Bombentrichter
Ich hab noch nie davon gehört, dass man nie wieder studieren kann, wenn man nach 7 Semestern kein Zwischenabschluss hat
§ 13Wiederholung der Fachprüfungen(1) Nicht bestandene Fachprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschlussdes ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist geltensie als endgültig nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur inbesonders begründeten Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Die zweite Wiederholungsprüfung ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung beimPrüfungsausschuss zu beantragen. Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung ist, abgesehen von dem in § 12 Abs. 2 geregelten Fall, nicht zulässig.Fehlversuche an anderen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland sind anzurechnen.
Wichtig ist nur, dass man jede Prüfung bis zum Ende des 6. Studiensemesters mindestens einmal probiert hat.
Free-cutting, the only way to do it.
Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kinder vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird von ihr was zu hoffen sein.