Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704252 times)

Feomatar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #885 on: January 05, 2014, 02:58:45 am »
Hallo zusammen,

ich hab mir im nichttechnischen Wahlpflichtfach eine Note eingefangen, die mir nicht zusagt. Kann ich die irgendwie loswerden?

Kann ich zwei weitere Fächer aus dem Bereich belegen und das alte somit aus dem NTWF "Modul" herausfallen lassen? (was bei fachlichen Modulen ja möglich wäre!)

Es ist auch so, dass die Prüfung mitten in diesem Semester geschrieben wurde. Ich habe mich schriftlich eingeschrieben, aber noch nicht im HISQIS (das geht erst im Februar). Kann ich das im Zweifel einfach sein lassen...?

Dankeschön & viele Grüße!

Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #886 on: January 07, 2014, 08:53:36 pm »
Quote from: Feomatar
Hallo zusammen,

ich hab mir im nichttechnischen Wahlpflichtfach eine Note eingefangen, die mir nicht zusagt. Kann ich die irgendwie loswerden?

Kann ich zwei weitere Fächer aus dem Bereich belegen und das alte somit aus dem NTWF "Modul" herausfallen lassen? (was bei fachlichen Modulen ja möglich wäre!)
Nein.
Quote from: Feomatar
Es ist auch so, dass die Prüfung mitten in diesem Semester geschrieben wurde. Ich habe mich schriftlich eingeschrieben, aber noch nicht im HISQIS (das geht erst im Februar). Kann ich das im Zweifel einfach sein lassen...?

Wo kein Kläger, da kein Richter. ;)

tobi0123

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #887 on: January 10, 2014, 02:15:40 pm »
Hallo,  
um in einem Vertiefungsmodul die erforderliche Anzahl von 12 SWS zu erreichen, muss ich noch mindestens 2 SWS einbringen. Habe 2 Vorlesungen mit je 2 SWS besucht, weiß aber noch nicht, ob ich auch 2 Prüfungen machen möchte. Darf ich mich zunächst für beide Prüfungen anmelden und bei einer (fristgerecht) wieder zurücktreten? Oder muss ich die Prüfung, von der ich zurückgetreten bin, dann irgendwann auf jeden Fall ablegen?


Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #888 on: January 10, 2014, 08:21:50 pm »
Kannst du, hab' ich letztes Semester genauso gemacht.
Hatte zunächst 2 Prüfungen angemeldet, von der die eine terminlich deutlich vor der anderen lag. Glücklicherweise war die erste sogar mündlich, sodass ich direkt meine Note erhalten habe. Mit ruhigem Gewissen habe ich mich dann von der zweiten Prüfung abgemeldet.

Dor Heinz

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #889 on: January 13, 2014, 11:48:15 am »
Ist es irgendwie möglich, eine Prüfung (außerhalb der eigenen Fachrichtung) mitzuschreiben, aber von vornherein aus dem Modul für Studium Generale auszuschließen?

Eigentlich habe ich alle Prüfungsleistungen bereits erbracht. Aber dieses Semester habe ich noch eine Vorlesung der Juristen aus reinem Interesse (fürs Allgemeinwissen) besucht und muss mich jetzt entscheiden, ob ich eine Prüfung mitschreibe. Eigentlich wäre es ja schade, überhaupt keinen Nachweis darüber zu haben (auch wenn es nur ein "ich-war-da"-Dokument ist). Aber ich weiß jetzt schon, dass ich keine besonders gute Note erreichen kann und mir nur das Modul versauen würde. Deshalb suche ich nach einer Möglichkeit, am Ende ein Dokument "am Prüfungsamt vorbei" zu erhalten.
Bei Sitzscheinen ist das kein Problem, da man sich die sowieso direkt bei den Veranstaltern ausstellen lässt. Das geht hier allerdings nicht.
Sobald ich mich für eine Prüfung einschreibe, weiß das PA natürlich bescheid und wird die Note auch anfordern und eintragen. Und als Testat (bestanden/nicht bestanden) kann ich die Prüfung auch nicht anmelden (abgesehen davon würde dann auch ein mögliches "nicht bestanden" im Zeugnis stehen).

Gibt es also eine Möglichkeit, am besten ohne Wissen des PA eine Prüfung an einer anderen Fakultät zu schreiben?

Danke für eure Hilfe :)

mArKuZZZ

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« Reply #890 on: January 13, 2014, 02:43:46 pm »
frag doch einfach den dozenten ob er dir nen sitzschein/teilnahmezertifikat ausstellt, den du dir dann persönlich abholst.
Fear the beard!

lucas09

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« Reply #891 on: January 24, 2014, 10:32:05 am »
Ich hab mal eine Frage:

Wenn ich jetzt den die Semstergebühr für das nächste Semster überweise,aber nach den Prüfungen(sagen wir im April/Mai) erst die Ergebnisse kommen und ich rausfliege oder einsehe,dass es mit vielen verpatzten Prüfungen keinen Sinn mehr macht.Bekomm ich dann die bezhalte Semstergebühr für das Semster zurück?

Tankstellensteffen

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« Reply #892 on: January 24, 2014, 11:28:47 am »
Das ist an sich kein Problem. Du kannst auch erst nachdem du die Prüfungen geschrieben hast, überweisen...so je nach Gefühl.
 
Aber wenn du noch ein wenig Spaß an dem Studium, oder an den Möglichkeiten, die es dir eröffnet, hast, dann knie dich rein. Bei mir sah es auch zwischendurch wirklich bescheiden aus, aber mittlerweile bin ich heilfroh, dass ich mich durch dieses besch****** Grundstudium durchgeboxt habe und genau das machen kann, was ich möchte und wirklich Spaß dran habe.
 
Das klingt jetzt belehrend, find ich eigentlich doof sowas, aber ich wünsche einfach jedem die gleiche Möglichkeit, die ich auch bekommen habe.

lucas09

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« Reply #893 on: January 25, 2014, 04:35:34 pm »
Ich knie mich auch rein,keine Sorge.Nur für den Fall,dass ich halt zu doof bin und die Prüfungen versiebe.Bekommt man das Geld nun zurück und schießt man es quasi in den Wind?Nach den Prüfungen einschreiben geht zwar,Ergebnisse werd ich aber bis dahin keine haben.

Tankstellensteffen

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« Reply #894 on: January 26, 2014, 10:27:15 am »
Quote
Das ist an sich kein Problem.

Nochmal, das geht schon, keine Sorge.

Ondrej

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« Reply #895 on: February 10, 2014, 12:47:51 pm »
Ich habe eine Frage bzgl. der Zulassung zur Diplomarbeit:
 
Ich habe die DPO 2006 und möchte kommendes Wintersemester Diplomarbeit schreiben. Leider werde ich 2 offene Prüfungsleistungen mitbringen (2 Klausuren, welche nur im WS angeboten werden), somit wäre es nicht möglich zur Diplomarbeit zugelassen zu werden?
 
Wie sieht es nun aus, wenn ich die DPO 2012 beantrage? Laut dieser kann man doch mit mehreren offenen Prüfungsleistungen die Diplomarbeit schreiben.
 
Bin etwas verzweifelt, da ich nicht wegen 2 Prüfungen ein Semester verlieren möchte.

Steven

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« Reply #896 on: February 10, 2014, 01:58:55 pm »
Quote from: Ondrej
Ic...2 Klausuren, welche nur im WS angeboten werden...

Gehören die zufälligerweise zum gleichen Modul?

sanileo

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« Reply #897 on: February 10, 2014, 04:58:53 pm »
dann kennst du zwar die DPO MB nach 2012, aber nicht deine eigene nach 2006:
§27 Abs. 2:

Quote
Der Prüfungsausschuss kann einen Kandidaten auch dann zur Diplomarbeit zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen bestanden bzw. nicht alle  Leistungen erbracht sind. Dieses setzt voraus, dass eine Nachholung der fehlenden Leistungen ohne Beeinträchtigung der Anfertigung der Diplomarbeit innerhalb eines Semesters erwartet werden kann. Die Verteidigung der Diplomar
beit kann in diesem Fall erst nach Erbringung der fehlenden Leistungen erfolgen.
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Ondrej

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #898 on: February 10, 2014, 07:17:21 pm »
@ Steven

Es sind offene Prüfungsleistungen aus 2 unterschiedlichen Modulen...

@sanileo

Danke! Inwieweit werden solche Ausnahmen mit mehr als einer offenen Prüfung genehmigt ? Prüfungsamt sagt auf seiner Seite:

"Eröffnung des Diplomverfahrens mit einer offenen Leistung möglich, zusätzlicher formloser Antrag notwendig, Fachpraktikumsunterlagen müssen eingereicht sein, Interdisziplinäre Projektarbeit und Großer Beleg müssen wenigstens positiv bestätigt sein durch Hochschullehre"

sanileo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #899 on: February 10, 2014, 07:58:03 pm »
da in der Ordnung von mehreren Leistungen die rede ist würde ich einfach einen antrag stellen und sehen was passiert, mehr als ein negativbescheid kann ja nicht passieren.

außerdem ist der prüfungsausschuss nicht das prüfungsamt -> der kann also ganz anders endscheiden
ehemaliges FSR-Mitglied