Bombentrichter
Originally posted by n-w@18.7.2006 - 23:40 Normalerweise werden die Klausuren in jeder Prüfungsperiode angeboten. Wobei Nachholklausuren eher schwerer sind und auch im 3. Semester keine Langeweile aufkommt. :flower:
Demnach müßte ich es doch wiederholen können.
13.1: Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfungist, abgesehen von dem in § 12, Abs. 2 geregelten Fall, nicht zulässig.
In §11,1 steht lediglich, dass die Modulprüfung bestanden ist, wenn die Modulnote mindestens 4 ist, mehr nicht.