Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702118 times)

Basler

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #960 on: October 30, 2014, 05:11:00 pm »
Quote from: Steven
https://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/ordnungen_studium/ordnung_2006/SO_MB_Vertiefungsmodule.pdf



Nö. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens geht noch gar nichts los. Sobald dieser bearbeitet wurde, wandert der samt einem Protokoll zum betreuenden Institut. Dort wird dann auf deinen Wunsch das entsprechende Startdatum eingetragen, ein Thema endgültig festgelegt und der Wisch wieder ans Prüfungsamt geschickt - ab da laufen deine 20 Wochen!


Vielen Dank für deine Antwort.
Bei den beiden Pflichtmodulen schreibe ich nur die obligatorischen Fächer und die von mir zur Komplettierung der geforderten SWS rein, oder?
Alle anderen liste ich unter "zusätzlich abgelegte Prüfungen?"

Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #961 on: October 31, 2014, 01:05:33 pm »
Quote from: Basler
Bei den beiden Pflichtmodulen schreibe ich nur die obligatorischen Fächer und die von mir zur Komplettierung der geforderten SWS rein, oder?
Ja, was auch sonst?
Quote from: Basler
Alle anderen liste ich unter "zusätzlich abgelegte Prüfungen?"
Wenns auf dem Diplomzeugnis stehen soll, ja.

Leonce

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #962 on: November 17, 2014, 05:31:47 pm »
Wen kann ich denn kontaktieren wenn die nette prüfungsamtdame mir wiederholt auf emails nicht antwortet? Die ergebnisse zur tagung des prüfungsausschusses sollten doch nun bekannt sein?

Dor Heinz

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« Reply #963 on: November 21, 2014, 06:34:26 pm »
Quote from: Leonce
Wen kann ich denn kontaktieren wenn die nette prüfungsamtdame mir  wiederholt auf emails nicht antwortet? Die ergebnisse zur tagung des  prüfungsausschusses sollten doch nun bekannt sein?

Bei Mails an das Prüfungsamt ist zu beachten: 1. Immer vom TU-Mail-Konto aus senden. Sonst wird nur der Spamordner gefüllt. 2. Klare Fragen stellen, über die die Damen im Prüfungsamt nicht lange rätseln müssen.

Hast du diese Dinge befolgt, dann könnte höchstens Krankheit/Urlaub etc. ein Grund für die fehlende Antwort sein. Am besten du gehst einfach mal persönlich vorbei.

Leonce

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #964 on: November 23, 2014, 01:13:17 pm »
hab beide von der tu mail adresse geschrieben, mir wurde zudem vor dem 29 gesagt das ich "benachrichtigt" werde.

Ich mein auf die Frage was aus dem Antrag wurde kann man doch schnell antworten, selbst wenn man noch keine informationen hat kann man dies mitteilen. Das grenzt fast schon an arbeitsverweigerung. Werde wohl am di mal persönlich zu der Dame gehen.

Danke für die Antwort ;)

celesta

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #965 on: December 01, 2014, 01:30:41 pm »
Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Diplomabgabe und Semesterbeitrag.
Wenn ich am Ende des Semesters meine Diplomarbeit abgebe (30.9 oder 31.3), muss ich dann mich für das neue Semester immatrikulieren?
Also kurz: Muss ich zur Diplomverteidigung noch immatrikuliert sein? (Antwort bitte mit Quelle z.B. Ordnung)

Weiterhin habe ich eine Frage zur Exmatrikulation:
Ich weiß, dass man automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert werden. Kann man sich auch schon im Semester exmatrikulieren, damit man einen Teil des Semesterbeitrags zurück bekommt? Wenn ja, wo muss ich da hin bzw. gibt´s irgendwo ein Formular dafür? Gibt´s mit dem Diplomzeugnis dann automatisch die Exmatrikulationsbescheinigung?

Lg Mandy
Mandy Schulz

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lucas09

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #966 on: December 06, 2014, 02:06:04 pm »
Ich hätte eine kurze Frage,muss jeder  im 5.Semster den Antrag auf Teilnahme an Prüfungen der Studienrichtung  (Diplom MB, VNT - PO 2012 und Aufbau MB, VNT - PO 2014) einreichen oder  gelten dort gewisse Bestimmungen?

Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #967 on: December 06, 2014, 07:41:30 pm »
Quote from: lucas09
Ich hätte eine kurze Frage,muss jeder  im 5.Semster den Antrag auf Teilnahme an Prüfungen der Studienrichtung einreichen [...]?

Dann hätte das Prüfungsamt ja tatsächlich 'mal was zu tun! Nein.

Befindest du dich in einem Studiengang, nach dessen Prüfungsordnung eine Zwischenprüfung à la Vordiplom existiert und hast dieses noch nicht aufgrund fehlender Leistungen - Ja, dann kannst du den Antrag stellen, um zu den Klausuren des Hauptstudiums zugelassen zu werden. Dabei darfst du lediglich ein offenes Modul haben.

Mehrere Leistungen offen? Dann einfach nett die Klinke jedes Prüfenden putzen, die meisten Dozenten lassen dich trotzdem unter Vorbehalt mitschreiben und tragen die Note nach Ablegen der Zwischenprüfung in der nächstmöglichen Prüfungsphase nach.

Zählst du dich hingegen zu den Glücklichen, denen der Stein 'Zwischenprüfung' nicht mehr in den Weg gelegt wird, so darfst du munter drauf los studieren und völlig frei Klausuren des Hauptstudiums schreiben.

Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #968 on: December 06, 2014, 11:25:32 pm »
Ab dem Immajahr 2012 gibt es keine Vorrausetzung mehr um am Hauptstudium teilzunehmen.

@Mandy:
Zitiert aus der PO 2006 VT
Quote
§1 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit umfasst das Grundstudium und das Hauptstudium (Grundfach- und Ver-
 tiefungsstudium) einschließlich eines Praxissemesters, der Prüfungen und der Diplomarbeit.
 
Quote
§2 Prüfungsaufbau
Die Diplom-Vorprüfung besteht aus Modulprüfungen, die Diplomprüfung aus Modulprüfungen, der Interdisziplinären Projektarbeit, dem Großen Beleg, der Diplomarbeit und deren Verteidigung
 
Quote
§4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Diplom-Vorprüfung und die Diplomprüfung kann nur ablegen, wer
 1. für den Diplomstudiengang Verfahrenstechnik an der Technischen Universität Dresden eingeschrieben ist,
 
Zur Studienzeit zählt die Diplomprüfung, die die Verteidigung der Diplomarbeit enthält. Und da man um an der Diplomprüfung teilzunehmen, du eingeschrieben sein musst, ist die Antwort auf die Frage: Ja, du musst zur Diplomverteidigung laut Prüfungsordnung eingeschrieben sein.


Wie das hingegen mit dem Semesterbeitrag aussieht. Keine Ahnung. Vielleicht ImmaAmt oder StuRa?
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

snowmountainer

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #969 on: December 07, 2014, 09:38:01 pm »
Hallo, ich habe eine Prüfung aus dem Grundstudium (ET 2) offen (weil geschoben). Der neue Prüfungstermin überschneidet sich mit einer Prüfung aus meiner Vertiefungsrichtung. Das Problem ist, ich wollte dieses Semester eigentlich alles mitschreiben, damit nichts mehr offen ist. ET 2 muss ich machen, damit das Grundstudium abgeschlossen ist, für meine Praktikumsbewerbung. Muss ich das jetzt hinnehmen, oder kann man da irgendwas machen? Die Termine sind ja noch etwas hin...

Es handelt sich um ET 2 am 27.02.2015 (laut Hisquis)
und Fertigungstechnik 2 auch am 27.02.2015 (laut Internetpräsenz OT)
NO RETREAT NO SURRENDER

and STAY PUFT :laugh:


Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #970 on: December 07, 2014, 11:23:27 pm »
Zum einen sind die genauen Uhrzeiten ja noch nciht bekannt, könnte also sein dass ET vormittags und Fertigungstechnik nachmittags ist.

Ansonsten die Dozenten anschreiben und schauen, dass ihr gemeinsam eine Lösung findet. Wenn die nicht mitmachen, eher Pech gehabt, sry.
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

Neh

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #971 on: December 12, 2014, 03:05:44 pm »
Folgende Fragen:
  • Wann tagt der Prüfungsausschuss wieder?
  • Wie erfahre ich, wann über meinen Antrag zur Eröffnung des Diplomverfahrens entschieden wurde? (bekomme ich Post oder bekommt nur mein betreuender Hochschullehrer Post)
  • Wie lange kann ich mir mit dem Abholen des Diplomthemas Zeit lassen?

celesta

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #972 on: December 12, 2014, 03:26:33 pm »
Frage 1: 15.1.15 (laut News des FSR)
Frage 2: Du bekommst keine Post. Hast du einen Laufzettel? Da ist das dann vermerkt.
Frage 3: Verstehe diese Frage nicht. Was meinst du mit "Abholen"?

Aber wieso brauchst für die Eröffnung des Diplomverfahrens den Prüfungsausschuss?? Das verstehe ich nicht ganz. Geht ja nur mit einer Fehlleistung und das sollte kein Problem sein, dass das durch geht (wenn absehbar ist, dass es z.B. in der nächsten Prüfungsphase ablegbar ist).
Mandy Schulz

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Neh

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« Reply #973 on: December 15, 2014, 08:18:35 am »
Also ich habe ein Diplomthema und einen betreuenden Hochschullehrer und der Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens wurde zum Prüfungsamt geschickt.

Ich weiß auch, dass er angekommen ist, denn es gab eine Nachfrage bezüglich eines Sitzscheines und irgendwie im Nebensatz habe ich vernommen, dass der Antrag während der Sitzung des Prüfungsausschuss bearbeitet (unterschrieben) werden sollte.

Nun war die Frage:
Wie erfahre ich davon, wann der Antrag bearbeitet ist und dieses Protokollblatt im Sekreteriat des Betreuers eingeht und man mir theoretisch mein Thema austeilen darf?
Ich gehe davon aus das ich nun jede Woche 1x im Sekreteriat anrufen darf, wobei die Erreichbarkeit der guten Dame bisher sehr schwierig war ~

Einen Laufzettel habe ich nicht.

Die Frage 3 war, wie lange ich mir Zeit lassen kann, mit dem Abholen des Themas im Sekreteriat des Betreuers, weil mit der Abholung ja dann die 4 Monate laufen?

celesta

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #974 on: December 16, 2014, 10:29:59 am »
Ich glaube du machst es dir gerade komplizierter als es ist.

Fang einfach schon an mit deinem Thema und mach z.B. schon sowas wie Literaturrecherche. Dieses Semester wirst du eh nicht mehr fertig und am Ende musst du ja eh noch die Zeit für die Verteidigung dazu rechnen.
Quote
Die Frage 3 war, wie lange ich mir Zeit lassen kann, mit dem Abholen des  Themas im Sekreteriat des Betreuers, weil mit der Abholung ja dann die 4  Monate laufen?
Hols ab, wenn es da ist? Weiß ja nicht ab wann du es angemeldet hast. Wenn du das Thema schon kennst, dann arbeite doch einfach schon dran. So gehst du auf Nummer sicher. Bin eh erstaunt, dass du gleich anmeldest. Die meisten melden erst an, wenn du Experimente klappen. 4 Monate für die DA sind wirklcih sportlich und eigentlich nicht schaffbar.

Bei mir war es so, dass ich einen Laufzettel hatte und der immer hin und her zwischen Prüfungsamt und meiner Fakultät geschickt wurde, aber ka wie lange das gedauert hat bis das Thema ausgehändigt werden konnte. Wieso denkst du, dass es vor den Prüfungsausschuss geht? Wenn du alles Leistungen hast, geht da nichts vor dem Prüfungssausschuss. Dann würden die ja nie fertig werden.

Quote
Wie erfahre ich davon, wann der Antrag bearbeitet ist und dieses  Protokollblatt im Sekreteriat des Betreuers eingeht und man mir  theoretisch mein Thema austeilen darf?
Wenn es vor dem Prüfungsausschuss geht, dann brauchst du vor dem Sitzungstermin + 2 Wochen garnicht erst anfragen. Wenn sie nett sind, schreiben sie dir ne Email, damit du Bescheid warst.
Ich würde auch nicht jede Woche nachfragen. Glaube vor Weihnachten wird da jetzt eh nichts mehr passieren.
Mandy Schulz

ehemaliges FSR-Mitglied