Author Topic: 1. Beleg: Schwerlastregal  (Read 101356 times)

Pen

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #105 on: November 15, 2008, 11:47:10 am »
Außerdem ist das U-Prpfil (und das steht explizit in der Aufgabenstellung) nicht Teil des Belegs. Du brauchst es zwar für die Baugruppenzeichnung und die Prüfung der Abmaßtoleranzen, aber für mehr auch nicht.
Eine Zeichnung des U-Profils musst du also nicht machen.

mArKuZZZ

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #106 on: November 15, 2008, 11:53:04 am »
bin noch bei der bolzenbiegung, welchen werkstoffkennwert vom bolzenmaterial nehme ich denn um die sicherheit gegen bleibende verformung zu berechnen? die streckgrenze des bolzenmaterials oder ne andere ?
Fear the beard!

TommyT

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #107 on: November 15, 2008, 12:59:28 pm »
Guckst du GFB5. Wahrscheinlich machst du den Bolzen aus Stahl, ergo zäher Werkstoff, ergo Streckgrenze.

Kessel

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #108 on: November 15, 2008, 01:10:13 pm »
Man kann den Regalträger auch als U-Profil auslegen (für die Leute, die hier auf dem U-Profil rumhacken).
Wenn sich die Aufgabenstellung nicht groß geändert hat, darf ein Teil ein T-Profil wählen und ein Teil halt das U-Profil.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

eag1e*asw28e

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #109 on: November 15, 2008, 01:12:14 pm »
Quote from: caipi
Guten Morgen.....also ich weis ja nicht was du mit dem U-Profil willst aber naja:
DIN 10279??? in der Aufgabenstellung ist doch von DIN 1026-2 die rede?!
und da suchst du dir einfach eins raus - ist doch alles gegeben.....:nudelholz:
 
ich versteh zwar nich warum du so drohst :nudelholz: aber egal..
nur so zur Klärung: die DIN 10279 brauch er für die Maßtoleranz des gegebenen U-Profils...

Quote from: caipi
und ne Teilungsebene ist doch nicht beim U-Profil sondern beim Träger gefordert?!
(du nimmst dort folgende: du schaust seitlich auf deinen Träger und legst die Ebene "ins Papier" als wölltest du dein Träger längs durchschneiden)
und er hat ein U-Profil bei seinem Gussträger verwendet!! und da wäre ne Teilungsebene in der "Papierebene" mehr als ungünstig...

Vielleicht erstmal gründlich lesen und denken und dann posten ;)

caipi

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #110 on: November 15, 2008, 01:24:47 pm »
sorry aber ein bischen spaß :nudelholz: muss doch sein....:D
 
...ich weis nich was ihr für einen aufriss mit dem U-(Wand)-Profil macht, bedenkt bei eurer maßtoleranzrechnerei bitte das ja irgendein armer arbeiter den Träger einhängen muss..und wenn man gleich ein bischen luft lässt (soll heißen den Träger gleich 2-3mm schmaler, es ist ja "nur" ein statischruhendes Regal) hat ders einfacher ... oder kann mir jemanden sagen warum ich das so nicht machen darf?
Das du gestorben bist ist kein Beweis dafür das du gelebt hast! :innocent:

Metal Opossum

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #111 on: November 15, 2008, 02:40:44 pm »
Hi,

Was muss ich mir denn unter Handskizze Vorstellen ne Einzelteilzeichung hab ich ja...

Soll ich jetzt auf A3 nochmal den Träger Freihand malen grob im maßstab  1 zu 1 oder nur das Lagerauge mit dem Bolzen grob in 1 zu 1 ne Handskizze ist doch eh nie ganz genau sondern dient doch nur der groben Veranschaulichung odeasr sehe ich das was falsch...

Grüße Metal_Opossum

caipi

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #112 on: November 15, 2008, 03:27:34 pm »
Quote from: Metal Opossum
Hi,
 
Was muss ich mir denn unter Handskizze Vorstellen ne Einzelteilzeichung hab ich ja...
 

also wenn ich das richtig verstanden habe: die wollen einfach nur eine Handskizze (1:1) im Schnitt von deinem Lager (also müsste es reichen wenn du senkrecht durch dein U-Profil/Träger/Lagerauge/Bolzen einen Schnitt machst und natürlich auch die Flanken des Wandprofils andeutest)
ich weis ja nicht was du fürn U-Profil hast aber das müsstest du auf ne A4 Seite bekommen
 
bitte korrigier mich wer wenn das falsch ist.;)
Das du gestorben bist ist kein Beweis dafür das du gelebt hast! :innocent:

mArKuZZZ

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #113 on: November 15, 2008, 03:40:43 pm »
weis jmd ob wir beim dr kupfer in der übung unseren träger auch im maßstab 1:2 zeichnen dürfen, ich hab ne länge von 400mm und kriege das teil demnach nicht auf ein DIN A4 blatt
Fear the beard!

Metal Opossum

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #114 on: November 15, 2008, 04:07:04 pm »
Quote from: mArKuZZZ
weis jmd ob wir beim dr kupfer in der übung unseren träger auch im maßstab 1:2 zeichnen dürfen, ich hab ne länge von 400mm und kriege das teil demnach nicht auf ein DIN A4 blatt


Hab bei meinem Übungsleiter gefragt der meinte wir sollen alles auf ein blatt bekommen 1 zu 1!

Mach es doch einfach auf A3 oder A2 !

Hab meins auch A2 ausgedruckt :)

grüße Das Opossum

OnkelViktor

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #115 on: November 15, 2008, 04:12:31 pm »
Quote from: TommyT
Auf GFB 5 steht das doch alles ganz schön da, mal Überschriften lesen. Ist der Bolzen "ohne", "mit geringer" oder "mit großer" Relativbewegung? Der Rest sollte klar sein.

Ich versteh nicht so ganz, warum so viele ein Problem mit dem Bolzen haben... In der ersten oder zweiten ME-Übung (ich glaube es war Aufgabe 1.2 jedenfalls mit ner Rotorschaufel) ging es ganz genau um so einen Festigkeitsnachweis am Bolzen. Flächenpressung berechnen, Biegung berechnen - nur mit anderen Werten - fertig.


Naja, hab ja nicht wirklich ein Problem mit dem Bolzen - Biegung, Abscherung und Flächenpressung zu berechnen ist ja kein Ding. Mir ging es nur darum, den Sicherheitsfaktor für die Pressung zu ermitteln... Hatte nur gedacht, dass die Halbzeuge ja auch mal runtergenommen und neue draufgelegt werden - dachte dadurch wird ne wenig bewegte Relativbewegung erzeugt... Aber sooft werden die die Dinger wohl auch nicht rauf-/runterheben.


Trotzdem vielen Dank!

LennyWings

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #116 on: November 16, 2008, 07:47:38 pm »
wieviel Werwieviel Wert habt ihr auf das Materialverhältnis von 4:1 (Zug-: Druckseite) gelegt. spielt das wegen den relativ hohen sicherheiten keine rolle oder sollte man das schon bei den rechnungen berücksichtigen. ich habe eine sicherheit von fast 6. doch wenn ich das material vergleiche von zug und druckseite habe ich auf der zugseite nur ca. das doppelte. irgendwer meinte es sollte alles etwa 8mm dick sein, damit das allerdings passt, müsste ich da schon mehr gebn, dann würde es gehen...es geht auch mit der gleichen querschnittsfläche, allerdings würde ich dann nicht mehr diese 8mm materialstärke haben, die wohl mindestdicke sind, sonst würde es nur mit viel mehr material gehen
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eag1e*asw28e

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #117 on: November 16, 2008, 08:30:46 pm »
Die 8mm sind kein muss. Herr Kupfer meinte, dass man ohne Probleme die angegebenen Leichtbauwandstärken nutzen kann, da das n Profil ist und keine gegossene große Fläche.

Und das mit dem Verhältnis siehst du ja in den Sicherheiten. Wenn deine Sicherheit sowohl auf der Zug- als auch auf der Druckseite zwischen 4 und 6 liegt, passt auch ungefähr das Verhälnis. Wenn eine Sicherheit wesentlich abweicht, verschenkst du in deiner Konstruktion...

KettenschutzLutz

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #118 on: November 16, 2008, 08:49:09 pm »
Ich hab ma ne ganz dumme Frage!!!
Also wie schaffe ich das, bei meiner Zeichnung im Solidworks eine Schnittansicht frei auf der zeichenebene zu platzieren??? Gibt es da irgendeine wilde Einstellung, wo man die vorgrgebenen Ansichtsplatzierungn (links oder rechts von der ersten ansicht).

Ich danke schon mal im vorraus

gruß

Pittiplatsch

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1. Beleg: Schwerlastregal
« Reply #119 on: November 16, 2008, 09:00:54 pm »
Quote from: KettenschutzLutz
Ich hab ma ne ganz dumme Frage!!!
Also wie schaffe ich das, bei meiner Zeichnung im Solidworks eine Schnittansicht frei auf der zeichenebene zu platzieren???

Die Ansicht mit der Maus auswählen, dann über das Kontext-Menü (rechte Maustaste) die Funktion Ausrichtung - Ausrichtung brechen aufrufen. Und schon kannst Du die Ansicht frei auf dem Blatt anordnen.
Schlechte Menschen erkennt man an ihren guten Ausreden.
Nur wer von Herzen negativ denkt, kann positiv überrascht werden. (Albert Einstein)