Author Topic: Prüfung=5, Praktikum=2  (Read 15902 times)

Stefan

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #15 on: June 24, 2008, 10:37:29 pm »
Jep ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Ich war auch vor ner woche im Prüfungsamt und die Frau Höfer hat mir gesagt, dass alles in der Praktikumsordnung steht. Also mit ner 2 im Praktikum das modul estanden wär.

Obwohl sie mir ja das nun persönlich gesagt hat habe trotzdem echt zweifel ob das so richtig ist.

Caipiranha

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #16 on: June 24, 2008, 10:39:10 pm »
Quote from: MT/Bler
da hilft sicherlich auch nur ein persönliches gespräch im PA oder?
Was genau erhoffst du dir von dem Gespräch?

Quote
Son Schmarrn, wer liegt den jetzt richtig..P-Amt oder FSR?
Die DPO hat Recht - Dort steht es drin. Aber langsam frage ich mich wirklich, was die da im Amt machen...
Toni Steinke

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Litschi

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #17 on: June 24, 2008, 10:44:22 pm »
die Leute absichtlich verwirren nehme ich an

jleu

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« Reply #18 on: June 25, 2008, 03:07:55 pm »
Ich war heute im P-Amt um den jetzt mal Klarheit zu haben. Folgendes wurde mir gesagt:

Ab IJ 2006 muss die Prüfung ET nicht bestanden sein, solange man mit einer entsprechenden Praktikumsnote auf mindestens 4,0 als Modulnote kommt.
Alle, die die verhauene Klausur nicht mit dem Praktikum ausgleichen können, müssen abwarten bis die Praktikumsnoten im Prüfungsamt sind und dürfen sich dann in der NÄCHSTEN Prüfungsperiode (WS08/09, da die Noten nicht mehr während der laufenden Einschreibungsfrist kommen werden) wiederholen.

Für ale früheren Jahrgänge gilt die Regelung, dass die Prüfung bestanden werden muss, egal wies im Praktikum aussieht.
Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Litschi

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #19 on: June 25, 2008, 03:14:12 pm »
Ich kanns garnicht glauben, Klarheit, endlich Klarheit -.-

Wills

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« Reply #20 on: June 25, 2008, 04:02:46 pm »
das is für viele ja dann die fahrkarte zur grundstudiumsverlängerung...
ich muss sagen, dass das ziemlich bescheuert gelöst is...:nudelholz:

RobertG

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #21 on: June 25, 2008, 04:09:17 pm »
Quote from: jleu
Ich war heute im P-Amt um den jetzt mal Klarheit zu haben. Folgendes wurde mir gesagt:

Ab IJ 2006 muss die Prüfung ET nicht bestanden sein, solange man mit einer entsprechenden Praktikumsnote auf mindestens 4,0 als Modulnote kommt.
Alle, die die verhauene Klausur nicht mit dem Praktikum ausgleichen können, müssen abwarten bis die Praktikumsnoten im Prüfungsamt sind und dürfen sich dann in der NÄCHSTEN Prüfungsperiode (WS08/09, da die Noten nicht mehr während der laufenden Einschreibungsfrist kommen werden) wiederholen.

Für ale früheren Jahrgänge gilt die Regelung, dass die Prüfung bestanden werden muss, egal wies im Praktikum aussieht.


öhm wurde nicht in der ersten Vorlesung zum Haupstudium (Freitag 1DS) gesagt, dass man jede Prüfung mind. einmal geschrieben haben muß, um ins Hauptstudium zu kommen?!
Also die Leute die im 3Semester ET geschoben haben, aufgeschmissen sind?

Caipiranha

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #22 on: June 25, 2008, 04:37:07 pm »
Das ist wieder was anderes. Hier geht es darum, dass man mit der Wiederholung warten muss ob das Modul schon durch die Praktika bestanden wurde. Den ersten Versuch betrifft das also nicht.

Die Situation ist natürlich ziemlich ungünstig und ich würde empfehlen, sobald die Praktikumsnoten fest stehen, zu versuchen euch nachträglich einschreiben zu lassen - Sofern ihr dort schlechter als 2.0 seid.
Toni Steinke

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Wills

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #23 on: June 25, 2008, 04:40:43 pm »
es gibt nur auch leute, die in der letzten woche noch praktikum haben
klar versuchen kann mans, aber ich bin mir nich sicher, ob das noch so schnell reibungslos abläuft

aber für die zukunft könnte sich der FSR ja bitte mal darum kümmern, find es echt ganz schön ungünstig, da es eben gerade um das vordiplom geht

danke

TermyLucky

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #24 on: June 25, 2008, 05:47:41 pm »
Also erst einmal: Im Zweifel immer Einschreiben. Nachtragen ist schwieriger als drei WerkTage vorher wieder austragen. Das das momentan nicht möglich ist, können wir persönlich auch nicht ändern. Ist wohl ein Fall für Prof. Klöden und seine HISPOS/HISQIS-Gruppe.

Quote from: TermyLucky
Zweitens: Eine Prüfung, zu der man nicht erschienen ist, obwohl man eingeschrieben war, wird mit Fünf und als Fehlversuch gewertet. Egal ob es rechnerisch hinkommen würde oder nicht. Das Modul ist dann nicht abgeschlossen (wurde letztes Jahr in Info II auch so gehandhabt)! Ergo: Immer hingehen, Unterschrift leisten und dann meinetwegen wieder gehen.
<-- Eine Fehlerinformation meinerseits. Vgl. DPO §10.1.

Drittens: Es ist eigentlich so angedacht, dass ein Modul nicht ohne das Schreiben einer Prüfung bestanden wird. Das ist ja auch Unsinn (meine persönliche Meinung). Wer ein Praktikum mit besser als 2.0 besteht sollte auch in der Prüfung eine 4 schreiben. Ist dem nicht so, dann stimmt das Verhältnis Praktikum zu Prüfung nicht. Ein Praktikum sollte ein Notenbonus darstellen, kein Freifahrschein (wieder meine pers. Meinung). Das das Verhauen einer Prüfung auch ein Zeitersparnis sein kann, steht da auf einem ganz anderen Blatt.

Viertens: Wir wissen, dass das P-Amt leider nicht sattelfest in seinem eigenen Aufgabenfeld ist. Ich würde mich da immer noch einmal mit Mitstudenten unterhalten und eventuell selbst einmal die DPO zu Rate ziehen (die Modulbeschreibungen im MB sind da eindeutig im Gegensatz zu denen der CIWs zum Beispiel). Wer es nicht weiß, kann uns gern auch fragen. Entweder hier oder persönlich.

Um mal ein Gegenbeispiel anzuführen: Die CIWs im 4. Semester leisten derzeit in drei Fächern Praktika (teilweise drei pro Woche) mit erheblichen Aufwand neben dem normalen Studienbetrieb inkl. Belege ab. Diese sind alle mit Antestat zu bestehen und wenigstens in den chemischen Fächern ist zusätzlich Nacharbeit in Form eines meist 10seitigen Protokolls notwendig. Diese Noten (wie alle chem. Praktika in fünf Fächern bis zum Vordiplom) gehen im Gegensatz jedoch GARNICHT in das Vordiplom ein. Und das Spiel VIER GEWINNT ist zumindest in der Chemie nicht drin: Wer nicht genug weiß, kann noch einmal antreten! Also nicht meckern. Ihr habt wenigstens was von eurem Arbeitsaufwand!
Johannes Zalucky

ExFSR Maschinenwesen

jleu

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #25 on: June 25, 2008, 05:50:13 pm »
Ach ja...da war ja noch was:

Diejenigen, die die Prüfung gern wiederholen wollen, weil es ihnen um die Note geht und nicht ums reine Bestehen, haben Pech...man kann die Prüfung nicht wiederholen, wenn das Modul als bestanden gilt.

Ich finde es auch sehr unsinnig, dass man nur gut durchs Praktikum kommen muss, aber nicht durch die Klausur. Wenn ich die Klausur verhaue, heißt das doch ich habe ein Defizit in dem Fach..durchs Praktikum komm ich auch gut mit den entsprechenden Partnern.
Das gleiche gilt für alle anderen Fächer, in denen Module bestanden werden müssen, und nicht Einzelprüfungen. Dieses blöde gepokere: "hab ich das und das bestanden, brauch ich da und da nix machen"...Das hat doch einen Sinn, dass wir das alles lernen sollen, unsere Fakultät wird sich schon was dabei gedacht haben...und entweder ich lerne und kanns oder ich kanns eben nicht und sollte mir überlegen, ob Maschbau das Richtige ist.
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Vogtlaender

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #26 on: June 25, 2008, 07:13:49 pm »
Hallo,

da gerade die Diskussion wegen ET so schön am Laufen  ist, kann mir bestimmt einer auch mal eine frage beantworten.

Warum kann ich  mich nicht für die ET-Prüfung (meine erste W) am 31.07.08  einschreiben?

Vielen Dank,
Gruß

jleu

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #27 on: June 25, 2008, 07:19:22 pm »
Weil du regulär einmal an der Prüfung teilnehmen musst, was du ja schon getan hast, wenn du jetzt deine 1.Widerholung schreiben willst. Dannach entscheidet deine Praktikumsnote ob du nochmal zur Prüfung antreten musst/darfst oder nicht, da nicht die Klausur bestanden werden muss, sondern das Modul ET, dass sich aus Praktikumsnote ud Klausurnote zusammensetzt. Solange das Prüfungsamt keine Praktikumsnote vorliegen hat, kann nicht entschieden werden ob das Modul als bestanden gilt und man kann sich demzufolge auch noch nicht für eine eventuelle Wiederhohlungsprüfung anmelden.
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Colin

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« Reply #28 on: June 25, 2008, 07:35:10 pm »
aber was ist mit den leuten, die noch ein praktikum nach der einschreibefrist zu absolvieren haben?

noch als hinweis:

habe mit dr. hildebrandt telefoniert. die in der umrechnungstabelle (praktikumsunterlagen) angegebenen punkte und damit zu vergebenden zensuren sind Grenzwerte(!!) nach unten. D.h. wenn man eine 2,0 haben möchte, muss man im Schnitt MINDESTENS 15 Punkte erreichen. 14.8 wird also nich auf 15 aufgerundet, sondern ergibt dann eben eine 2,3!

Caipiranha

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« Reply #29 on: June 25, 2008, 08:23:28 pm »
Quote from: jleu
Ich finde es auch sehr unsinnig, dass man nur gut durchs Praktikum kommen muss, aber nicht durch die Klausur. Wenn ich die Klausur verhaue, heißt das doch ich habe ein Defizit in dem Fach..durchs Praktikum komm ich auch gut mit den entsprechenden Partnern.
Richtig. Das sehen der FSR und die meisten Profs genauso. Das Problem war, das irgend wer den Passus "Klausur muss bestanden werden, egal was man im Praktikum hat" in der DPO 06 einfach rausgekürzt hat und keiner hat es mitbekommen. Wir konnten allerdings erreichen, das in 2 der betreffenden 4 Fächer das Ganze per Änderungssatzung wieder hergestellt wird. Nun müssen wir halt bis zum Bachelor mit diesem Umstand leben.
Aber wer meint sich unbedingt mit so einem Vordiplom für's Praktikum bewerben zu wollen, muss das mit sich selber ausmachen.
Toni Steinke

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