ihr was zu hoffen sein.
Arthur Schopenhauer
[/align]
 
[align=center] Andreas Lehmann
[/align]
[align=center] ehemaliges FSR-Mitglied, Moderator
[/align]
 
[align=center]
[/align]

mb13

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #182 on: February 04, 2009, 12:27:46 pm »
Hallo Komilitonen,

ich habe heute mit dem Prüfungsausschuss-Vorsitzenden, Prof. Klöden, wegen des TD und GL-Nachschreibe-Problems gesprochen.

Folgendes ist dabei herausgekommen:
- das Problem liegt nicht am Prüfungsamt
- die Entwickler des Hisqis haben einfach die Regeln zur Anmeldung der (von Ihnen so interpretierten) Prüfungsordnung geändert, weshalb man sich jetzt nicht anmelden kann
- Prüfungsamt kann die Anmeldeformalitäten am Hisqis nicht selbst ändern
- Prof. Klöden hat die Justiziarin der TU vor zwei Wochen beauftragt, schnellstmöglich die rechtliche Lage zu klären, bisher aber noch keine Rückmeldung erhalten

Eure Möglichkeiten:
- erst später mitschreiben
- Klagen
-> bei den Prüfern nachfragen, ob es (unter der Hand) geregelt werden könnte (dazu dann am besten gesammelt einen Termin beim Prüfer ausmachen, damit nicht jeder einzeln dorthin geht!)

Viel Erfolg!

Quote from: Sunreiser
Nochmal zur Prüfungseinschreibung TD:
...
Es betrifft die Wiederholungen der Fächer Technische Darstellung und Gestaltungslehre.
Eine Anmeldung per Formular funktioniert nicht!
Also Geduld haben und warten bis es im HISQIS funktioniert :unsure:
Dennis

asdf.

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #183 on: February 05, 2009, 06:01:52 pm »
Hab mal zum Rücktritt von Prüfungen: Zählt für die TU der Samstag nicht mit zu den Werktagen, wie sonst eigentlich üblich? Wenns ne eigene Definition gibt, wo findet man die? Wollte vorhin von einer Prüfung am Montag zurücktreten, wurde dann aber vom HISQIS mit der Meldung begrüsst, der Rücktrittszeitraum hätte gestern geendet.

War mir ziemlich sicher, dass ein Rücktritt in einer ähnlichen Situation schonmal geklappt hat - ich hab hier im Board auch nen entsprechenden Thread gefunden, aber da wurde das auch nicht endgültig geklärt.

Oder heisst die Formulierung "bis 3 Werktage vor der Prüfung" etwa, dass zwischen dem Tag des Rücktritts und dem Tag der Prüfung 3 volle Werktage liegen müssen? Glaub zwar nicht, dass ich für Montag was drehen kann, aber zumindest für die Zukunft wärs mal interessant zu wissen.

nyphis

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #184 on: February 06, 2009, 10:05:22 am »
da das Prüfungsamt am Samstag nicht anwesend ist, würde ich nicht von Werktagen (Mo.-Sa.) sondern von Arbeitstagen (Mo.-Fr.) ausgehen ...

geh' lieber davon aus, dass der Samstag nicht zu den Werktagen zählt - da bist Du auf der sicheren Seite ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

Jesse

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #185 on: February 06, 2009, 01:35:28 pm »
genau so ist es, bei denen sind werktage: mo-fr
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


slat3r

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #186 on: February 09, 2009, 06:03:41 pm »
Also ich bin verwirrt! Bitte um eine Klarstellung!

Gilt bei TD jetzt die Einjahrespflicht oder das Modulsystem!?

Quasi muss ich jetzt doch im Februar TD mitschreiben oder darf ich es auch noch später, wenn ich FT mitgeschrieben habe!?

Vom Prüfungsamt wurde mir während der Einschreibung gesagt, dass das Modulsystem hier einspringt! Eure beiträge oben verunsichern mich jetzt wieder, ob ich nicht doch jetzt mitschreiben kann und muss!!?

Hilfe!:)

shishalunge

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #187 on: February 09, 2009, 07:39:39 pm »
slat3r mir geht es ähnlich. ich habe mich auf die aussagen des prüfungsamtes verlassen und mich jetzt nicht auf td vorbereitet und da ich e-technik in der woche von vorherein nicht schreiben wollte den umstand das ich die woche dann frei hab genutzt und mir nen winterurlaub gebucht.
und jetzt bin ich arg verunsichert, ich hab keine lust wegen diesem hin und her mein studium aufs spiel zu setzen...

braindrop.peter

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« Reply #188 on: February 09, 2009, 11:15:00 pm »
Also ich hab ne offizielle Email von Frau Damme bekommen, dass die Modulordnung vor geht und erst nach Berechnung udn Schließung des Modul (also nach der FT - Klausur) die Jahresfrist einsetzt. Sollte das nicht der Fall sein gibts Mordsärger und den Hinweis auf diese Email - zumal ich auch nen schriftlichen Antrag auf die Prüfungen abgegeben hatte der abgelehnt wurde mit genau dieser Begründung.

vG

shishalunge

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #189 on: February 09, 2009, 11:23:10 pm »
gut
dann bewahre die mail mal gut auf
werd mich morgen aber trotzdem nochmal im prüfungsamt genau versichern und wenn möglich versuchen was schriftliches zu bekommen
aber danke erstmal

mb13

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #190 on: February 11, 2009, 04:56:31 pm »
offensichtlich kannst du TD jetzt mitschreiben:

http://www.bombentrichter.de/showthread.php?p=118947#post118947


Quote from: slat3r
Quasi muss ich jetzt doch im Februar TD mitschreiben oder darf ich es auch noch später, wenn ich FT mitgeschrieben habe!?
Dennis

braindrop.peter

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #191 on: February 12, 2009, 12:10:02 am »
Ich ruf da morgen mal an und klär die Sache - danach gibts sofort na Ansage, weil 1 Jahr nach nicht bestehen ja nachgeschrieben sein muss da sonst die EXMA droht und das muss ja vermieden werden.:mad:
vG

braindrop.peter

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #192 on: February 12, 2009, 10:59:34 am »
Hallo an Alle!

Also ich habe eben mit dem Prüfungsamt telefoniert, dass gab folgendes Ergebnis.
Die Aussage von Mermaid ist richtig, man KANN die Prüfungen mit schreiben. Diese Reglungen wurden allerdings institutsintern arrangiert. Die Fakultät Maschinenwesen (in Form von Prof. Klöden) sagt das eine Mitschrift jetzt rechtlich nicht ganz korrekt aber geduldet ist, jedoch alle die jetzt NICHT mitschreiben sich um die Exma, zwecks der 1-Jahresfrist, keine Gedanken machen brauchen. Diese Frist beginnt erst mit der Berechnung und Schließung des Moduls "Konstruktion und Fertigung", also mit der Eintrgaung der FT Prüfung.

vlG

Heldburger

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #193 on: February 12, 2009, 07:15:57 pm »
Kann man eine im 4.Semester nicht bestandene Prüfung, die auch im 6.Semester nicht bestanden wurde, dann im 7.Semester als 2. Wiederholung schreiben?
Also gilt die Einjahresfrist auch für die 2.Wiederholung?

thx

DIGIT

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #194 on: February 12, 2009, 08:04:44 pm »
Quote from: Caipiranha
Ja, die Jahresfrist gilt für die 2.W - Du kannst diese in dem Fall also im 7. oder 8. schreiben.

Ich glaub da ist ein Fehlerchen, weil die 2.W muss man in der nächsten PP schreiben, nicht wahr?
Die Jahresfrist gilt für die 1. (erste) W
Lange Nacht
der Wissenschaft!
Reimt sich nacht.
--
In Bierstube nachgedacht
Heureka! Drehmomentkraft!
Reimt sich immer noch naft.