Bombentrichter
[/FONT]Innerhalb der EU dürfen Reisebedarf oder Waren, die für den eigenen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, zollfrei eingeführt werden. Aus Nicht-EU-Ländern dürfen Geschenke und andere Waren zum persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 175,-- EUR zollfrei eingeführt werden. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Verwendung gelten folgende Richtmengen: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 l Spirituosen, 20 l Zwischenerzeugnisse, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier.