Author Topic: [Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.  (Read 79740 times)

Quickley

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #45 on: November 01, 2010, 06:55:46 am »
Hier mal ein Auszug der aktuellen DPO...dabei habe ich mal den wichtigen Teil unterstrichen.

Quote
Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur in besonders begründeten  Aus-nahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Die  zweite Wiederho-lungsprüfung ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen  nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung beim  Prüfungsausschuss zu beantragen. Die Wiederholung einer bestandenen  Modulprüfung ist, abgesehen von dem in § 12, Abs. 2 geregelten Fall,  nicht zuläs-sig. Fehlversuche an anderen Universitäten und  gleichgestellten Hochschulen in der Bundesre-publik Deutschland sind  anzurechnen.

Was in sämtlichen Studienordnungen steht wird ja manchmal an der TU-Dresden zu unseren Gunsten etwas "schwammig" ausgelegt, wie zum Beispiel die Genehmigung in besonderen Fällen. Aber dennoch würde ich mich immer an diese Ordnungen halten. Soll heißen, dass ich an deiner Stelle in dieser Frist von 4 Wochen bleiben würde bzw. falls diese schon abgelaufen ist schnellstmöglich beantragen würde.

Dor Heinz

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #46 on: November 04, 2010, 04:09:24 pm »
Tach,
ich hätte mal ne Frage zum Antrag fürs Vordiplom. Und zwar soll man da ja angeben, welche Studienrichtung man eingeschlagen hat. Natürlich hab ich mich da schon vor ner Weile entschieden und bin ja auch schon kräftig dabei. Aber ich hab dem Amt meine Entscheidnung bisher noch nicht zukommen lassen.
Kann ich dann trotzdem (in meinem Fall) "Allgemein Konstruktiv" eintragen und davon ausgehen, dass die Damen im Prüfungsamt damit zurecht kommen und mich für die Richtung registrieren? Oder muss ich mich da noch mal persönlich in eien Liste eintragen?

Grüße

mermaid

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #47 on: November 04, 2010, 04:16:44 pm »
Trage einfach deine Studienrichtung ein. Die Liste, die im Prüfungsamt liegt, diente hauptsächlich der Raumplanung.

annoP3

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #48 on: April 12, 2011, 09:30:42 am »
hallo leute. ich hab folgendes problem:

ich hatte ende des 4ten semesters 4 fehlleistungen offen. dummerweise alle aus dem 4ten semester. (hatte nicht gewusst, dass man sich zum 3ten auch den schein holen konnte) ich habe für das 5te semester trotz erstmaligem nichtbestehen kein bafög bekommen! (aus gründen meiner fehlleistungen)

jetzt habe ich alles geschrieben, was ich hätte schreiben können und auch bestanden.
dummerweise durfte ich ja keine prüfungen aus dem 5ten semester mitschreiben. ich habe sozusagen alles geschafft, was legal ging. und jetzt sagt die frau beim prüfungsamt, dass ich auch das 5te semester alles hätte haben müssen, um den schein (formblatt 5 positiv) für bafög zu bekommen.
:mad::mad::mad:

was ist das bitte für ein schrott system??? hat da jemand erfahrung mit gemacht? ich bekomm jetzt wohl nie wieder bafög, es sei denn, ich schreibe 2 semester in einem und bestehe alles. pff. wer hat sich den mist ausgedacht...?
:glare:

clint

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #49 on: April 12, 2011, 05:24:12 pm »
das heißt wohl, es wäre besser gewesen, wenn du das 5. semester nicht immatrikuliert gewesen wärst, dann die Prüfungen mitgeschrieben hättest und dich dann normal weiter immatrikuliern zu lassen??...dann gäbe es wieder BAfög...stimmt das, oder sehe ich das falsch...das ding is aber, wenn du nicht aus Dresden kommst und ein Semesterticket brauchst musst du dich immatrikulieren....das ist ein Teufelskreis....stimmt: beschissenes System, wenn das so stimmt und es keine anderen Möglichkeiten gibt...würde mich mal interessieren, wenn jemand anderes nochmal dazu Bezug nehmen könnte

mastermind

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #50 on: April 12, 2011, 06:48:37 pm »
Das kann ich so bestätigen, hat die Dame aus dem Prüfungsamt damals auch so zu mir gesagt. Du musst alle Leistungen haben bis zu dem Semester auf deinem Studentenausweis, nur dann gibts wieder Bafög. Die meisten Leute holen das wohl erst wieder im 7. Semester, also dem eigentlichen Praxissemester wieder auf. Und dann kannst du dir ja ausrechnen wie lange du noch Bafög beziehen kannst. Aber falls du es noch nicht gemacht hast, würde ich dir raten Wohngeld zu beantragen. Das gibt es unabhängig vom Einkommen der Eltern, also jeder hat ein Recht darauf. Du musst nur nachweisen, dass du von irgendwoher 500€ im Monat bekommst, sei es Arbeit, Eltern, Oma/Opa... Da Wohngeld nicht eine Überlebenshilfe, sondern eine Sozialhilfe zum Wohnen darstellt. Mal beim Wohngeldamt informieren gehen!

McAvoy

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #51 on: April 12, 2011, 10:02:15 pm »
Hallo Leute ich kann euch mal meine Erfahrungen zu diesem Thema sagen.

Also das System so wie es jetzt ist so ist es nun mal. So wie ihr schon mitbekommen habt muss man auf dem Leistungsstand des laufenden Semesters sein. bedeutet das am ende des 4 auch alle prüfungen die bis dahin abgeschlosssen sein müssen bestanden sein müssen. und am ende des 5 auch. man kann aber auch ein Schlupfloch ausnutzen und dieses schlupfloch besagt dass das formblatt 5 trotz einer offenen leistung unterschrieben wird. wenn man mal in die studienordnung geht wird man feststellen das im 5 semester in den Studienrichtungen Leichtbau (und Luft und Raumfahrt oder so) ein haufen Module anfangen aber nur eins beendet wird. in den fällen ist es diese eine offen Prüfungsleistung, die noch am ENDE des 5 offen ist. Bei ak und den anderen werden 2 module beendet das bedeutet, dass das formblatt 5 da nicht unterschrieben wird. die wichtigste Vorraussetzun hierfür ist aber das ihr alles bis zum ende des 4 besteht (dann im 5 nachgeschrieben). wenn das alles so hin haut geht ihr mit dem formblatt 5 zum prüfungsamt sagt ihr macht lb last den schein unterschreiben und geht ihr wieder hin und sagt hey ich hab mich doch für ak entschieden, das geht, die werden euch einfach umtragen denn bis zur Prüfunungsperiode des 5 sollte noch zeit sein (obwohlö jetzt im SS wirds knapp aber vielleicht  hilft es ja noch anderen).
wenn ihr euch sagt hey ich mach im 5 ein urlbaussemester und schreib während dessen alles nach werden ihr auch auf den pinsel fallen denn das 4 semester endet am 30.09 des jahres und bis dahin habt ihr ja alle Prüfungen definitif nicht geschafft. dann könnt ihr euch für das SS als fünftes einschreiben müsst aber die prüfungen die am ende des WS des 5 bestanden werden sollen dann halt am ende des SS bestehen. Das bedeutet aber das ihr ein ganzes jahr kein bafög bekommt.
Wenn ihr es so macht wie oben beschrieben bekommt ihr nur im WS im 5 kein bafög, auf anderem  wegen dauerts mindestens ein jahr. wenn ihr aber bis zum ende des 4 nicht alles bestanden habt werdet ihr auf ein semester geld verzichten müssen da geht nix dran vorbei.
Ich hoffe ich konnte euch ein bisschen helfen und die Zeit ist nicht zu knapp weil jetz das SS schonangefangen hat aber ich glaube das sollte auch nachträglich gehen am besten im Prüfungsamt nachfragen, bei diesem thema waren die sehr nett zu mir. Und für alle anderen...machts gleich nach dem 3 semster wenn ihr da alles bestanden habt lasst euch das formblatt 5 sofort unterschreiben denn die leute vom bafög wollen das nur einmal in 10 semstern sehen. ich glaube aber dafür müsst ihr wirklich alles bis zum ende des 3 bestanden haben, da dürft ihr kein modul offen haben (weis ich nicht genau).
Das wichtigste ist zu begreifen das im 5 viele MODULE anfangen aber nur 1 bis 2 beendet werden, schaut euch das mal in der ordnung an.

Also beste grüße, wenn ihr noch fragen habt schreibts einfach vielleicht kann ich euch nochmal was genauer erklären falls das hier zu wirr war.
Grüße

PS: ich habs mir nochmal überlegt mit den umtragen müsste das auch während des SS, des 6 gehen

clint

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #52 on: April 14, 2011, 03:04:00 pm »
Ich habe von jemandem gehört, dass er im 6. Semester immatrikuliert ist und noch offene Leistungen aus dem Grundstudium hat, die er demzufolge erst in der Prüfungsperiode des 6. Semesters nachholt. Hier nun meine Frage/ was mir aufgefallen ist/...das ist doch unklug sich da immatrikuliern zu lassen, oder?...lieber erstmal ein Jahr was anderes machen und Prüfungen mitschrieben als dann bis ca. 8. Semester kein BAfög zu bekommen...

das einzig negative daran ist, dass man kein Semesterticket hat...aber geht man halt arbeiten!...sehe ich das richtig oder kann man auch immatrikuliert bleiben... wenn man dann doch die Leistungen aus dem Hauptstudium bis zum Semster, in welchem man immatrikuliert ist, braucht.

das hätte ich gern gewusst....

Dean

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #53 on: April 18, 2011, 08:46:09 am »
es gibt auch sowas wie urlaubssemester...da kannst wunderbar dein ticket bekommen, darfst alles mitschreiben...problem ist halt nur das die prüfungen die man in der prüfungsperiode des urlaubssemesters nicht direkt danach bestätigt bekommt. da muss man erst die nächte reguläre prüfungsperiode abwarten.
das wurde in dem langen post etwas weiter oben angesprochen.

Allan Sche Sar

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #54 on: May 21, 2011, 12:08:15 pm »
Ich weiß nicht genau, an wem ich mich wenden soll, deswegen versuche ich es einfach einmal hier.
Und zwar habe ich ein kleines Problem mit meinem Vordeiplom und dem Bafög erhalt.
Es geht mir darum, dass ich derzeit im 4. Semester bin und noch ein paar offene Leistungen habe.
Derzeit bin ich dabei zu schauen, wie es weiter geht, wenn ich nicht nach dem 4. Semester mein Vordiplom gekomme. Das würde ja bedeuten, dass ich kein Bafög mehr bekomme.
Gibt es eine Möglichkeit nach dem 4. Semester weiter Bafög zu bekommen, auch wenn man das Vordiplom noch nicht in der Tasche hat, auch wenn man mehr als eine offene Leistung hat?
 
Meine Idee war ein Urlaubssemester. Also quasi nach dem 4. Semester ein Urlaubssemester nehmen und somit für ein weiteres Semester BAfög bekommen, in dem ich dann alle ausstehenden Prüfungen nachholen kann.

sanileo

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #55 on: May 21, 2011, 12:55:47 pm »
im Urlaubssemester gibts kein Bafög
ehemaliges FSR-Mitglied

Allan Sche Sar

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #56 on: May 21, 2011, 01:04:34 pm »
ja, aber kann man dann die Zeit nutzen um die Fehlleistungen nachzuholen?
So das ich dann kein Formblatt 5 übers 5. sondern übers 6. Semester abgeben muss.

Steven

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #57 on: May 21, 2011, 01:20:36 pm »
Wieviele hast du denn noch offen einschließlich 3. Semester?

Allan Sche Sar

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« Reply #58 on: May 21, 2011, 01:25:11 pm »
3 Prüfungen
Physik, Elektrotechnik (könnte ich mit Praktikum ausgleichen, wenn die letzten 3 mit 1,7 laufen) und Technich Thermodynamik

Steven

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« Reply #59 on: May 21, 2011, 01:29:31 pm »
Hmm ... geh am besten ins Prüfungsamt und hake selbst nach. Anscheinend wird das dort eh nicht soooo kritisch gehandhabt. Habe meinen Wisch jetzt mit den Leistungen des 3. Semesters unterschreiben lassen. TT bin ich auch durchgerasselt, das wurde aber nichteinmal in die Liste im Formblatt 5 eingetragen.
Weiß allerdings nicht, wie das bei 3 Leistungen gehandhabt wird. Das könnte wohl eher kritisch werden.