Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 703452 times)

Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #840 on: August 04, 2013, 09:54:45 pm »
Danke schonmal für die Antworten. Kann man denn irgendwo einen Nachteilsausgleich o.ä. wegen der chronischen Krankheit beantragen? Wenn ja, wo? Immaamt? Prüfungsausschuss? Und wie könnte sowas aussehen? Verlängerung der Regelstudienzeit, mehr Zeit bei Prüfungen? Ich hatte sowas im Abi. Anfangs im Studium gings ohne, aber in den letzten Semestern setzt mir die Krankheit doch wieder zu und der Stress ist so kaum zu bewältigen.

tiefenbass

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #841 on: August 05, 2013, 07:40:39 am »
Für Nachteilsausgleiche im Sinne der Prüfungsordnung (also für die Prüfungen selbst) ist der Prüfungsausschuss zuständig.
Bei Regelstudienzeit ist mir persönlich - bis eben die bekannten Urlaubssemester nehmen - nix weiter bekannt. Solltest hierzu aber sicherheitshalber mal beim Referenten IbS des StuRa nachfragen (ibs@stura.tu-dresden.de).

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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Matthias Zagermann
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Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #842 on: August 05, 2013, 05:18:22 pm »
Quote from: Strombert
Kann man denn irgendwo einen Nachteilsausgleich o.ä. wegen der chronischen Krankheit beantragen? Wenn ja, wo? Immaamt? Prüfungsausschuss? Und wie könnte sowas aussehen? Verlängerung der Regelstudienzeit, mehr Zeit bei Prüfungen? Ich hatte sowas im Abi.
Ja, solche Möglichkeiten kann der Prüfungsausschuss gewähren. Wenn ich mich recht erinnere hatten wir vor einigen Jahren mal so einen Fall. Am besten machst du ein Schreiben an den Prüfungsausschuss fertig, in dem du deine Situation schilderst. Dabei wäre es hilfreich, wenn du dir gleich mal überlegst, welche Maßnahmen dir am ehesten entgegen kommen würden. Diese kannst du dann gleich vorschlagen, bzw. nach anderen Möglichkeiten fragen.
Toni Steinke

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Why89

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #843 on: August 05, 2013, 11:34:53 pm »
Hallo alle zusammen,

ich habe dieses Semester alle meine Prüfungsleistungen abgehakt. Nun möchte ich allerdings vor Beantragung meiner DA noch ein wenig reisen, ohne ein Urlaubssemester zu nehmen.

Gibt es da eine Frist zwischen letzter Prüfungsleistung und Ausgabe des DA-Themas?


§ 19 Abs. 3 der DPO vom MW sagt dazu:
"Das Thema der Diplomarbeit ist spätestens vier Wochen nach Beginn des Semesters, das auf das Semester mit der letzten Prüfungsleistung zur Zulassung zur Diplomarbeit folgt, auszugeben."

Die Damen vom Prüfungsamt sagen, ich hätte die vollen 13, 14 Semester Zeit bis zur Beantragung.


Also widerspricht sich das nun?

Beste Grüße und Danke für die Mühen
Why

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #844 on: August 06, 2013, 05:01:52 pm »
Ui, gute Frage. Wüßte nicht, dass da schon mal jemand ein Problem mit bekommen hat, geschweige denn, dass es die Uni interessiert.

Mal ganz formal gesehen lese ich aus dem Artikel eine Bringschuld der Fakultät. Sprich: Wenn dir niemand ein Thema gibt, kann man dir auch keinen Vorwurf machen. Und wenn die Damen im Prüfungsamt nichts gegenteiliges behaupten, solltest du auf der sicheren Seite sein.
Toni Steinke

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Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #845 on: August 06, 2013, 06:36:55 pm »
An dem Thema wäre ich auch interessiert. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, falls es dazu handfeste Informationen gibt.

Strombert

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« Reply #846 on: August 11, 2013, 10:40:08 am »
Nach der Regelung der DPO 2006 (Maschinenbau) wird die Note für Technische Thermodynamik ja gemittelt aus den Noten der Klausuren in Energielehre und Wärmeübertragung. D.h. eine 3.0 in einer der beiden kann eine 5.0 der anderen ausgleichen.
Jetzt sind wir hier aber gerade am diskutieren. Man nehme an, man hat eine 5.0 in Energielehre, aber eine 3.0 oder besser in WÜ. Darf man dann in Energielehre trotzdem nochmal ran, da man ansich ja das Modul schon bestanden hat? Denn die Einzelklausur Energielehre dagegen hat man ja nicht bestanden. Und vielleicht möchte man ja seine Note noch verbessern.

Caipiranha

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« Reply #847 on: August 11, 2013, 10:46:44 am »
Mit 5 und 3 ist das Modul bestanden und damit erledigt. Das heißt, die 5 kann auch nicht  freiwillig wiederholt werden.
Toni Steinke

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #848 on: August 17, 2013, 05:33:16 pm »
Leider habe ich ein kleines Problem, deswegen schreibe ich ja auch hier:(
Dieses Semester habe ich mich für mein 2. Vertiefungsmodul entschieden und leider.
gleich die erste Prüfung in den Sand gesetzt, also nicht bestanden.

Nun wollte ich meine Alternativen kennen. Kann ich mich einfach im Hisqis nächstes Semester für ein anderes 2. Vertiefungsmodul einschreiben und da alle geforderten Prüfungen schreiben?
Oder kann ich einfach noch 3 weitere Prüfungen in meinem jetzigen Modul schreiben
und mir dann die besten, also bestandenen raussuchen, bis ich die geforderten sws in dem Modul habe ohne dass die 5 mit reingerechnet wird? (studiere AKM)

Danke schonmal für eine Antwort

Dor Heinz

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« Reply #849 on: August 19, 2013, 04:28:59 pm »
Soweit mir das bekannt ist, werden am Ende soviele deiner abgeleisteten Fächer für das Modul genommen, wie für die vorgegebene SWS-Zahl notwendig sind. Ob die restlichen Noten verfallen oder anderweitig in die Gesamtnote eingehen (z.B. als Studium Generale), weiß ich aber nicht.

Steven

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« Reply #850 on: August 19, 2013, 04:41:35 pm »
Für deine Vertiefung entscheidest du dich genau dann, wenn du dein Diplomverfahren eröffnest.
Den Rest kann man als Zusatzfach aufs Zeugnis schreiben lassen. (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen/Ant._Erff._Dipl.verf.030406.pdf)

Ich finde nirgends dazu etwas schriftliches aber meine zu wissen, dass jede Prüfung die im Hauptstudium angemeldet wurde, auch bestanden werden muss. Selbst wenn du sie später nicht aufs Diplom haben möchtest. Da könnte ja jeder lustig zwischen den Vertiefungen hin und her springen bis er irgendwann mal was packt...

mArKuZZZ

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #851 on: August 19, 2013, 05:06:44 pm »
es muss nicht jede prf bestanden werden, ich habe leider eine drin die NB ist... hier zieht die modulregelung, wenn der schnitt <4,0 modul bestanden. (die einzige prf die laut modulbeschreibung zwingend bestanden werden muss ist ironischerweise BWL)

und ja, du kannst zwischen den modulen springen wie du willst, bilanz wird erst gemacht wenn du DA anmeldest
Fear the beard!

INOX

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #852 on: August 19, 2013, 08:24:44 pm »
Markuzzz hat recht. Es muss nicht jede Prüfung bestanden werden. Es sei denn es steht explizit in der Modulbeschreibung drin. Ansonsten wird das arithmetische Mittel gebildet. Fächer die nicht zu deiner Vertiefung gehören, können mit aufs Zeugnis. Müssen aber nicht. Und es spielt dabei keine Rolle ob sie bestanden sind oder nicht.

dingsda08

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #853 on: August 26, 2013, 10:07:01 am »
Hallo, :)
ich habe mal ein paar Fragen, die ich dringend geklärt haben möchte:
(1) Darf sich die Bearbeitungszeit von der interdisziplinären Projektarbeit (IPA) und dem Großen Beleg überschneiden?
(2) Wen muss ich die Bearbeitungszeit überhaupt mitteilen?
(3) Da es für mich vorteilhaft wäre: darf man im Urlaubssemester einen Beleg schreiben evtl. trotz SHK-Vertrag?
(4) Wider Erwarten habe ich eine schlechte Note in einem Fach erhalten, welches ich fachlich annähernd im Auslandsstudium sehr gut absolvierte. Könnte ich generell immer noch diese bessere Note vom Auslandssemester anerkennen lassen?
Danke für eure schnelle Hilfe im Voraus. :rolleyes:
Beste grüße

Dor Heinz

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #854 on: August 26, 2013, 07:15:57 pm »
@dingsda08

zu (1): Weder IPA noch Großer Beleg haben irgendwelche Zulassungsbeschränkungen. Demnach können beide gleichzeitig oder auch in umgekehrter Reihenfolge geschrieben werden.

zu (2): Du musst auf jeden Fall einen Betreuer von Uni-Seite haben. Der ist auch dafür verantwortlich, dass dein Thema für IPA/Großen Beleg anerkannt wird. Das heißt im Umkehrschluss aber auch: Wenn du ein Thema von einer Firma bekommen hast, muss das eventuell angepasst/erweitert werden, um den Anforderungen der Uni zu genügen. Damit also der Beleg auf jeden Fall anerkannt wird, sollte schon zu Beginn ein Betreuer von Uni-Seite einbezogen werden. Wann der sich dann dazu entschließt, die Arbeit offiziell anzumelden - wann also die offizielle Bearbeitungszeit beginnt -, ist von Person zu Person und Institut zu Institut unterschiedlich.

zu (3): So wie es hier im Forum schon öfters kommuniziert wurde, ist es für Prüfungsleistungen (und damit wohl auch für Belege) unerheblich, ob man sich in einem normalen Semester oder einem Urlaubssemester befindet.

Bei (4) kann ich leider nicht helfen, da kenne ich mich nicht aus.