@dingsda08
zu (1): Weder IPA noch Großer Beleg haben irgendwelche Zulassungsbeschränkungen. Demnach können beide gleichzeitig oder auch in umgekehrter Reihenfolge geschrieben werden.
zu (2): Du musst auf jeden Fall einen Betreuer von Uni-Seite haben. Der ist auch dafür verantwortlich, dass dein Thema für IPA/Großen Beleg anerkannt wird. Das heißt im Umkehrschluss aber auch: Wenn du ein Thema von einer Firma bekommen hast, muss das eventuell angepasst/erweitert werden, um den Anforderungen der Uni zu genügen. Damit also der Beleg auf jeden Fall anerkannt wird, sollte schon zu Beginn ein Betreuer von Uni-Seite einbezogen werden. Wann der sich dann dazu entschließt, die Arbeit offiziell anzumelden - wann also die offizielle Bearbeitungszeit beginnt -, ist von Person zu Person und Institut zu Institut unterschiedlich.
zu (3): So wie es hier im Forum schon öfters kommuniziert wurde, ist es für Prüfungsleistungen (und damit wohl auch für Belege) unerheblich, ob man sich in einem normalen Semester oder einem Urlaubssemester befindet.
Bei (4) kann ich leider nicht helfen, da kenne ich mich nicht aus.