Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 703675 times)

Skuller

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #810 on: April 12, 2013, 06:18:40 pm »
@jenny146: Ergänzend zu Polrimbacar:

Am besten wendest du dich an den Herrn Schön:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/agfern/d

Der Betreut die Fernstudenten und kann dir sicher alle Möglichkeiten aufzeigen. Abgesehen davon wird es aber meiner Meinung nach schwierig, sich für das aktuelle Semester noch "ummatrikulieren" zu lassen, da man sich sicher vor der Rückmeldung dazu entscheiden muss...
[align=center]\"Groß ist derjenige, der jedem Menschen auf Augenhöhe begegnen kann.\"  [/align]
Michael Keschka
11. Semester (Lebensmittel-)Verfahrenstechnik
Fachschaftsrat Maschinenwesen Imma. \'10 - SoSe13
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Jenny146

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #811 on: April 13, 2013, 12:01:09 pm »
Quote from: Polrimbacar
...Ich kenne jetzt die gesetzlichen Regularien nicht, wieviel ein Vollzeitstudent neben dem Studium verdienen darf (Es geht da um steuerliche Regelungen), ...Sich als Fernstudent für 1 Semester zu immatrikulieren ist so eine Sache, ...


Also wegen dem Verdienst mach ich mir keine Gedanken, da ich mein Praktikumssemester da machen wollte und nebenher quasi diese 2 LV abfrühstücken wollte. Und ich meinte auch nicht das ich mich als Fernstudent immatrikulieren lassen wollt sondern wie du schon sagtest geschickt Planung und Organisation. Also werde ich mich mal mit dem verantwortlichen Prof. zusammensetzen. Vielen Dank :-)

Quote from: Skuller
...Der Betreut die Fernstudenten und kann dir sicher alle Möglichkeiten aufzeigen. Abgesehen davon wird es aber meiner Meinung nach schwierig, sich für das aktuelle Semester noch "ummatrikulieren" zu lassen, da man sich sicher vor der Rückmeldung dazu entscheiden muss...


Also wie schon erwähnt möchte ich mich nicht ummatrikulieren lassen und es geht auch gar nicht um das aktuelle Semester. Nur mit den Unterlagen für Fernstudenten wärs halt einfacher mit lernen. Nur die Prüfung ist die Selbe...

twenty5

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #812 on: May 07, 2013, 06:16:14 pm »
Ich hab eine Frage zu Freiversuchen, hab bisher keine Antwort finden können.

Wenn ich mein Vordiplom erst nach 6 Semestern erreicht habe kann ich dann wenn ich im 6. Semester bin, also schon 8 Studiere, Prüfungen aus dem regulären 8. Semester als Freiversuch schreiben, oder geht das nicht, weil ich ja schon eigentlich damit dran wäre?
Ganz schön verwirrend, aber vielleicht versteht ja jemand was ich meine.

Grüße

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #813 on: May 09, 2013, 02:18:11 pm »
Hab's verstanden und nein, das geht nicht.

Mal ganz davon abgesehen, dass es sowieso kaum möglich ist einen Freiversuch geltend zu machen, da sich die PO bei diesem Thema auf ganze Module und nicht auf einzelne Prüfungen bezieht.
Toni Steinke

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Koma2812

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« Reply #814 on: May 24, 2013, 01:23:58 pm »
Gibt es ein offizielles Formular zur Verlängerung des Diplomverfahrens, oder ist das ganze formlos zu stellen?

Antwort: Der Antrag hat formlos aber fristgerecht und mit Unterschrift des betreuenden Hochschullehrers zu erfolgen. Das ganze ist dann inklusive Prüfungsprotokoll an das Prüfungsamt zu reichen.

teddy

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #815 on: June 02, 2013, 07:00:55 pm »
Kann mir jemand sagen, ob es einem Professor nachträglich möglich ist, eine Note, die bereits im Hisqis steht, zu verschlechtern?
Es geht um eine schriftliche Seminararbeit. Ich wollte nur erfahren, was ich falsch gemacht habe und statt einer Antwort  kam eine indirekte Drohung, dass er sich die Arbeit nochmal angucken und prüfen will, ob ich evtl. eine Note oder noch schlechter bekomme.
Hallo!!! Das war nichtmal  eine Einsicht, sondern nur eine Frage meinerseits nach Fehlern in meiner Arbeit.
Ist das jetzt eine leere Drohung, weil ich ihn nerve und er mich abwimmeln will oder darf er tatsächlich die Note noch ändern?

DraonArukas

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #816 on: June 03, 2013, 12:11:12 pm »
Darf er natürlich. Denn das gleiche passiert ja auch, wenn bei deiner Prüfungseinsicht noch ein paar Punkte auftauchen.
Soweit mir bekannt, darf er sie aber nicht verschlechtern. Jedenfalls nicht, ohne das ein Zweit- bzw. Drittkorrektor darüber gesehen hat.

Schreib mir doch bitte via PN oder als Mail an den FSR, um wen genau es sich bei welcher Prüfungsleistung handelt.
Angst, dass die Note signifikant schlechter wird, solltest du aber nicht haben, Typischerweise schwanken diese Notenkorrekturen ja nur um 0,3 - 0,4.
mafg

Florian Brückmann

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m1ra

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #817 on: June 10, 2013, 12:57:52 pm »
Wenn man Wikipedia glauben darf: Die Prüfungseinsicht (Rechtsmittel) darf nicht zur Verschlechterung der Note führen:

"Es gilt weitreichend der Grundsatz der Chancengleichheit. Für  vergleichbare Prüflinge müssen vergleichbare Anforderungen gelten. Die  Bewertung einer Prüfungsleistung muss im Verhältnis zu anderen  Bewertungen derselben Prüfung stehen. Aus diesem Grundsatz folgt  außerdem das Verschlechterungsverbot: Das Rechtsmittel des Prüflings  kann nicht zu einer schlechteren Note führen, ist also bezüglich der  Bewertung risikolos."

aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfungsrecht_%28Deutschland%29

Leider hat man an der TU einen eigenwilligen Umgang damit. Bei der Einsicht zur BWL Prüfung wurde auch gesagt, dass eine Verschlechterung möglich ist. Außerdem gefunden auf der Seite des Prüfungsamts Wiwi:

"Hinweis zur Notenverschlechterung nach Klausureinsicht

 Wenn anlässlich einer Klausureinsicht festgestellt wird, dass die Punkte einer Klausur schlicht falsch zusammengerechnet wurden und die Bewertung daher offensichtlich falsch ist, ist der Prüfer nicht an die ursprüngliche Bewertung gebunden. Er hat die Möglichkeit, das Prüfungsergebnis auch zum Nachteil des Geprüften zu korrigieren. Dies ist nach pflichtgemäßem Ermessen des Prüfers möglich.
Rechtlich gesehen, ist dies eine teilweise Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes mittels eines Bescheides durch den Prüfungsausschuss unter kurzer Darlegung der Abwägung.
(abgestimmt mit SG Rechtsangelegenheit der TU Dresden und Sitzung Prüfungsausschuss der Fakultät am 12.10.2011) "

siehe
http://wiwi.file3.wcms.tu-dresden.de/index.php?id=287&open=287

DraonArukas

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #818 on: June 10, 2013, 02:08:53 pm »
Nach Recherche im sächs. HSFG und unserer DPO bin ich nicht auf einen regelnden Paragraphen gestoßen.

Im Zweifelsfall musst du einen Antrag an den Prüfungsausschuss richten und dann kann das dort entschieden werden.

Dazu solltest du aber vorher mit dem FSR Rücksprache halten, damit wir dich auch gut vorbereiten/beraten können.
Mein obiges Angebot steht dir (und allen anderen natürlich auch) noch immer zur Verfügung.
mafg

Florian Brückmann

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m1ra

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« Reply #819 on: June 10, 2013, 03:59:00 pm »
Gibt es irgendwo eine Übersicht über die Termine, zu denen der Prüfungsausschuss tagt? In welcher Frist beschäftigt sich der Ausschuss in der Regel mit Anträgen?

DraonArukas

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« Reply #820 on: June 11, 2013, 09:19:26 am »
Der Ausschuss tagt, wenn es nötig ist.
Das heißt, wenn Anträge vorliegen.
Mindestens aber einmal pro Semester. Feste Termine gibt es nicht, typischerweise ist es aber ein Mittwoch.
Dazu können euch - im Büro oder via E- Mail an den FSR - die Mitglieder des Ausschusses mehr sagen.
mafg

Florian Brückmann

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Meioran

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #821 on: June 19, 2013, 03:28:03 pm »
Hallo,

kann mir einer vielleicht einen Link zu einer Übersicht schicken, auf der man sieht, ob eine Prüfung sowohl im WS als auch im SS oder eben nur in einem von beiden angeboten wird?
Müsste etwas in der Art geben, wenn ich mich recht erinnere. Habe auf sowas schonmal -nachdem ich durch Krankheit ausgefallen bin- nachgeguckt, wann ich nachholen könnte.
Habe allerdings bei der Forensuche und Suche auf der Fakultätsseite diesmal  leider nichts gefunden.

Vielen Dank im Voraus!

Allan Sche Sar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #822 on: July 02, 2013, 10:14:57 am »
Hey ihr,

ich möchte nächstes Semester in mein Fachpraktikum gehen. Nun habe ich einige Bewerbungen abgeschickt und leider bis dato keine Zusage erhalten. Nun habe ich gestern von einer Firma, die sich mit dem Bau von Laserstrahlanlagen beschäftigt ein Angebot bekommen für eine Stelle.
Dabei geht es darum eine Tool für eine frühe Kostenschätzung zu entwickeln.

Diese Aufgabe passt nun nicht direkt in den Bereich Luft- und Raumfahrttechnik,  in dem ich ja studiere.

Sollte ich die Stelle annehmen, bekomme ich dann Probleme bei der Anerkennung? Und wurde mir dann eine interdisziplinäre Projektarbeit anerkannt werden, die ich ggf. schreiben könnte?

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #823 on: July 02, 2013, 11:26:27 am »
zum einen musst du abklären ob du anderweitige Tätigkeiten entsprechend der Prakt.-Ordnung ableisten oder aus den Fingern sagen kannts und zum anderen kannst du dir auch an einem anderen Lehrstuhl außerhalb LRT einen Betreuer für die IPA suchen.

Falls du zeitlich nicht flexibel bist, also das Praktikum nicht verschieben willst um auf eine bessere Stelle zu warten dann nimm sie an. Andrerseits brauchst du auch keine Skrupel haben, dem Arbeitsgeber wenige Wochen vor Antritt noch abzusagen, falls du was besseres hast.
Wirklich unabhängige Berichterstattung:

http://www.heise.de/tp/

http://www.nachdenkseiten.de/

Allan Sche Sar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #824 on: July 02, 2013, 01:26:24 pm »
Wenn ich die Stelle bei der Firma für Laserstrahlanlagen annehme, dann kann ich nicht mehr davon zurück treten, denn diese Stelle würde nur mir angeboten werden.

Wie sucht man sich denn einen Betreuer für die IPA?