Author Topic: [Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.  (Read 79830 times)

Allan Sche Sar

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #60 on: May 21, 2011, 03:15:57 pm »
Ich war schon einmal dort und wollte das machen lassen, so wie du das sagtest, doch sie fragte mich, ob der Bescheid positiv werden würde.
Ich sagte nein und sie sagte mir nur, dass ich dann später wieder kommen müsste (nach dm 4.)
Deswegen bin ich gerade etwas ratlos

Steven

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #61 on: May 21, 2011, 07:40:57 pm »
Hast du explizit gesagt nein? Ohne zu Fragen wieviel denn nun wirklich offen sein darf, bzw toleriert wird?

Allan Sche Sar

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #62 on: May 21, 2011, 08:57:56 pm »
ich habe sie nach der Frage gefragt, wieviel offene Leistungen ich den haben darf und sie antwortete mir, dass ich 1 offene Leistung haben darf.
Darauf hin sagte ich nein.

mermaid

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #63 on: May 22, 2011, 05:55:37 pm »
geb es doch einfach ab (und wenn sie wieder fragt, reagierst du einfach positiv) und wenn sie dir nen negativen bescheid zurückgeben (die entscheiden ja nicht, sondern führen nur anweisungen aus), musst du denn ja nicht beim bafögamt abgeben

shaggler

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #64 on: May 22, 2011, 11:59:35 pm »
die offene leistung in tt hat deshalb keine auswirkungen gehabt weil das modul nicht abgeschlossen ist und somit ne fehlleistung nicht festgestellt werden kann. ähnlich verhält es sich bei et. aber mit physik is das natürlich anders deshalb dürftest du keinen pos bescheid bekommen

Allan Sche Sar

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« Reply #65 on: May 23, 2011, 06:35:52 am »
Ich werde es noch einmal versuchen. Heißt ich muss mit dem Schreiben zum Prüfungsamt gehen und dort den Zettel dalassen.
Wir dieser mit dann zugesandt oder wie komme ich wieder zu dem Zettel?

mermaid

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« Reply #66 on: May 23, 2011, 10:04:16 am »
den kannst du dir später wieder abholen (dauert immer ein paar Wochen) - zugeschickt wird nix

Allan Sche Sar

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« Reply #67 on: June 07, 2011, 06:20:54 am »
Bis wann kann man denn den Leistungsnachweis beantragen?
Stimmt das Datum mit dem 31.07?
 
@mermaid: Woher weiß ich, wann ich wieder zum PAmt gehen kann? Schreiben dir mir eine Mail?

TKK-Club

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« Reply #68 on: June 14, 2011, 08:48:17 am »
Quote from: Allan Sche Sar
Bis wann kann man denn den Leistungsnachweis beantragen?
Stimmt das Datum mit dem 31.07?
 
@mermaid: Woher weiß ich, wann ich wieder zum PAmt gehen kann? Schreiben dir mir eine Mail?

Ich hatte einmal das gleiche Problem. Der 31.07. ist nicht fürs Prüfungsamt wichtig, sondern fürs BaföG-Amt. Prinzipiell ist es egal, wann du den Leistungsnachweis beim Prüfungsamt beantragst.
Wichtiger ist, dass du diesen bis spätestens 31.07. beim BaföG-Amt abgegeben haben musst um noch eine Rückzahlung des BaföG seit April zu bekommen.

Und zu deiner letzten Frage. Wenn du zum Prüfungsamt gehst, dann sagen die dir schon, wann du wieder kommen kannst. Meist dauert das ganze 1-2 Wochen.

Hoffe ich konnt dir bissl helfen.

Bramauer

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« Reply #69 on: December 20, 2011, 03:07:43 pm »
Hi,
ich haben mein formblatt 5 zum Leistungsstand des 5. FS abgegeben, so war es vom Bafög- Amt gefordert. Werde ich jetzt eigentlich irgendwann noch mal vom amt behelligt, weil bei mir ist noch das grundpraktikum fürs vordiplom offen (bin jetzt 5.fs)

danke, brami

Black Dragon

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #70 on: December 20, 2011, 03:39:29 pm »
Wenn du keine Absage bekommen hast, in der Regel nicht.
Außer dem Papierkram, den du ja eh jedes Jahr machen musst.

Wenn jetzt aber aus dem Formblatt 5 hervorgeht, dass dir geforderte Leistungen fehlen (dann kommt auch ein mehr oder wenig begründeter Ablehnungsbescheid vom Bafög-Amt), musst du nach diesem Semester die geforderten zusätzlichen Leistungen vorweisen.
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lulz

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« Reply #71 on: March 31, 2012, 07:19:01 pm »
Wie sollte ich jetzt mit dem Antrag vorgehen?
Komme jetzt in das 4. Semester.
Einfach zum Prüfungsamt gehen mir das Formblatt 5 unterschreiben lassen.
Und dann für das 5. Semester mit in den Antrag legen?

Black Dragon

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« Reply #72 on: March 31, 2012, 10:02:54 pm »
Für das 5. Semester brauchst du die Bescheinigungen, dass du die Prüfungen, die regulär zum Ende des 4. Semesters bestanden sein müssen, bestanden sind.

Jetzt könntest du dir höchstens die Prüfungen bis zum 3. Semester bescheinigen lasen und zusammen mit dem Antrag fürs 4. Semester den Wisch einreichen (umnd hoffen, dass es dem Amt reicht).
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dizZzl

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« Reply #73 on: April 01, 2012, 09:17:14 am »
ich hab mir das auch nachm dritten semester bescheinigen lassen vom prüfungsamt, weiß nur nicht mehr, ob die selber nen ausdruck hatten oder ob du dort das formblatt 5 vorbeibringen musstest...
habe dann jedenfalls nicht bis zum nächsten antrag gewartet, sondern habs dann einfach während des semesters mal beim bafög-amt vorbeigebracht..!

lulz

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« Reply #74 on: April 01, 2012, 10:14:13 am »
Ich stelle den Antrag eh nur jedes Jahr, also immer für 2 Semester.

Es wäre nur großer Mist, wenn ich auf die Ergebnisse vom 4. Semester warten müsste und in der Zeit kein Bafög bekomme.