Author Topic: Prüfung=5, Praktikum=2  (Read 15900 times)

Kami-Katze

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Prüfung=5, Praktikum=2
« on: June 21, 2008, 09:41:31 pm »
hi

Da ich die Prüfung verbockt habe und mir jetzt bei den Praktika den A**** aufgerissen hab um <=2,0 zu bekommen (steht noch nich ganz fest, aber ich arbeite dran - 2 praktika fehlen noch) Da damit das Modul bestanden wäre, dürfte ich ja die Prüfung nicht mitschreiben. Jetzt habe ich aber das letzte Praktikum NACH Ende der Einschreibefrist für die Prüfungen. Muss ich mich da erstmal mit einschreiben, damit ich sie im Notfall mitschreiben kann, oder kann ich es lassen und - wenn ich das letzte Praktikum doch in Sand setzen sollte - mich nachträglich noch für die Prüfung anmelden?

danke im voraus
\"Zucker ist ein weißer Stoff, der dem Kaffee einen scheußlichen Geschmack gibt, wenn man vergisst ihn hinein zu schütten:blink:\"(unbekannt)

PolArBehR

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #1 on: June 21, 2008, 11:22:14 pm »
Was spräche dagegen die Möglichkeit des Prüfungsrücktritts nach Anmeldung zu nutzen?
[SIZE=-1]Was ist ein Polarbär? Ein rechteckiger Bär nach einer Koordinatentransformation. (Ma/II CG)
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somebody

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #2 on: June 22, 2008, 09:57:22 am »
ich selbst war im prüfungsamt um nachzufragen wie das ist mit praktikum und klausur...

und dort hab ichs schwarz auf weiss gezeigt bekommen, dass ET, PHY, WT separat bestanden werden müssen! also nützt dir auch ne 1,0 im et prak nix.....

was komisch ist: soweit ich weiß, wurde diese regelung damals bei phy nicht angewendet...keine ahnung warum, konnte mir die eine dame im p amt nicht sagen...
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geilo

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #3 on: June 22, 2008, 11:57:07 am »
nee oder ? ich hab nämlich das selbe problem ... ich hab dem prüfungsamt auch nochmal geschrieben, aber hab noch keine antwort erhalten ... stehe jetzt nämlich im praktikum auf 1.7 und will ungern die prüfung nochmal schreiben ... wo stand das, dass alles beides bestanden werden muss ??????? wieso setzt man uns dann immer solche flausen in den kopf ?

TermyLucky

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #4 on: June 22, 2008, 01:13:06 pm »
In Werkstofftechnik und einem der beiden anderen Fächer (vermutlich Physik, bin mir aber nicht 100% sicher) wurden die aktuell geltenden Prüfungsordnungen erst kürzlich dahingehend geändert bzw. nachgetragen. Diese ist Änderung ist für alle wirksam, die betreffende Module noch offen haben.

Es wurde von verschiedenen Seiten als Usus angesehen, dass ein Modul/Fach mit einem vergleichsweise "einfachen" Praktikum bestanden werden konnte.
Johannes Zalucky

ExFSR Maschinenwesen

Kami-Katze

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #5 on: June 22, 2008, 01:18:22 pm »
also in physik war es voriges jahr definitiv so, das man mit nem guten praktikum bestehen konnte und in der modulbeschreibung steht auch nicht drin, dass man die prüfung bestehen muss, sondern:
"Mit dem Modul können 8 Leistungspunkte erworben werden.
Die Modulnote F wird aus den Noten für die Klausurarbeit K und das Praktikum Pr
nach der Formel F = (2 K + Pr)/3 errechnet.(für elektrotechnik)"
siehe hierzu auch: modulbeschreibung

und in der diplomprüfungsordnung steht auch nichts drin, das man die prüfung separat bestehen muss. sondern, dass es ausreicht, wenn man das modul besteht.
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Caipiranha

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« Reply #6 on: June 22, 2008, 02:42:55 pm »
Ok, nochmal zur Wiederholung: Die erwähnten Änderungen gelten für Maschinenelemente und Werkstofftechnik und treten  irgendwann dieses Jahr mit der Änderung der DPO 06 in Kraft. Für ET und Physik gilt weiterhin: Wenn ihr die Prüfung verhaut, aber im Praktikum besser/gleich 2.0 seid, dann dürft ihr die Prüfung nicht wiederholen und müsst mit der Gesamtnote leben.

Und denkt dabei bitte immer daran, dass ihr euch mit eurem Vordiplom für das Praktikumssemester bewerben wollt...
Toni Steinke

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somebody

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« Reply #7 on: June 22, 2008, 06:47:05 pm »
na da wollen wir mal hoffen, dass caipi recht hat, komme auch grad so auf ne gerundete 2.0 und et nochma schreiben hm...muss nicht sein (gut, fürs verständnis wärs schon besser...)
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Kami-Katze

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #8 on: June 23, 2008, 09:07:13 am »
soviel dazu, man kann sich eh nich für die prüfung anmelden.....
hat sich also die ganze rätselei erledigt :huh:
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JustTheBest

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #9 on: June 23, 2008, 07:37:29 pm »
eben, man kann sich nicht für et anmelden... ich würd die klausur schon gern wiederholen, auch wenn ich im praktikum besser als 2.0 bin, eben weil halt scheiße im vordilom aussieht.
kann mir einer erklären, warum das nicht funktioniert. werd morgen gleich mal im prüfungsamt vorbei schneien...

beste grüße

sandmann

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« Reply #10 on: June 23, 2008, 07:48:00 pm »
da brauchst du die leute vom p-amt nich besuchen. eigene modulbeschreibung kennen reicht....
(@ p-ausschuss, fsr, sesamstraße,.... wo bleibt denn nun unsere für ciw?! :whistling:)

Quote from: Kami-Katze
"Mit dem Modul können 8 Leistungspunkte erworben werden.
Die Modulnote F wird aus den Noten für die Klausurarbeit K und das Praktikum Pr
nach der Formel F = (2 K + Pr)/3 errechnet."

modulbeschreibung MB


€:aus der DPO MB §11-§13:

Quote from: §11
(1) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulnote mindestens „ausreichend“ (4,0) ist
und alle Prüfungsleistungen abgelegt worden sind. In diesem Fall werden Leistungspunkte auf
der Grundlage des an der Fakultät Maschinenwesen zur Anwendung kommenden Leistungspunktesystems
erworben. Näheres ist in der Studienordnung geregelt.

(2) In  Abweichung zur Festlegung in Absatz 1, Satz 1 gilt für das Modul „Konstruktion und Fertigung“,
dass dieses Modul nur dann erfolgreich bestanden ist, wenn die beiden Prüfungsleistungen
„Technische Darstellung“ und „Gestaltungslehre“ jeweils mit mindestens „ausreichend“
(4,0) bewertet wurden. Auf diese Weise sollen die wichtigsten konstruktiven Grundlagenkenntnisse
eines Maschinenbauers abgesichert werden. Ebenso gilt für das Modul „Arbeitswissenschaft/
Betriebswirtschaftslehre“ bzw. „Arbeitswissenschaft/BWL/Energiewirtschaft“, dass dieses
Modul nur dann erfolgreich bestanden ist, wenn die Prüfungsleistung in „Grundlagen der
Betriebswirtschaftslehre“ bzw. „Betriebswirtschaftslehre/Energiewirtschaft“ mindestens „ausreichend“
(4,0) ist. Damit soll ein Mindestwissen in dem einzigen betriebswirtschaftlichen Fach
des Studienganges abgesichert werden.

Quote from: §13
(1)  Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten
Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als endgültig
nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur in besonders begründeten
Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Die zweite Wiederholungsprüfung
ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens
der ersten Wiederholungsprüfung beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Die Wiederholung
einer bestandenen Modulprüfung ist, abgesehen von dem in § 12, Abs. 2 geregelten Fall,
nicht zulässig. Fehlversuche an anderen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in der
Bundesrepublik Deutschland sind anzurechnen.
(2) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so sind nur die nicht mit mindestens
„ausreichend“ (4,0) bewerteten Prüfungsleistungen zu wiederholen.

der rest ist nachzulesen!
[align=center]
[/align]

Caipiranha

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #11 on: June 23, 2008, 07:48:07 pm »
Wenn du im Praktikum mindestens ne 2.0 hast, dann hast du das Modul bestanden. Das heißt mit der Wiederholung wird das leider nichts.
Toni Steinke

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robinson

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #12 on: June 24, 2008, 02:03:36 pm »
na mal ganz ehrlich, als Mb´ler ein Praktikum zu bekommen ist ja wohl nicht so schwer in der momentanen Situation! Und lieber eine 4 mehr auf dem Zeugnis als erklären zu müssen warum man ein Jahr länger gemacht hat, oder?

MT/Bler

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« Reply #13 on: June 24, 2008, 02:34:54 pm »
ich hab grad die situation, dass ich im praktikum definitiv nicht mehr auf 2,0 kommen kann und somit die prüfung mitschreiben muss. da hilft sicherlich auch nur ein persönliches gespräch im PA oder?
A. Warzecha

jleu

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Prüfung=5, Praktikum=2
« Reply #14 on: June 24, 2008, 06:14:32 pm »
Und wieso wird uns dann im P-amt erzählt, dass die Prüfung definitiv bestanden werden muss, egal wies im Praktikum aussieht?
Das ist doch schwachsinn...
Ich war extra dort und habe gefragt, eben weil ich die Prüfung gern wiederholen möchte. Dann hätt ich doch zugesehen, im Praktikum unter 2,0 zu bleiben.

Son Schmarrn, wer liegt den jetzt richtig..P-Amt oder FSR?
Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.